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Einstellungen von deutschen Kinderwunschpaaren gegenüber dem Umgang und dem moralischen Status von kryokonservierten Eizellen im Vorkernstadium und kryokonservierten Embryonen

Armbrust, Robert 18 April 2013 (has links) (PDF)
Die hier vorliegende Arbeit gehört zu eine der ersten im deutschsprachigen Raum durchgeführten Studien zu den Einstellungen von deutschen Kinderwunschpaaren im Umgang mit kryokonservierten Eizellen im Vorkernstadium und Embryonen sowie gegenüber der Legalisierung in Deutschland bisher unklar geregelter Verfahren. Insbesondere lag dabei der Fokus auf Einstellungen bezüglich der durch das EschG unklar geregelten Embryonenspende, der verbotenen routinemäßigen Kryokonser-vierung von Embryonen sowie dem weiteren Verbleib überzähliger Embryonen. Dabei wurden im Rahmen einer prospektiven Querschnittsstudie insgesamt 700 Kinderwunschpaare (in Behandlung im Fertility Center Berlin), die im Besitz krykon-servierter Eizellen im Vorkernstadium sind oder waren per standardisiertem Frage-bogen anonym befragt. Männer und Frauen wurden dabei getrennt voneinander befragt. Insgesamt sendeten 272 Patienten den Fragebogen korrekt ausgefüllt zu-rück. In der Mehrheit sprachen sich die befragten Kinderwunschpatienten für eine Legali-sierung der Embryonen- und Eizellspende aus. Außerdem sollte eine routinemäßige Kryokonservierung von Embryonen im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung möglich sein. Die Paare würden dabei sog. überzählige Embryonen vorrangig für die eigene Kinderwunschbehandlung verwenden. Allerdings fand sich ebenso eine hohe Akzeptanz gegenüber einer Spende überzähliger Embryonen nach Beendigung des Kinderwunsches sowohl an andere Kinderwunschpaare als auch zu Forschungszwe-cken. Dabei machte es keinen signifikanten Unterschied, um welche Art der For-schung es sich dabei handeln würde (embryonale Stammzellforschung oder repro-duktionsmedizinische Forschung). Interessanterweise votierten jedoch mehr Patien-ten für eine Legalisierung der genannten Verfahren, persönlich dafür entscheiden, würden sich jedoch weniger Paare. Außerdem unterschieden die von uns befragten Patienten nach dem ethisch-moralischen Status gefragt nicht so rigoros wie das EschG zwischen Eizellen im Vorkernstadium und Embryonen. In der Mehrheit stell-ten diese frühen Formen menschlichen Lebens entweder Zellen mit hohem Schutz-anspruch dar oder beide hätten laut der Befragten sogar den Status eines Menschen mit vollem Schutzanspruch. Ob die Kinderwunschpaare dabei allerdings den Eizellen im Vorkernstadium oder Embryonen den höheren Schutzanspruch zugestehen, lässt sich anhand der Ergebnisse nicht zweifelsfrei belegen. Kryokonservierte Embryonen haben laut der Paare einen leicht höheren Schutzanspruch, in dem die Befragten diese eher als vollwertige Menschen gesehen haben. Insgesamt bleibt also festzuhalten, dass die Einstellungen der von uns befragten Kinderwunschpaare bezüglich früher Formen menschlichen Lebens nicht immer deckungsgleich sind mit denen des EschG. Die Paare sprechen sich mehrheitlich für eine Legalisierung verbotener Verfahren im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung in Deutschland aus und unterscheiden in Bezug auf den moralischen Status nicht signifikant zwischen Eizellen im Vorkernstadium und Embryonen. Da diese Studie allerdings den Charakter einer Pilotstudie darstellt, konnten keine Einflussfaktoren ermittelt werden, die Daten stammen aus einem vorselektierten Kollektiv und müssen daher vorsichtig interpretiert werden. Nichtsdestotrotz können die Ergebnisse einen wertvollen Beitrag in der Diskussion um die Novellierung des EschG bzw. um die Notwendigkeit eines sog. „Fortpflanzungsmedizingesetzes“ leisten und damit zu einer Verbesserung der Ergebnisse, Effektivität und Sicherheit der Patienten im Rahmen der assistierten Reproduktion in Deutschland bieten.
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Einstellungen von deutschen Kinderwunschpaaren gegenüber dem Umgang und dem moralischen Status von kryokonservierten Eizellen im Vorkernstadium und kryokonservierten Embryonen

Armbrust, Robert 18 February 2013 (has links)
Die hier vorliegende Arbeit gehört zu eine der ersten im deutschsprachigen Raum durchgeführten Studien zu den Einstellungen von deutschen Kinderwunschpaaren im Umgang mit kryokonservierten Eizellen im Vorkernstadium und Embryonen sowie gegenüber der Legalisierung in Deutschland bisher unklar geregelter Verfahren. Insbesondere lag dabei der Fokus auf Einstellungen bezüglich der durch das EschG unklar geregelten Embryonenspende, der verbotenen routinemäßigen Kryokonser-vierung von Embryonen sowie dem weiteren Verbleib überzähliger Embryonen. Dabei wurden im Rahmen einer prospektiven Querschnittsstudie insgesamt 700 Kinderwunschpaare (in Behandlung im Fertility Center Berlin), die im Besitz krykon-servierter Eizellen im Vorkernstadium sind oder waren per standardisiertem Frage-bogen anonym befragt. Männer und Frauen wurden dabei getrennt voneinander befragt. Insgesamt sendeten 272 Patienten den Fragebogen korrekt ausgefüllt zu-rück. In der Mehrheit sprachen sich die befragten Kinderwunschpatienten für eine Legali-sierung der Embryonen- und Eizellspende aus. Außerdem sollte eine routinemäßige Kryokonservierung von Embryonen im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung möglich sein. Die Paare würden dabei sog. überzählige Embryonen vorrangig für die eigene Kinderwunschbehandlung verwenden. Allerdings fand sich ebenso eine hohe Akzeptanz gegenüber einer Spende überzähliger Embryonen nach Beendigung des Kinderwunsches sowohl an andere Kinderwunschpaare als auch zu Forschungszwe-cken. Dabei machte es keinen signifikanten Unterschied, um welche Art der For-schung es sich dabei handeln würde (embryonale Stammzellforschung oder repro-duktionsmedizinische Forschung). Interessanterweise votierten jedoch mehr Patien-ten für eine Legalisierung der genannten Verfahren, persönlich dafür entscheiden, würden sich jedoch weniger Paare. Außerdem unterschieden die von uns befragten Patienten nach dem ethisch-moralischen Status gefragt nicht so rigoros wie das EschG zwischen Eizellen im Vorkernstadium und Embryonen. In der Mehrheit stell-ten diese frühen Formen menschlichen Lebens entweder Zellen mit hohem Schutz-anspruch dar oder beide hätten laut der Befragten sogar den Status eines Menschen mit vollem Schutzanspruch. Ob die Kinderwunschpaare dabei allerdings den Eizellen im Vorkernstadium oder Embryonen den höheren Schutzanspruch zugestehen, lässt sich anhand der Ergebnisse nicht zweifelsfrei belegen. Kryokonservierte Embryonen haben laut der Paare einen leicht höheren Schutzanspruch, in dem die Befragten diese eher als vollwertige Menschen gesehen haben. Insgesamt bleibt also festzuhalten, dass die Einstellungen der von uns befragten Kinderwunschpaare bezüglich früher Formen menschlichen Lebens nicht immer deckungsgleich sind mit denen des EschG. Die Paare sprechen sich mehrheitlich für eine Legalisierung verbotener Verfahren im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung in Deutschland aus und unterscheiden in Bezug auf den moralischen Status nicht signifikant zwischen Eizellen im Vorkernstadium und Embryonen. Da diese Studie allerdings den Charakter einer Pilotstudie darstellt, konnten keine Einflussfaktoren ermittelt werden, die Daten stammen aus einem vorselektierten Kollektiv und müssen daher vorsichtig interpretiert werden. Nichtsdestotrotz können die Ergebnisse einen wertvollen Beitrag in der Diskussion um die Novellierung des EschG bzw. um die Notwendigkeit eines sog. „Fortpflanzungsmedizingesetzes“ leisten und damit zu einer Verbesserung der Ergebnisse, Effektivität und Sicherheit der Patienten im Rahmen der assistierten Reproduktion in Deutschland bieten.

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