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Die Rechtsstellung des Markenlizenznehmers nach § 30 Abs. 3 MarkengesetzBesken, Melanie 28 April 2008 (has links)
Die Rechtsstellung des Markenlizenznehmers basiert auf einer Rechtseinräumung durch den Markeninhaber. Es entsteht eine konkurrierende Berechtigung. Art und Umfang der dem Lizenznehmer zustehenden Rechte bedürfen auf Grund der unvollkommenen Regelung des § 30 Abs. 3 Markengesetz einer Konkretisierung. Die sich daraus ergebenen Probleme und rechtlichen Fragen wurden in dieser Arbeit eingehend untersucht.
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