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Kommunale Infrastrukturbedarfe: Zwischen Doppik, VGR und BefragungsergebnissenSydow, Julia, Hesse, Mario 09 September 2020 (has links)
Die Bestimmung kommunaler Investitionsbedarfe ist komplex und vielschichtig. Es steht
keine allgemein gültige Methodik zur Verfügung, mit der sich objektiv „richtige“ Ergebnisse
erzielen ließen. Eine Annäherung kann durch die Bestimmung von Nettoinvestitionen und die
ergänzende Betrachtung von Befragungsergebnissen erfolgen. Fachpublikationen beklagen
bereits seit mehr als einem Jahrzehnt einen erheblichen Verschleiß der kommunalen Infrastruktur.
Über den genauen Umfang und die räumliche Verteilung des Problems bestehen
dagegen unterschiedliche Auffassungen.
Nettoinvestitionen in die kommunale Infrastruktur sind eine wichtige Kenngröße und können
auf der Grundlage verschiedener Methoden ermittelt werden. Einerseits dienen die Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen (VGR) und andererseits die kommunale Doppik dazu.
Beiden Methoden ist gemeinsam, dass jeweils Bruttoinvestitionen und Abschreibungen saldiert
werden. Allerdings führen beide Methoden zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Die
Diskrepanzen werden in der vorliegenden KOMKIS Analyse untersucht. Es wird aufgezeigt,
dass sie im Wesentlichen auf die unterschiedliche Ermittlung der Abschreibungen zurückzuführen
sind. Diese sind die Art der Abschreibung (linear, degressiv, Leistungsabschreibung),
die unterschiedlich angesetzten Nutzungsdauern und Abschreibungssätze sowie die Bewertungsgrundlage
für die Vermögensgegenstände (historische Anschaffungskosten oder Wiederbeschaffungskosten).
Während die Nettoinvestitionen im Rahmen der VGR bundesweit einheitlich ermittelt werden,
findet die Erhebung der jeweiligen Nettoinvestitionen im Rahmen der kommunalen
Doppik dezentral in den einzelnen Kommunen gemäß den jeweils landesspezifischen Doppik-
Regelungen statt. Die KOMKIS Analyse enthält daher einen Ländervergleich zu den wesentlichen
Bestimmungen. Dieser zeigt sehr unterschiedliche Ausgestaltungen und zusätzliche
Spielräume auf der Ebene der einzelnen Kommune. Eine vergleichende Bewertung der doppisch
ermittelten kommunalen Nettoinvestitionen ist demzufolge nur mit erheblichen Einschränkungen
möglich. Zudem steht für doppische Abschreibungen keine einheitliche (amtliche)
Datenbasis zur Verfügung. Die VGR-basierte Berechnung ist zwar methodisch einheitlich,
die Daten können allerdings nur bundesweit aggregiert ausgewertet werden, weshalb
eine Differenzierung nach Ländern oder Gemeindetypen nicht möglich ist.
Angesichts der Unvollkommenheiten der Berechnung auf Ist-Daten wird in der Analyse aufgezeigt,
dass Kommunalbefragungen eine weitere Möglichkeit darstellen, die Nettoinvestitionen
und Investitionsbedarfe der Kommunen näherungsweise zu bestimmen. Alle drei Methoden
tragen in ihrer Summe dazu bei, jene Größen näherungsweise zu bestimmen und ein
realistisches Gesamtbild zu erhalten.
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