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Das Asset-Backed-Securities-Prinzip für Eigenkapitalgeber im Innenverhältnis: Eine theoretische Untersuchung zur Optimierung des Rendite-Risiko-Profils der Eigenkapitalgeber von BankenKreutzer, Jasmin 17 December 2019 (has links)
Die Dissertation beschreibt Möglichkeiten wie anhand bereits existierender Verfahren die Eigenkapitalanforderungen von Banken erfüllt werden können. Sie beschreibt, dass bereits in anderem Umfeld genutzte Methoden und Verfahren auch im Rahmen der Eigenkapitalgenerierung von Banken angewendet werden können.
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Banken mit 30 % Eigenkapital: Vorschläge zur Umsetzung der ForderungKreutzer, Jasmin, Thießen, Friedrich 14 March 2017 (has links)
Admati und Hellwig erklärten 2013, dass sie nie eine kohärente Antwort auf die Frage bekommen hätten, warum Banken nicht 20 oder 30 % ihres Assetwertes an EK halten sollten. Dies war Anlass der vorliegenden Studie, die untersucht, wie man eine Quote von 30 % harten Kernkapitals ganz praktisch realisieren könnte. Wir haben fünf Gruppen von Lösungen für das 30 %-Problem gefunden, die man einsetzen könnte. Die fünf Gruppen sind:
I. Stammaktien. Aktienkapital einer Aktiengattung.
II. Gattungsaktien. Mehrere Gattungen von Aktien.
III. Bail-in. Aktienkapital und nachrangige Verbindlichkeiten, die zusammen zu haftendem Eigenkapital im regulatorischen Sinne erklärt werden („Bail-in-Lösung“).
IV. Innen-Außenverhältnis. Aktienkapital im Außenverhältnis und Zusatzvereinbarungen der Aktionäre im Innenverhältnis mit Tranchenbildung und Wasserfallprinzip.
V. Zweckgesellschaft. Aktienkapital einer Gattung bereitgestellt durch eine Zweckgesellschaft, die sich mit diversen Schuldtiteln nach dem Wasserfallprinzip refinanziert.
Persönlich glauben wir, dass bereits Konzept I (Stammaktien) gute Chancen hätte, realisiert werden zu können: 30 % Stammaktien sind zwar auf den ersten Blick ein wenig attraktiver, langweiliger, rendite- und risikoarmer Kapitalblock. Aber in den Core-Portfolien großer Fonds können sie trotzdem einen attraktiven Baustein darstellen – viel attraktiver als die heute oft verwendeten Staatsanleihen sicherer Länder. Mehr Variabilität der Finanzierungsformen wird möglich, wenn der Gesetzgeber vielfältigere Aktienkategorien (Konzept II) erlaubt. Hier glauben wir, dass ein solcher Ansatz zu starr ist und der Entwicklung der Finanzmärkte zu unflexibel folgen kann. Als Konzept III haben wir das vom Gesetzgeber/Regulator derzeit verfolgte Vorgehen, nämlich Bail-in-Instrumente zu nutzen, diskutiert. Dieses Konzept halten wir für weniger geeignet, weil die betroffenen Kapitalgeber Eigenkaptalrisiken tragen, dafür aber kein Stimmrecht bekommen und dazu noch den nicht marktmäßigen Entscheidungen der Aufsichtsorgane ausgesetzt sind. Das Konzept IV erfordert es, zwischen dem Innen- und dem Außenverhältnis der Gruppe der Aktionäre zu unterscheiden. Durch spezielle Regelungen im Innenverhältnis kann man die Vielfalt der Finanzierungsformen stark erhöhen und im Außenverhältnis trotzdem hartes Kernkapital bereitstellen. Und wenn man schließlich zur Finanzierung des Banken-Eigenkapitals mittels Zweckgesellschaft übergeht (Konzept V), kann man sich von allen Restriktionen befreien. / Admati and Hellwig stated in 2013 that they never received a consistent answer why banks should not have 20 or 30 % core or tier one capital of their asset value. This was the motivation to begin an assessment how to realize 30 % core capital in practice. We found five groups of solutions: (i) ordinary shares, (ii) shares of several categories or classes, (iii) bail-in-capital, (iv) shares with different relations among shareholders internally and with the outer world, (v) special purpose vehicle.
Financing all equity with ordinary shares (i) seems not be appealing to investors at first sight. It appears to be a large boring block of homogeneous shares. However, we believe that this would be ideal for the core portfolios of large mutual funds.
The second alternative would be to define a variety of different classes of shares as they already exist in many countries. In Germany ordinary and preference shares exist. Creating a wider variety of share classes could meet investors’ preferences better.
The third alternative would be the bail-in-system which supervisory bodies are trying to install. However, we believe that this solution would be the least favorable of all because investors in bail-in-capital would bear risk like shareholders but would have no voting rights and depend on the actions of supervisors.
The fourth solution is based upon ordinary shares. However, subgroups of shares are created by the use of specific arrangements among shareholders internally. Thanks to the application of the waterfall principle, profits and losses can be distributed asymmetrically among shareholders to meet their preferences more closely.
The fifth solution is a variant of the fourth. The bank creates a special purpose vehicle which acquires all bank shares and refinances itself with a variety of financial contracts.
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