Spelling suggestions: "subject:"lizenzbedingungen"" "subject:"grenzbedingungen""
1 |
Mitteilungen des URZ 2/2006Riedel, Wolfgang, Fischer, Günther, Richter, Frank, Winkler, Jürgen 17 May 2006 (has links)
Informationen des Universitätsrechenzentrums
|
2 |
Mitteilungen des URZ 2/2006Riedel, Wolfgang, Fischer, Günther, Richter, Frank, Winkler, Jürgen 17 May 2006 (has links)
Informationen des Universitätsrechenzentrums:Sicheres Programmieren mit PHP (Teil 4)
Eine neue TWiki-Version
Frühjahrsputz auf dem Mailbox-Server
Software-News:
Intel Compiler 9.0
Vertragsbedingungen NAG-Landeslizenz
jedit
OCRshop
Sammelbeschaffung Simulationssoftware
|
3 |
Stand von INSPIRE und Geodaten-Lizenzpolitik des BundesIllert, Andreas 24 October 2019 (has links)
Die INSPIRE-Richtlinie der Europäischen Kommission trat 2007 in Kraft. Sie setzt den rechtlichen Rahmen für den Aufbau von Geodateninfrastrukturen und fördert damit die Interoperabilität und die gemeinsame Nutzung von Geodaten über Staatsgrenzen und Fachdisziplinen hinweg. Die Umsetzung von INSPIRE ist für deutsche Behörden verpflichtend.
Dank INSPIRE sind Geodateninfrastrukturen in Bund und Ländern inzwischen als Aufgabe der Verwaltung anerkannt. Ihr Betrieb ist durch Gesetze oder Verordnungen nachhaltig gesichert. Allerdings erfolgt die Nutzung von INSPIRE-transformierten Daten derzeit noch nicht in dem Umfang wie erhofft. Die Europäische Kommission und die Geodateninfrastruktur Deutschland haben Maßnahmen eingeleitet, um dem entgegenzuwirken.
Die gemeinsame Nutzung von Geodaten wird durch unterschiedliche Lizenzbedingungen erheblich beeinträchtigt. Sowohl innerhalb von Europa als auch innerhalb von Deutschland gibt es erhebliche Unterschiede bei den Gebühren für Geodaten. Der Bund hat für seine von INSPIRE betroffenen Geodaten im Geodatenzugangsgesetz festgelegt, dass sie grundsätzlich geldleistungsfrei über INSPIRE-konforme Dienste bereitgestellt werden.
|
Page generated in 0.0825 seconds