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Alkohol-Interlock in Deutschland: Unfallforschung kompakt

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 26 April 2021 (has links)
Die Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss ist seit 1991 zwar rückläufig, verharrt aber in den letzten Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau. Alkoholisierte Fahrer stellen immer noch eine große Gefahr im Straßenverkehr dar. Im Jahr 2018 war bei 4,5 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden das Fahren unter Alkoholeinfluss eine der Unfallursachen [1]. Ein auffallend hoher Prozentsatz (7,5 %) aller tödlich verletzten Verkehrsteilnehmer starb infolge eines Alkoholunfalls. Gleichzeitig waren zum 1. Januar 2017 im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes etwas über eine Million Personen wegen Alkoholdelikten gespeichert [2]. Da die Kontrolldichte eher gering ist, muss zusätzlich von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden [3]. Ein erfolgversprechendes Instrument zur weiteren Reduzierung von Alkoholunfällen könnten Atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperren (auch Alkohol-Interlock genannt) sein. Bei einem Alkohol-Interlock-Gerät handelt es sich um ein Atemalkohol-Messgerät in Verbindung mit einer Wegfahrsperre, das in ein Kraftfahrzeug eingebaut werden kann. Sobald das Atemalkohol-Messgerät eine Alkoholkonzentration über einem bestimmten Grenzwert von beispielsweise 0,2 Promille feststellt, wird das Starten des Fahrzeugs unterbunden. Zusätzlich werden verschiedene Daten aufgezeichnet (z.B. Datum, Uhrzeit, Abgabe oder Verweigerung einer Atemprobe, gemessene Alkoholkonzentration, Manipulationsversuche etc.). Alkohol-Interlock-Geräte können primärpräventiv eingesetzt werden. Dazu werden sie in Fahrzeuge von Fahrern eingebaut, die noch nicht mit Alkohol beim Fahren auffällig geworden sind. Besonders häufig wird dies bei Gruppen getan, die besondere Verantwortung im Straßenverkehr tragen (z.B. Fahrer von Krankentransporten, (Schul-)Bussen, Lkw oder Taxi). Am häufigsten werden Alkohol-Interlock-Geräte jedoch sekundärpräventiv im Rahmen von Alkohol-Interlock-Programmen zur Rehabilitation von bereits mit Alkohol beim Fahren auffällig gewordenen Fahrern eingesetzt. Ein Alkohol-Interlock-Programm ist eine Kombination aus dem Fahren mit einem Alkohol-Interlock- Gerät und einer verkehrspsychologischen Begleitmaßnahme. Dabei werden unter Nutzung der Daten aus dem Alkohol-Interlock-Gerät der Alkoholkonsum vor und während des Fahrens kontrolliert und die persönlichen Motive kritisch hinterfragt. Dies soll dauerhaft eine Verhaltensänderung unterstützen, die es dem Betroffenen erleichtert, den Konsum von Alkohol und die Nutzung eines Fahrzeugs auch nach Ausbau des Alkohol-Interlock- Geräts voneinander klar zu trennen. Auf europäischer Ebene wird der Einbau von atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperren in den letzten Jahren maßgeblich vorangetrieben. Die europäische Normenreihe EN 50436 regelt fahrzeugseitig die Anforderungen an Alkohol-Interlock. So müssen Fahrzeughersteller beispielsweise ab 2022 ein Einbaudokument [4] und ab 2024 eine Schnittstelle zum Einbau von atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperren [5] bereitstellen. Im deutschen Verkehrsrecht sind erste Schritte zur Implementierung von atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperren in das Verkehrsrecht getan. Die im EU-Recht verankerte Führerschein-Schlüsselzahl 69, die den Führerschein auf Fahrzeuge mit einer atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperre gemäß EN 50436, beschränkt, wurde in nationales Recht überführt (Anlage 9 FeV zu § 25 Abs. 3 FeV). Auch ist in § 23 Abs. 1a StVO, der die Nutzung elektronischer Geräte im Fahrzeug regelt, bereits eine Ausnahme für das Halten des Handgeräts einer atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperre vorgesehen. Für Deutschland liegen inzwischen Konzepte für Alkohol-Interlock-Programme vor, zuletzt von der Bundesanstalt für Straßenwesen [6]. Dafür kann auf einen breiten Erfahrungsschatz aus der psychologischen Intervention vor und nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zurückgegriffen werden.

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