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Überführung von Landesförderprogrammen in den kommunalen Finanzausgleich im Freistaat Sachsen: Eine finanzwissenschaftliche Untersuchung

Hesse, Mario, Kratzmann, Alexander, Sydow, Julia, Tyufekchieva, Kristina 06 February 2024 (has links)
Landeszuweisungen stellen eine zentrale Einnahmenquelle der kommunalen Ebene dar und sind für deren Aufgabenerfüllung unverzichtbar. Einen erheblichen Teil dieser Mittel erhalten die Kommunen dabei über den kommunalen Finanzausgleich. Dieser trägt in hohem Maße zu einer Verstetigung der kommunalen Einnahmenbasis bei, indem der Großteil der Finanzmittel pauschal an die Kommunen weitergereicht wird, und unterstützt darüber hinaus einen (anteiligen) Abbau der Finanzkraftunterschiede zwischen den Kommunen. Eine weitere Ergänzung der kommunalen Einnahmenseite bilden Fördermittelprogramme der Länder. Diesen liegt im Normalfall ein bestimmter Förderzweck zugrunde, über den die Landesebene indirekt Einfluss auf die kommunale Ausgabenpolitik ausüben kann (sog. Politik der Goldenen Zügel). Anders als im in hohem Maße regelgebundenen kommunalen Finanzausgleichssystem sind diese Mittel in vielen Fällen nur auf Antrag verfügbar und bedürfen darüber hinaus üblicherweise eines Eigenfinanzierungsanteils durch die Kommunen. Hieraus erwachsen Risiken der Fehlallokation kommunaler Ausgaben und einer Benachteiligung von Kommunen, die Eigenanteile nicht aufbringen können. Hinzu kommt eine nicht unerhebliche Förderbürokratie, sowohl beim Fördermittelgeber als auch bei den Fördermittelempfängern. Die vorliegende Studie ist aus einer Zuarbeit für die Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen entstanden und befasst sich mit der Frage nach der Übertragbarkeit einzelner Fachförderprogramme in den kommunalen Finanzausgleich (KFA). Nach einer Abgrenzung der unterschiedlichen Zuweisungsformen innerhalb und außerhalb des KFA wird zu diesem Zweck im Anschluss ein finanzwissenschaftlicher Kriterienkatalog aufgestellt. Anhand sowohl allokativer als auch fiskalischer Kriterien aus diesem Katalog werden dann die 24 größten Fachförderprogramme dahingehend untersucht, inwieweit sie sich für eine Übertragung in den kommunalen Finanzausgleich (konkret für Sachsen: ins SächsFAG) eignen. Der erarbeitete Kriterienkatalog ist dabei kein abschließendes Entscheidungsschema, sondern vielmehr eine Orientierungshilfe, die bei der oftmals komplexen Frage über die sachgerechte Art der Zuweisung helfen kann. Im Ergebnis bieten sich fünf der 24 Programme für eine Übertragung in den KFA an, darunter das vom Finanzvolumen her größte Programm zu Förderung von Kindertagesstätten. Darüber hinaus ist für die Richtlinien zur Feuerwehrförderung, zur Investitionsförderung im Schulbereich sowie zur Förderung der schulischen Ganztagsangebote eine Überführung in den KFA sinnvoll und empfehlenswert. Bei insgesamt elf Programmen ist eine Überführung aufgrund verschiedener KO-Kriterien ausgeschlossen. Bei den übrigen acht Programmen ist die Empfehlung nicht eindeutig, sodass eine Überführung in den KFA nur mit Einschränkungen in Betracht kommt. Hierzu gehören unter anderem die Förderrichtlinien für die Sportförderung oder die Schulsozialarbeit.

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