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Untersuchungen zur Eignung verschiedener animaler Viren zur Prüfung der Viruzidie chemischer Desinfektionsmittel in der Nutztierhaltung

Pirschel, Jörg Constantin 27 November 2015 (has links) (PDF)
Im Zuge der Überarbeitung der DVG-Richtlinie zur Prüfung der Viruzidie chemischer Desinfektionsmittel in der Nutztierhaltung wurden BVDV, EAV und PPV auf ihre Eignung als potentielle Prüfviren getestet. Das bisher vorgeschriebene Newcastle-Disease-Virus und das Vacciniavirus sollen mit anderen behüllten Viren wie BVDV oder EAV verglichen werden. Beweggründe für einen möglichen Austausch sind die derzeitige Situation in der Tierseuchenbekämpfung, die Erhöhung der Anwendersicherheit durch Wegfall des zoonotischen Potentials, die einfachere Kultivierung und Handhabung der Prüfviren sowie speziell bei NDV die höhere Aussagekraft der gewonnenen Ergebnisse. Die Desinfektionsmittelversuche wurden gemäß DVG-Richtlinie auf Pappelholzkeimträgern durchgeführt, wobei das jeweilige, mit fetalem Kälberserum vermischte, Virus auf die Keimträger aufgetragen und angetrocknet wurde. Die DVG schreibt eine Trocknung im Brutschrank von 60 Minuten bei 37°C vor. Um die Trocknungsverluste der eingesetzten Viren zu untersuchen, wurden vergleichende Trocknungsversuche wie vorgeschrieben im Brutschrank und im Exsikkator bei Raumtemperatur durchgeführt. Die nach der Trocknung im Brutschrank durchgeführten Desinfektionsmittelversuche wurden mit chemischen Grundsubstanzen kommerziell erhältlicher Desinfektionsmittel durchgeführt. Dabei kamen verschiedene Anwendungskonzentrationen von Ameisensäure, Glutaraldehyd, Natriumhypochlorit, Natronlauge und Peressigsäure zum Einsatz. Bei der vorgeschriebenen Trocknung im Brutschrank kam es zu Titerverlusten von 0,8 bis zu 2,75 log10KID50/ml. Durch eine Trocknung der Holzkeimträger von 30 Minuten bei Raumtemperatur im Exsikkator konnten die Titerverluste auf 0,3 bis 1,0 log10KID50/ml reduziert werden. In den nachfolgenden Desinfektionsversuchen zeigte sich die besonders hohe Tenazität von PPV. Es war den eingesetzten Desinfektionsmitteln gegenüber deutlich resistenter als alle anderen untersuchten Viren. In den Trocknungsversuchen zeigte PPV mit Abstand die niedrigsten Titerverluste. Mit BVDV und EAV konnten zwar ausreichend hohe Titer erzielt werden, allerdings waren die Trocknungsverluste beider Viren sehr hoch. In den Keimträgerversuchen konnte nur in wenigen Versuchen eine Titerreduktion von mehr als 3 Logarithmusstufen erreicht werden. Hier könnte zukünftig die Trocknung im Exsikkator Abhilfe schaffen, um die Trocknungsverluste zu minimieren und eine höhere Titerreduktion zu ermöglichen. Die Ergebnisse einer früheren Arbeit zeigen identische Ergebnisse von NDV und BVDV im Keimträgertest. Ein Ersatz von NDV durch BVDV ist somit zu empfehlen. Eine Verwendung der untersuchten Viren gemäß den derzeitigen DVG-Richtlinien ist möglich, allerdings müssten im Zuge der weiteren Harmonisierung von CEN- und DVG-Richtlinie die Kontrolltiter entsprechend erhöht werden, um die von der CEN geforderte Titerreduktion von vier Logarithmusstufen für eine vollständige Virusinaktivierung einzuhalten. Die Vermehrung der untersuchten Viren zu höheren Ausgangs-, bzw. Kontrolltitern sollte daher Gegenstand weiterer Forschungsarbeit sein. Einer weiteren Verwendung der bisherigen Prüfviren BEV und REOV steht nichts im Wege. Aufgrund der Ergebnisse der vergleichenden Trocknungsversuche wird für alle untersuchten Viren zukünftig eine 30 minütige Trocknung im Exsikkator empfohlen.
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Etablierung neuer Richtlinien für die Desinfektionsmittelprüfung im Bereich Tierhaltung sowie für die tierärztliche Praxis

Schmidt, Franziska 17 March 2015 (has links)
Desinfektionsmittel sind ein elementarer Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und damit auch der Lebensmittelsicherheit. Die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel ist Voraussetzung für deren zuverlässige Wirksamkeit und zielgerichteten Einsatz. In Deutschland geschieht dies nach den Richtlinien der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e.V. (DVG). Seit der ersten Fassung sind die Richtlinien einem ständigen Anpassungsprozess unterworfen. Im Zuge der europäischen Harmonisierung gilt es nun, sich gesamteuropäischen Richtlinien, verfasst durch das europäische Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation) (CEN) anzupassen. Das Thema dieser Arbeit entwickelte sich im Kontext der derzeitigen Diskussion über Verbesserungsvorschläge zu den bestehenden Richtlinien und deren Anpassung an die europäischen Normen. Es wurden je zwei Testviren für die Bereiche Tierhaltung und tierärztliche Praxis ausgewählt, um sie auf Eignung für die Viruzidieprüfung zu testen und gegebenenfalls zu etablieren. Des Weiteren wurde in einem zweiten Teil, in Anlehnung an die Forderungen der europäischen Normen die Prüfung zu vereinfachen, ein alternatives Zellkulturnachweissystem für das Newcastle-Disease-Virus (NDV) geprüft. Die Prüfung der viruziden Wirksamkeit erfolgte mit fünf verschiedenen Grundsubstanzen, gewählt um ein möglichst breites Spektrum an Desinfektionsmittelwirkstoffen abzudecken. Es wurden Glutaraldehyd, Ethanol, Natronlauge, Natriumhypochlorit und Peressigsäure verwendet. Die Versuche wurden mit einer niedrigen Eiweißbelastung und bei einer Temperatur von 20°C durchgeführt. Um eine praxisnahe Situation zu simulieren wurde auf, bereits in den DVG-Richtlinien, verankerten Stahl- und Holzkeimträgertests zurückgegriffen. Als mögliche Prüfviren für die Tierhaltung wurden das Equine Arteritis-Virus (EAV) und das Bovine Virus Diarrhoe Virus verwendet. Bei beiden Viren handelt es sich um weit verbreitete Tierseuchenerreger mit einer großen epidemiologischen Bedeutung. Die Untersuchung von fünf verschiedenen Desinfektionsmitteln erfolgte im Keimträgertest auf Holz. Sowohl EAV als auch BVD stellen ein weniger geeignetes Prüfvirus dar, da beide Viren enorme Titerverluste im Trocknungsvorgang der Holzkeimträger zeigten. Die Viren ließen sich zwar leicht vermehren, aber die erzielten Ausgangstiter reichten nicht aus um die Trocknungsverluste zu kompensieren und aussagekräftige Ergebnisse zu produzieren. Für den Bereich tierärztliche Praxis wurden das Feline Coronavirus (FCoV) und das Murine Parvovirus (MPV) genutzt. FCoV ist ein weltweit in Hauskatzenpopulationen vorkommendes Virus mit einer hohen Seroprävalenz und wurde daher ausgewählt. MPV wurde als Stellvertreter für die, in der Praxis häufig vorkommenden Parvovirusinfektionen gewählt. Es schien ein ideales Modellvirus aufgrund seiner weiten Verbreitung in der Forschung zu sein. Bei beiden Viren erfolgte die Prüfung auf Stahlkeimträgern. Unter Laborbedingungen konnte FCoV ohne Probleme zu hohen Titern vermehrt werden. Es gab keine nennenswerten Trocknungsverluste. FCoV erwies sich als geeignetes Prüfvirus. MPV hingegen ist bedingt durch die langen Versuchszeiten und schwierig auszuwertenden Zellkulturen, sowie wegen der niedrigen Ausgangstiter weniger geeignet als Modellvirus für die Desinfektionsmittelprüfung. Die Anzucht von NDV in Allantoisflüssigkeit von SPF Hühnereiern erschien sehr aufwendig und mit hohem Eiweißfehler belastet. In den Versuchen konnte ein deutlich höherer Eiweißgehalt als in den vergleichend geprüften, in Zellkultur angezogenen Viren nachgewiesen werden. Infolge der Probleme mit der Kultivierung der LMH-Zelllinie und den damit verbundenen langen Wartezeiten bis zur eigentlichen Versuchsdurchführung kann nur eine teilweise Empfehlung, von auf Zellkultur vermehrtem NDV (NDV (ZK)) gegeben werden. Nach Behebung dieser Probleme ist durchaus eine Ablösung, von in Allantoisflüssigkeit angezüchtetem NDV durch NDV (ZK) zu empfehlen. Die Verfälschung der Ergebnisse durch die höheren Eiweißgehalte bei Desinfektionsmitteln mit deutlichem Eiweißfehler könnten so vermieden werden.
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Untersuchungen zur Eignung verschiedener animaler Viren zur Prüfung der Viruzidie chemischer Desinfektionsmittel in der Nutztierhaltung

Pirschel, Jörg Constantin 25 August 2015 (has links)
Im Zuge der Überarbeitung der DVG-Richtlinie zur Prüfung der Viruzidie chemischer Desinfektionsmittel in der Nutztierhaltung wurden BVDV, EAV und PPV auf ihre Eignung als potentielle Prüfviren getestet. Das bisher vorgeschriebene Newcastle-Disease-Virus und das Vacciniavirus sollen mit anderen behüllten Viren wie BVDV oder EAV verglichen werden. Beweggründe für einen möglichen Austausch sind die derzeitige Situation in der Tierseuchenbekämpfung, die Erhöhung der Anwendersicherheit durch Wegfall des zoonotischen Potentials, die einfachere Kultivierung und Handhabung der Prüfviren sowie speziell bei NDV die höhere Aussagekraft der gewonnenen Ergebnisse. Die Desinfektionsmittelversuche wurden gemäß DVG-Richtlinie auf Pappelholzkeimträgern durchgeführt, wobei das jeweilige, mit fetalem Kälberserum vermischte, Virus auf die Keimträger aufgetragen und angetrocknet wurde. Die DVG schreibt eine Trocknung im Brutschrank von 60 Minuten bei 37°C vor. Um die Trocknungsverluste der eingesetzten Viren zu untersuchen, wurden vergleichende Trocknungsversuche wie vorgeschrieben im Brutschrank und im Exsikkator bei Raumtemperatur durchgeführt. Die nach der Trocknung im Brutschrank durchgeführten Desinfektionsmittelversuche wurden mit chemischen Grundsubstanzen kommerziell erhältlicher Desinfektionsmittel durchgeführt. Dabei kamen verschiedene Anwendungskonzentrationen von Ameisensäure, Glutaraldehyd, Natriumhypochlorit, Natronlauge und Peressigsäure zum Einsatz. Bei der vorgeschriebenen Trocknung im Brutschrank kam es zu Titerverlusten von 0,8 bis zu 2,75 log10KID50/ml. Durch eine Trocknung der Holzkeimträger von 30 Minuten bei Raumtemperatur im Exsikkator konnten die Titerverluste auf 0,3 bis 1,0 log10KID50/ml reduziert werden. In den nachfolgenden Desinfektionsversuchen zeigte sich die besonders hohe Tenazität von PPV. Es war den eingesetzten Desinfektionsmitteln gegenüber deutlich resistenter als alle anderen untersuchten Viren. In den Trocknungsversuchen zeigte PPV mit Abstand die niedrigsten Titerverluste. Mit BVDV und EAV konnten zwar ausreichend hohe Titer erzielt werden, allerdings waren die Trocknungsverluste beider Viren sehr hoch. In den Keimträgerversuchen konnte nur in wenigen Versuchen eine Titerreduktion von mehr als 3 Logarithmusstufen erreicht werden. Hier könnte zukünftig die Trocknung im Exsikkator Abhilfe schaffen, um die Trocknungsverluste zu minimieren und eine höhere Titerreduktion zu ermöglichen. Die Ergebnisse einer früheren Arbeit zeigen identische Ergebnisse von NDV und BVDV im Keimträgertest. Ein Ersatz von NDV durch BVDV ist somit zu empfehlen. Eine Verwendung der untersuchten Viren gemäß den derzeitigen DVG-Richtlinien ist möglich, allerdings müssten im Zuge der weiteren Harmonisierung von CEN- und DVG-Richtlinie die Kontrolltiter entsprechend erhöht werden, um die von der CEN geforderte Titerreduktion von vier Logarithmusstufen für eine vollständige Virusinaktivierung einzuhalten. Die Vermehrung der untersuchten Viren zu höheren Ausgangs-, bzw. Kontrolltitern sollte daher Gegenstand weiterer Forschungsarbeit sein. Einer weiteren Verwendung der bisherigen Prüfviren BEV und REOV steht nichts im Wege. Aufgrund der Ergebnisse der vergleichenden Trocknungsversuche wird für alle untersuchten Viren zukünftig eine 30 minütige Trocknung im Exsikkator empfohlen.

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