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Gesamtkonzept Radverkehr für die Landeshauptstadt Dresden: Zwischenbericht 501 March 2023 (has links)
Zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses A 0049/05 lässt die Landeshauptstadt Dresden ein Gesamtkonzept für den Radverkehr in Dresden erarbeiten. Ziel des Radverkehrskonzeptes ist es, einen Rahmen für die Förderung des Alltags- und des touristischen Radverkehrs zu entwickeln und damit die finanziellen Mittel möglichst effektiv einzusetzen. Die positive Entwicklung des Modal split bezüglich des Radverkehrs (Steigerung von 6 % im Jahr 1991 auf 16 % im Jahr 2008)1 soll sich weiter fortsetzen. Im Herbst 2013 hat die Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt, Abt. Verkehrsentwicklungsplanung die beiden Büros ISUP GmbH Dresden (Federführung) und Planungsgemeinschaft Verkehr PGV-Alrutz Hannover mit der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes Radverkehr beauftragt. Die Konzepterarbeitung erfolgt in insgesamt 4 Stufen und soll, nach Bestätigung durch den Stadtrat, als Grundlage für weitere Planungen und Investitionen im Rahmen der Radverkehrsförderung dienen.
Stand: 10. März 2015
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Radverkehrskonzept der Landeshauptstadt Dresden01 March 2023 (has links)
Mit seinem Beschluss A 0049/05 hat der Stadtrat Dresden u.a. den Auftrag erteilt, ein Radverkehrskonzept für die Landeshauptstadt Dresden zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Das als erster Teilschritt dazu erarbeitete Radverkehrskonzept für die Innenstadt wurde vom Stadtrat im Jahr 2010 verabschiedet. Vorliegendes Radverkehrskonzept der Landeshauptstadt Dresden dehnt den planerischen Fokus auf das komplette Gebiet der Landeshauptstadt Dresden aus, ist mit den benachbarten Kommunen abgestimmt und wurde vom Stadtrat am 23.03.2017 (Beschluss Nr. V1252/16) beschlossen. Mit der Beschlussfassung am 23.03.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, die Zusatzbeschlüsse der Ortschaften und Ortsämter zu prüfen und bei der Fortschreibung zu berücksichtigen. Die vorliegende Fassung beinhaltet die mit Stand zum 13.06.2017 positiv geprüften Beschlussempfehlungen. Weitere Empfehlungen der Ortschaften und Ortsämter bedürfen einer vertieften Untersuchung und werden bei der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes berücksichtigt.
Stand: 13.06.2017
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