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Statuten mittelalterlicher OrdensgemeinschaftenBitterlich, Markus 29 August 2017 (has links) (PDF)
Die Dissertation beschäftigt sich mit dem Partikularrecht mittelalterlicher Ordensgemeinschaften, wobei im Mittelpunkt der Untersuchung ein struktureller Vergleich der Statuten und Konstitutionen ausgewählter religiöser Orden und Kommunitäten des Hoch- und Spätmittelalters steht. Vom ius commune blieb das Recht der Orden recht unberührt, wobei einer der Gründe - neben der unüberschaubaren Vielfalt - die den Orden vom Papst zugebilligte weitgehende Rechtsautonomie gewesen sein dürfte. Die Orden nutzten diesen Freiraum in extensiver Weise und schufen sich eigene partikulare Rechtstexte.
Zu den basalen Normen der hochmittelalterlichen Orden und Gemeinschaften gehören die Regel, sodann consuetudines, Statuten und weitere normative Texte. Es hat jedoch den Anschein, dass für die Zeitgenossen oft keine klaren Unterscheidungsmerkmale zwischen den verschiedenen Bezeichnungen existierten. Der kleinste gemeinsame Nenner der bisherigen Forschung für eine Definition von Statutentexten ist wohl der, dass es sich um schriftliche, im Konsens gesatzte, in die Zukunft wirkende Normen handelt.
Die Studie soll diese Auslegung überprüfen und genauer bestimmen. Dabei wird ein möglichst breiter Vergleich der Statutentexte verschiedener mittelalterlicher Orden und Religiosengemeinschaften angestrebt. Hierbei muss freilich auch auf die Eigenheiten und unterschiedlichen Verfassungsstrukturen der Verbände eingegangen werden, um zum einen diejenigen Institutionen zu beschreiben, welche legislative Kompetenzen besaßen und zum anderen zu erörtern, wie stark diese Befugnisse jeweils ausgeprägt waren. Ein weiterer Schritt ist schließlich die vergleichende Untersuchung der Texte selbst sein. Hierbei steht weniger der inhaltliche, sondern vielmehr der strukturelle Vergleich im Vordergrund, um Aussagen zum Typus ‚Statut‘ treffen zu können. Das heißt, dass Aufbau und Anlagemethode der Texte sowie ihr eigentümlicher Duktus beziehungsweise Formulierungsmuster beleuchtet werden. Im Ergebnis zeigen sich vergleichend unterschiedliche Entwicklungen und Strukturmuster auf.
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Statuten mittelalterlicher Ordensgemeinschaften: Strategien normativer Stabilisierung mittels statutarischer Gesetzgebung am Beispiel der Zisterzienser, Prämonstratenser, Dominikaner und FranziskanerBitterlich, Markus 21 July 2015 (has links)
Die Dissertation beschäftigt sich mit dem Partikularrecht mittelalterlicher Ordensgemeinschaften, wobei im Mittelpunkt der Untersuchung ein struktureller Vergleich der Statuten und Konstitutionen ausgewählter religiöser Orden und Kommunitäten des Hoch- und Spätmittelalters steht. Vom ius commune blieb das Recht der Orden recht unberührt, wobei einer der Gründe - neben der unüberschaubaren Vielfalt - die den Orden vom Papst zugebilligte weitgehende Rechtsautonomie gewesen sein dürfte. Die Orden nutzten diesen Freiraum in extensiver Weise und schufen sich eigene partikulare Rechtstexte.
Zu den basalen Normen der hochmittelalterlichen Orden und Gemeinschaften gehören die Regel, sodann consuetudines, Statuten und weitere normative Texte. Es hat jedoch den Anschein, dass für die Zeitgenossen oft keine klaren Unterscheidungsmerkmale zwischen den verschiedenen Bezeichnungen existierten. Der kleinste gemeinsame Nenner der bisherigen Forschung für eine Definition von Statutentexten ist wohl der, dass es sich um schriftliche, im Konsens gesatzte, in die Zukunft wirkende Normen handelt.
Die Studie soll diese Auslegung überprüfen und genauer bestimmen. Dabei wird ein möglichst breiter Vergleich der Statutentexte verschiedener mittelalterlicher Orden und Religiosengemeinschaften angestrebt. Hierbei muss freilich auch auf die Eigenheiten und unterschiedlichen Verfassungsstrukturen der Verbände eingegangen werden, um zum einen diejenigen Institutionen zu beschreiben, welche legislative Kompetenzen besaßen und zum anderen zu erörtern, wie stark diese Befugnisse jeweils ausgeprägt waren. Ein weiterer Schritt ist schließlich die vergleichende Untersuchung der Texte selbst sein. Hierbei steht weniger der inhaltliche, sondern vielmehr der strukturelle Vergleich im Vordergrund, um Aussagen zum Typus ‚Statut‘ treffen zu können. Das heißt, dass Aufbau und Anlagemethode der Texte sowie ihr eigentümlicher Duktus beziehungsweise Formulierungsmuster beleuchtet werden. Im Ergebnis zeigen sich vergleichend unterschiedliche Entwicklungen und Strukturmuster auf.
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