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Kommunaler Investitionsbedarf im Freistaat Sachsen: Befragung 2016

Kilian, Maike, Hesse, Mario, Redlich, Matthias, Starke, Tim, Sydow, Julia 04 April 2017 (has links)
Öffentliche Investitionen sind von großer Bedeutung für die Entwicklung des Wohlstands und des Wachstumspotenzials einer Volkswirtschaft. Ein Großteil der öffentlichen Investitionen wird hierbei traditionell von den Kommunen getragen. Dieser Anteil hat sich jedoch über die vergangenen gut 20 Jahre stark rückläufig entwickelt. Zudem reicht die kommunale Bruttoinvestitionstätigkeit seit 2003 nicht mehr aus, um die fortlaufende Abnutzung der Infrastruktur zu kompensieren. Da davon ausgegangen werden kann, dass ausbleibende Investitionen in die Infrastruktur zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen, wird in der wirtschaftspolitischen Diskussion häufig von einem kommunalen Investitions- und Sanierungsstau gesprochen. Dieser geht noch über den Verzehr des vorhandenen Vermögens hinaus und beinhaltet auch weitergehende Investitionsbedarfe zur Begegnung gegenwärtiger Herausforderungen. Auf Grundlage der eigenen Datenerhebung des KIS ist der Investitionsbedarf in den kommunalen Kernhaushalten im Freistaat Sachsen in den nächsten fünf Jahren (2016-2020) auf insgesamt 6,48 Milliarden Euro zu schätzen. Die höchsten Investitionsbedarfe bestehen in den Bereichen Verkehr (23 %) und Schule (15 %). Es folgenSiedlungswasserwirtschaft/Gewässerinfrastruktur (12 %) und Sport-/Freizeiteinrichtungen (9 %). Der Anteil für Kindertagesstätten fällt mit 7 Prozent vergleichsweise gering aus. Im Rahmen der Befragung wurde zusätzlich zwischen Investitions- und Instandhaltungsbedarfen differenziert. Dies ist gerade im Kontext der kommunalen Doppik von besonderer Relevanz. Der Instandhaltungsbedarf in den nächsten fünf Jahren ist auf rund 1,38 Milliarden Euro zu beziffern. Die anteilige Zusammensetzung nach Aufgabenbereichen gestaltet sich dabei überwiegend ähnlich zu der des Investitionsbedarfs. Eine Ausnahme bildet der Bereich Verkehr, auf den gut ein Drittel des geschätzten Instandhaltungsbedarfs entfällt. Die tatsächlichen Investitionen der sächsischen Kommunen entwickeln sich seit einigen Jahren rückläufig. Seit 2013 liegt das kommunale Investitionsniveau im Freistaat Sachsen zudem im Gegensatz zu den Vorjahren nicht mehr über dem Bundesdurchschnitt, obwohl die ostdeutschen Länder und Kommunen als Gesamtheit noch bis einschließlich 2019 durch den Solidarpakt II eine überdurchschnittliche Finanzausstattung erhalten. Insofern ist auch hier ein Substanzverzehr zu vermuten. Um in den nächsten Jahren keinen weiteren Nachholbedarf aufzubauen, sollte das künftige Investitionsverhalten der Kommunen deshalb zumindest verstetigt werden. Die Ergebnisse der Studie zeigen zudem, dass die meisten Kommunen Investitionen erst mit Hilfe von Fördermitteln realisieren können. Darüber hinaus sind insbesondere kleinere Kommunen auf die Einbindung externen Sachverstandes angewiesen. Unterstützungsbedarf besteht dabei in allen Phasen des Lebenszyklus, insbesondere bei bautechnischen, betriebswirtschaftlichen und vergaberechtlichen Fragen.

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