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Fortbildung von Unfallkommissionen: Unfallforschung kommunal

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 03 May 2021 (has links)
Unfallkommissionen sind für die Durchführung der örtlichen Unfalluntersuchungen an Unfallschwerpunkten zuständig. Organisation und Aufgaben der Unfallkommissionen sind durch die Verwaltungsvorschrift zur Straßen- Verkehrsordnung (VwV StVO) im Grundsatz geregelt und in Ländererlassen konkretisiert. Ständige Vertreter in der Unfallkommission sind die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde und die Straßenbaubehörde. Damit Unfallkommissionen erfolgreich arbeiten können, benötigen die Mitglieder neben ihrem Fachwissen auch spezifi sches Wissen zur Unfallkommissionstätigkeit. Dazu bedarf es einer entsprechenden Grundausbildung und regelmäßiger Fortbildungen.
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Fortbildung von Unfallkommissionen: Unfallforschung kompakt

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 26 April 2021 (has links)
Die Arbeit der Unfallkommissionen ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkonzeption zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Deutschland. Die Bekämpfung von Unfallschwerpunkten im Rahmen der örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen ist gemeinsame Aufgabe von Polizei, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden. Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben der Unfallkommissionen (Uko) sind durch die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwVStVO) grundsätzlich geregelt und in Ländererlassen konkretisiert. Damit Unfallkommissionen erfolgreich arbeiten können, benötigen die Mitglieder neben ihrem Fachwissen auch spezifisches Wissen zur Unfallkommissionstätigkeit. Dazu bedarf es einer entsprechenden Grundausbildung und regelmäßiger Fortbildungen. Die Unfallforschung der Versicherer ist die bedeutendste unabhängige Unterstützerin der Arbeit der Unfallkommissionen in Deutschland. Nach ihrer bundesweiten Ausbildungsoffensive von 1999 bis 2009, in der mehr als 200 Länderdozentinnen und -dozenten qualifiziert wurden, folgt nun die Konzeption eines bundesweiten Curriculums für die Fortbildung von Mitgliedern in Unfallkommissionen. Die Erkenntnisse der Evaluation der drei Pilotfortbildungen sind im vorliegenden Bericht zusammengefasst. Das Fortbildungscurriculum kann von Lehrenden bei der Unfallforschung der Versicherer unter Uko@gdv.de kostenfrei angefordert werden.
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Fortbildung von Unfallkommissionen: Forschungsbericht

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 28 April 2021 (has links)
Die behördenübergreifende örtliche Unfalluntersuchung wurde mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) des Jahres 1970 bundesweit eingeführt [1]. Ziel dieses Verfahrens ist es Unfallhäufungen zu erkennen, eine Bewertung vorzunehmen und (bauliche, verkehrsregelnde oder überwachende) Maßnahmen zur Beseitigung festzulegen. Zudem soll sichergestellt werden, dass die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden und eine Wirkungskontrolle durchgeführt wird. Die Durchführung von örtlichen Unfalluntersuchungen an Unfallschwerpunkten obliegt den Unfallkommissionen [2]. Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben der Unfallkommissionen (Uko) sind durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) grundsätzlich geregelt und in Ländererlassen konkretisiert. Ständige Vertreter im Gremium sind die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde und die Straßenbaubehörde. Die Mitarbeiter der drei Behörden benötigen zur erfolgreichen Bekämpfung der Unfallhäufungen ihr spezifisches Fachwissen sowie gemeinsames Unfallkommissionswissen. Sie müssen sich als Team verstehen und Kenntnis über die Stärken und Schwächen der jeweils anderen Fachdisziplinen haben. Dies stellt eine große Herausforderung für die Mitglieder dar. Zur Qualifizierung der Unfallkommissionen führte die Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Zeitraum von 1999 bis 2009 Dozentenausbildungen für Unfallkommissionsschulungen durch, um über diese Multiplikatoren das Fachwissen gezielt in die Länder zu tragen [3]. Basierend auf einem unter der Federführung der UDV erarbeiteten Curriculum [4] konnte so die Unfallkommissionsarbeit erstmalig standardisiert werden. Im Jahr 2010 hat die UDV eine Untersuchung zum Status Quo der Unfallkommissionen in Deutschland durchgeführt. Diese Studie zeigte, dass in fast allen Bundesländern ein Bedarf im Bereich der Fortbildung der Unfallkommissionen vorliegt. Die Gründe sind unterschiedlich, häufig fehlt es an Angeboten, denn die Erstqualifizierung bindet oft so viele Kapazitäten, dass die Dozententeams keine Fortbildungen anbieten können. [3] Zur Unterstützung der Bundesländer entschloss sich die Unfallforschung ein zeitgemäßes Fortbildungscurriculum für eine verbesserte Unfallkommissionsarbeit konzipieren zu lassen. In Kooperation mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und der Hochschule der Polizei (DHPol) wurden drei Pilotschulungen mit begleitender Evaluation durchgeführt. Hierdurch konnte das entwickelte Schulungscurriculum kontinuierlich verbessert werden, bis im Ergebnis ein „anwendungsreifer“ Lehrplan mit entsprechenden Beispielmaterialien vorlag. In den folgenden Kapiteln werden die Vorgehensweise bei der Erarbeitung des Fortbildungscurriculums in den wesentlichen Zügen, die Schulungsinhalte, -methoden und - materialien sowie die drei durchgeführten Pilotschulungen beschrieben, um abschließend (Umsetzungs-)Empfehlungen abzugeben. Der vorliegende Abschlussbericht basiert auf drei Einzelberichten zu den jeweiligen Pilotschulungen [5] [6] [7], es werden die wesentlichen Erkenntnisse kompakt zusammengefasst. Das Curriculum wurde in einer separaten Broschüre, die auch nutzbare Unterlagen auf einer CD enthält, von der UDV veröffentlicht und kann unter Uko@gdv.de kostenfrei angefordert werden.

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