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Ziviler Strafvollzug für die Wehrmacht.Militärgerichtlich Verurteilte in den Emslandlagern 1939 - 1945

Bührmann-Peters, Frank 05 March 2003 (has links)
Ziviler Strafvollzug für die Wehrmacht. Militärgerichtlich Verurteilte in den Emslandlagern 1939 - 1945. Univ. Diss., Osnabrück 2002 Ziel der Untersuchung ist es, die bislang weitgehend vergessene Opfergruppe der wehrmachtgerichtlich Verurteilten sowie der SS- und polizeigerichtlich Bestraften in den emsländischen Strafgefangenenlagern wissenschaftlich zu beleuchten. Die Dokumentation der historischen Fakten steht hierbei im Mittelpunkt. Vorangestellt wird ein – weitgehend chronologisch gehaltener – allgemeiner Überblick über die Geschichte der Emslandlager von den Anfängen im Sommer 1933 bis zum Kriegsende im April 1945, in dem die verschiedenen Lagerfunktionen – Stichwort: Konzentrations­, Strafgefangenen-, Kriegsgefangenenlager – ebenso wie die zahlreichen Häftlingskategorien erläutert werden. Nachfolgend wird untersucht, warum überhaupt militärgerichtlich Verurteilte in die Emslandlager geschickt wurden. Hierbei ist von zentraler Bedeutung, dass zu Zuchthausstrafen verurteilte Soldaten automatisch „wehrunwürdig“ und somit aus der Wehrmacht bzw. SS und Polizei ausgestoßen wurden. Die unter die „Verordnung über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen einer während des Krieges begangenen Tat“ vom 11.06.1940 fallenden Straftäter wurden in aller Regel in die Emslandlager eingewiesen. Die dafür vorliegenden Motive der beteiligten Institutionen werden eingehend diskutiert. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, weshalb die einzelnen straffällig gewordenen Soldaten ins Emsland kamen. Der Untersuchung der verschiedenen Straftatbestände werden zahlreiche Fallbeispiele verurteilter ehemaliger Wehrmachtssoldaten an die Seite gestellt. Es wird ebenfalls analysiert, welche der Delikte als „politisch“ einzustufen sind. Der dritte Block befasst sich mit der konkreten Ausprägung des Strafvollzugs in den Strafgefangenenlagern des Emslandes. Die Alltagserfahrungen der Häftlinge waren vor allem durch ihren Arbeitseinsatz bestimmt; die Tätigkeiten und Arbeitskommandos werden intensiv erörtert. Die Behandlung der Insassen durch Wachpersonal und „kommandierte“ Mitgefangene sowie die weiteren Existenzbedingungen offenbaren vollends die KZ-ähnlichen Zustände in den Emslandlagern.

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