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Monitoring Kormoran/Graureiher : Ergebnisse des Monitoringprogramms für den Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis) und den Graureiher (Ardea cinerea) im Freistaat Sachsen 2006

Seiche, Kareen, Füllner, Gert 21 May 2008 (has links) (PDF)
Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis) und Graureiher (Ardea cinerea) verursachen in der Binnenfischerei seit Jahren erhebliche Schäden an Fischbeständen. Allein der in Sachsen durch Kormorane verursachte direkte Fischverlust beläuft sich nach vorsichtigen Hochrechnungen der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft auf ca. 1 Mill. Euro pro Jahr. Neben den direkten, letalen Schäden entstehen weitere, schwer quantifizierbare Schäden auf Grund von Verletzungen der Fische durch Kormoran und Graureiher. Seit 1996 erfolgt im Freistaat Sachsen ein Bestandsmonitoring für den Kormoran, seit dem Jahr 2000 zusätzlich für den Graureiher. Im Jahr 2006 wurde das Monitoring mit landesweiten Bestandserfassungen für beide Vogelarten fortgesetzt. Die im Rahmen dieses Monitorings ermittelten Bestandszahlen sind wichtige Entscheidungsgrundlage für die Zahlung von Ausgleichszahlungen nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zum Vollzug des Härtefallausgleichs auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen (Härtefallausgleichsverordnung) vom 25.8.1995. Der Graureiher zählt, anders als der Kormoran, zum jagdbaren, wenn auch ganzjährig geschützten Wild. Deshalb werden für die von ihm verursachten Schäden keine Entschädigungszahlungen geleistet. Die im Rahmen des Monitorings ermittelten Daten dienen der Bestandsüberwachung im Zusammenhang mit der Genehmigung von den durch die Jagdbehörden genehmigten Vergrämungsabschüssen.
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Monitoring Kormoran/Graureiher : Ergebnisse des Monitoringprogramms für den Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis) und den Graureiher (Ardea cinerea) im Freistaat Sachsen 2006

Seiche, Kareen, Füllner, Gert 21 May 2008 (has links)
Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis) und Graureiher (Ardea cinerea) verursachen in der Binnenfischerei seit Jahren erhebliche Schäden an Fischbeständen. Allein der in Sachsen durch Kormorane verursachte direkte Fischverlust beläuft sich nach vorsichtigen Hochrechnungen der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft auf ca. 1 Mill. Euro pro Jahr. Neben den direkten, letalen Schäden entstehen weitere, schwer quantifizierbare Schäden auf Grund von Verletzungen der Fische durch Kormoran und Graureiher. Seit 1996 erfolgt im Freistaat Sachsen ein Bestandsmonitoring für den Kormoran, seit dem Jahr 2000 zusätzlich für den Graureiher. Im Jahr 2006 wurde das Monitoring mit landesweiten Bestandserfassungen für beide Vogelarten fortgesetzt. Die im Rahmen dieses Monitorings ermittelten Bestandszahlen sind wichtige Entscheidungsgrundlage für die Zahlung von Ausgleichszahlungen nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zum Vollzug des Härtefallausgleichs auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen (Härtefallausgleichsverordnung) vom 25.8.1995. Der Graureiher zählt, anders als der Kormoran, zum jagdbaren, wenn auch ganzjährig geschützten Wild. Deshalb werden für die von ihm verursachten Schäden keine Entschädigungszahlungen geleistet. Die im Rahmen des Monitorings ermittelten Daten dienen der Bestandsüberwachung im Zusammenhang mit der Genehmigung von den durch die Jagdbehörden genehmigten Vergrämungsabschüssen.

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