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Vergleich von röntgenologischen Befunden im Rahmen des Röntgenleitfadens 2007 und computertomographischer Darstellung pathomorphologischer Veränderungen an Fesselbein, Gleichbeinen und Fesselgelenk des PferdesJones, Sara 23 November 2016 (has links) (PDF)
Im Rahmen einer Kaufuntersuchung beim Pferd ist es von besonderem Interesse leistungsmindernde Faktoren aufzudecken. Dem Tierarzt stehen zu diesem Zwecke sowohl
standardisierte Protokolle für die Durchführung der klinischen Untersuchung als auch der
„Leitfaden für die röntgenologische Beurteilung bei der Kaufuntersuchung“ (Röntgenleitfaden 2007)zur Verfügung. Bezüglich der Anzahl der im Rahmen einer Kaufuntersuchung angefertigten Röntgenaufnahmen gibt es fortwährende Diskussionen. Besonders deutlich wird diese Problematik im internationalen Vergleich. Jedes Land, zum Teil auch die verschiedenen Zuchtverbände, verlangen unterschiedliche Standardaufnahmen.
Ziel der Arbeit war die Überprüfung der Darstellbarkeit röntgenologischer Befunde im Bereich des Fesselgelenks, der Gleichbeine und des Fesselbeins, durch die im Röntgenleitfaden 2007 angegebene Standardaufnahme „Zehe 90°“ und die daraus resultierende Einteilung in
Röntgenklassen. Es sollte geprüft werden wie sich die Einteilung der Röntgenklasse nach einer computertomographischen Darstellung und Befundung ändert. Von besonderem Interesse waren zusätzlich solche Befunde, die röntgenologisch nicht darstellbar waren, aber in der CT-Untersuchung gefunden werden konnten.
Zur Untersuchung wurden 200 distale Gliedmaßen von 51 niedersächsischen Schlachtpferden röntgenologisch, computertomographisch und makroskopisch im Frisch- und Knochenpräparat herangezogen. Die Pferde wurden anhand der röntgenologischen Übersichtsaufnahme „Zehe 90°“ nach dem Schema des Röntgenleitfadens 2007 in Klassen eingeteilt. Anschließend erfolgte eine computertomographische Untersuchung. Ausgewertet wurden diese Bilder an einer Workstation, welche die Möglichkeit verschiedenster Rekonstruktionen bietet. Nachfolgend wurden die Pferde aufgrund der in der CT gefundenen Veränderungen in ihren Röntgenklassen korrigiert. Befunde, die nicht im Röntgenleitfaden aufgeführt sind, wurden gesondert betrachtet und im Rahmen einer Modellrechnung ausgewertet. Diese Modellrechnung betrachtet computertomographische Befunde, deren Detektion auch in einer röntgenologischen 0°Aufnahme der distalen Gliedmaße theoretisch zu erwarten gewesen wären.
Diese Befunde wurden dann in die Klassifizierung der einzelnen Pferde einbezogen, um den
Nutzen einer solchen zusätzlich zu der Standardaufnahme (Zehe 90°) angefertigten Röntgenaufnahme zu beurteilen. Im Anschluss wurden alle röntgenologischen und computertomographischen Befunde im Frisch bzw. Knochenpräparat aufgesucht und photographisch festgehalten. Fokus aller Untersuchungen war stets die Fesselgelenkregion sowie das distale Fesselbein.
Die Einteilung der Pferde in eine bestimmte Röntgenklasse anhand ihrer Befunde im Fesselgelenkbereich änderte sich bei 84,31 % (n=51) der Pferde nicht, oder nur bis zu einer
halben Röntgenklasse. Die meisten Pferde (43,14 %, n=51) der untersuchten Population ließen sich aufgrund ihrer Befunde im Fesselgelenk in Anlehnung an den Röntgenleitfaden 2007 in die Zwischenklasse II-III einordnen. Auch im Bereich der gesamten distalen Gliedmaße war es möglich 82,36 % (n=51), der Pferde röntgenologisch in eine Röntgenklasse einzuteilen, so dass sich auch nach der computertomographischen Untersuchung keine Veränderung, oder nur eine Änderung um eine halbe Klasse ergaben.
Die als Goldstandard verwendete Computertomographie, erlaubte in dieser Arbeit die Annahme einer hypothetisch angefertigten 0° Aufnahme der Fesselgelenkregion. Diese Aufnahme ermöglicht vor allem die Detektion zystoider Defekte im Bereich der distalen Gliedmaße und führt zu einer Erhöhung der Anzahl der Pferde, die sich nicht in ihrer Röntgenklasse verändern, von 66,70 % auf 78,43 %.
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Vergleich von röntgenologischen Befunden im Rahmen des Röntgenleitfadens 2007 und computertomographischer Darstellung pathomorphologischer Veränderungen an Fesselbein, Gleichbeinen und Fesselgelenk des PferdesJones, Sara 21 June 2016 (has links)
Im Rahmen einer Kaufuntersuchung beim Pferd ist es von besonderem Interesse leistungsmindernde Faktoren aufzudecken. Dem Tierarzt stehen zu diesem Zwecke sowohl
standardisierte Protokolle für die Durchführung der klinischen Untersuchung als auch der
„Leitfaden für die röntgenologische Beurteilung bei der Kaufuntersuchung“ (Röntgenleitfaden 2007)zur Verfügung. Bezüglich der Anzahl der im Rahmen einer Kaufuntersuchung angefertigten Röntgenaufnahmen gibt es fortwährende Diskussionen. Besonders deutlich wird diese Problematik im internationalen Vergleich. Jedes Land, zum Teil auch die verschiedenen Zuchtverbände, verlangen unterschiedliche Standardaufnahmen.
Ziel der Arbeit war die Überprüfung der Darstellbarkeit röntgenologischer Befunde im Bereich des Fesselgelenks, der Gleichbeine und des Fesselbeins, durch die im Röntgenleitfaden 2007 angegebene Standardaufnahme „Zehe 90°“ und die daraus resultierende Einteilung in
Röntgenklassen. Es sollte geprüft werden wie sich die Einteilung der Röntgenklasse nach einer computertomographischen Darstellung und Befundung ändert. Von besonderem Interesse waren zusätzlich solche Befunde, die röntgenologisch nicht darstellbar waren, aber in der CT-Untersuchung gefunden werden konnten.
Zur Untersuchung wurden 200 distale Gliedmaßen von 51 niedersächsischen Schlachtpferden röntgenologisch, computertomographisch und makroskopisch im Frisch- und Knochenpräparat herangezogen. Die Pferde wurden anhand der röntgenologischen Übersichtsaufnahme „Zehe 90°“ nach dem Schema des Röntgenleitfadens 2007 in Klassen eingeteilt. Anschließend erfolgte eine computertomographische Untersuchung. Ausgewertet wurden diese Bilder an einer Workstation, welche die Möglichkeit verschiedenster Rekonstruktionen bietet. Nachfolgend wurden die Pferde aufgrund der in der CT gefundenen Veränderungen in ihren Röntgenklassen korrigiert. Befunde, die nicht im Röntgenleitfaden aufgeführt sind, wurden gesondert betrachtet und im Rahmen einer Modellrechnung ausgewertet. Diese Modellrechnung betrachtet computertomographische Befunde, deren Detektion auch in einer röntgenologischen 0°Aufnahme der distalen Gliedmaße theoretisch zu erwarten gewesen wären.
Diese Befunde wurden dann in die Klassifizierung der einzelnen Pferde einbezogen, um den
Nutzen einer solchen zusätzlich zu der Standardaufnahme (Zehe 90°) angefertigten Röntgenaufnahme zu beurteilen. Im Anschluss wurden alle röntgenologischen und computertomographischen Befunde im Frisch bzw. Knochenpräparat aufgesucht und photographisch festgehalten. Fokus aller Untersuchungen war stets die Fesselgelenkregion sowie das distale Fesselbein.
Die Einteilung der Pferde in eine bestimmte Röntgenklasse anhand ihrer Befunde im Fesselgelenkbereich änderte sich bei 84,31 % (n=51) der Pferde nicht, oder nur bis zu einer
halben Röntgenklasse. Die meisten Pferde (43,14 %, n=51) der untersuchten Population ließen sich aufgrund ihrer Befunde im Fesselgelenk in Anlehnung an den Röntgenleitfaden 2007 in die Zwischenklasse II-III einordnen. Auch im Bereich der gesamten distalen Gliedmaße war es möglich 82,36 % (n=51), der Pferde röntgenologisch in eine Röntgenklasse einzuteilen, so dass sich auch nach der computertomographischen Untersuchung keine Veränderung, oder nur eine Änderung um eine halbe Klasse ergaben.
Die als Goldstandard verwendete Computertomographie, erlaubte in dieser Arbeit die Annahme einer hypothetisch angefertigten 0° Aufnahme der Fesselgelenkregion. Diese Aufnahme ermöglicht vor allem die Detektion zystoider Defekte im Bereich der distalen Gliedmaße und führt zu einer Erhöhung der Anzahl der Pferde, die sich nicht in ihrer Röntgenklasse verändern, von 66,70 % auf 78,43 %.
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Vergleichende Darstellung röntgenologischer Befunde am Strahlbein und Hufgelenk des Pferdes gemäß dem Röntgenleitfaden 2007 und computertomographischen BefundenDoering, Bettina 16 January 2017 (has links) (PDF)
Zusammenfassung
Vergleichende Darstellung röntgenologischer Befunde am Strahlbein und Hufgelenk des Pferdes gemäß dem Röntgenleitfaden 2007 und computertomographischen Befunden
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der röntgenologischen und computertomographischen Untersuchung an der distalen Gliedmaße des Pferdes.
Ziel der Arbeit ist es, die in Kaufuntersuchungen verwendeten röntgenologischen Standardaufnahmen des RöLF 2007 im Hinblick auf ihre Darstellbarkeit von Veränderungen im Hufgelenk- und Strahlbeinbereich und die folgliche Klassifizierung der Pferde in Röntgenklassen gemäß dem RöLF 2007 zu überprüfen.
Material und Methoden
Das Untersuchungsmaterial setzte sich aus 100 distalen Gliedmaßenpaaren 51 getöteter Warmblutpferde aus einem niedersächsischen Schlachthof im Bremer Raum zusammen. Es wurden die Hufgelenke und Strahlbeine von 102 Vorder- und 98 Hinterextremitäten röntgenologisch und computertomographisch untersucht. Anschließend wurden die erhobenen Befunde makroskopisch anhand von Frisch-und Knochenpräparaten überprüft.
Die Pferde wurden mittels der Befunde der lateromedialen Übersichtsaufnahme der Zehe und der 0°-Aufnahme („Oxspingaufnahme“) des Strahlbeins gemäß dem RöLF 2007 in Röntgenklassen eingeteilt. Nach der anschließenden computertomographischen Untersuchung erfolgte eine erneute, korrigierte Einteilung in die entsprechende Röntgenklasse in Anlehnung an den RöLF 2007. Computertomographische Befunde, für die kein entsprechendes Äquivalent im RöLF 2007 zu finden war, wurden gesondert hervorgehoben. In einer weiteren Auswertung wurde der Einfluss einer hypothetischen Erweiterung des Röntgenstandards um Zusatzprojektionen wie eine Strahlbeintangentialaufnahme an den Vorderbeinen und die Oxspringaufnahme an den Hinterbeinen auf die Gesamtbeurteilung eines Pferdes untersucht. Mit den Sekundärrekonstruktionen der Spiral-CT sollten die Befunde dargestellt werden, die durch die röntgenologischen Zusatzprojektionen hypothetisch hätten detektiert werden können. Im Anschluss wurden die bildgebenden Befunde durch eine Präparation und Mazeration der veränderten Gliedmaßen letztlich in Beziehung zu den pathomorphologischen Veränderungen im Hufgelenk- und Strahlbeinbereich gesetzt und überprüft.
Die Röntgenuntersuchung erfolgte nach den einzelnen Kriterien der lateromedialen Übersichtsaufnahme der Zehe und der 0°-Aufnahme des Strahlbeins gemäß dem RöLF 2007. Zum Einsatz kam das mobile DR-System „Scope X“ der Gierth international GmbH sowie eine dicomPACS® vet gestützte Dokumentations- und Befundungssoftware.
Die Akquirierung der CT-Datensätze erfolgte anhand eines Toshiba Aquilon 16-zeiligen Spiral-CT der 3. Generation mit einer stationären Gantry der TOMOVET® GmbH und einer integrierten VITREA®-Workstation zur Erstellung multiplanarer Reformatierungen (MPRs).
Ergebnisse
Es stellte sich heraus, dass sich die Röntgenklasse bei 82,36 % der untersuchten Pferde nach der computertomographischen Untersuchung nicht oder nur um eine halbe Röntgenklasse veränderte, wenn die gesamte distale Gliedmaße betrachtet wurde. In der gesonderten Betrachtung des Hufgelenk- und Strahlbeinbereichs waren dies sogar 88,24 %.
Dies zeigt, dass durch die Darstellbarkeit von Veränderungen im Hufgelenk-/Strahlbeinbereich mittels der röntgenologischen Standardaufnahmen eine relativ sichere und korrekte Zuordnung der Pferde in die entsprechende Röntgenklasse ermöglicht wird.
Eine hypothetisch zusätzlich angefertigte Strahlbeintangentialaufnahme an den Vordergliedmaßen sowie eine Oxspringaufnahme an den Hintergliedmaßen haben entgegen der Erwartungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtklassifizierung der einzelnen Pferde.
Schlussfolgerung
Die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit zeigen, dass ein Großteil der Befunde im HG/SB mittels der lateromedialen Übersichtsaufnahme und der 0°-Aufnahme des Strahlbeins gemäß dem RöLF 2007 dargestellt werden können. Der zusätzlich erreichte Informationsgehalt durch eine reguläre Erweiterung der Standardaufnahmen um eine Strahlbeintangentialaufnahme an den Vordergliedmaßen sowie eine Oxspringaufnahme an den Hintergliedmaßen rechtfertigt nicht den technischen und finanziellen Mehraufwand und die zusätzliche Strahlenbelastung des Untersuchers sowie der an der Untersuchung beteiligten Personen.
Bei zweifelhaften Befunden ist eine Erweiterung des Standards um entsprechende Zusatzaufnahmen aber natürlich weiterhin obligat. Im wissenschaftlichen Interesse wären weitere Untersuchungen mit einem röntgenologisch insgesamt besser klassifizierten Pferdematerial und Informationen über die klinische Verfassung sowie die Beschaffenheitsvereinbarung des untersuchten Pferdes zum Untersuchungszeitpunkt wünschenswert.
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Vergleichende Darstellung röntgenologischer Befunde am Strahlbein und Hufgelenk des Pferdes gemäß dem Röntgenleitfaden 2007 und computertomographischen BefundenDoering, Bettina 06 September 2016 (has links)
Zusammenfassung
Vergleichende Darstellung röntgenologischer Befunde am Strahlbein und Hufgelenk des Pferdes gemäß dem Röntgenleitfaden 2007 und computertomographischen Befunden
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der röntgenologischen und computertomographischen Untersuchung an der distalen Gliedmaße des Pferdes.
Ziel der Arbeit ist es, die in Kaufuntersuchungen verwendeten röntgenologischen Standardaufnahmen des RöLF 2007 im Hinblick auf ihre Darstellbarkeit von Veränderungen im Hufgelenk- und Strahlbeinbereich und die folgliche Klassifizierung der Pferde in Röntgenklassen gemäß dem RöLF 2007 zu überprüfen.
Material und Methoden
Das Untersuchungsmaterial setzte sich aus 100 distalen Gliedmaßenpaaren 51 getöteter Warmblutpferde aus einem niedersächsischen Schlachthof im Bremer Raum zusammen. Es wurden die Hufgelenke und Strahlbeine von 102 Vorder- und 98 Hinterextremitäten röntgenologisch und computertomographisch untersucht. Anschließend wurden die erhobenen Befunde makroskopisch anhand von Frisch-und Knochenpräparaten überprüft.
Die Pferde wurden mittels der Befunde der lateromedialen Übersichtsaufnahme der Zehe und der 0°-Aufnahme („Oxspingaufnahme“) des Strahlbeins gemäß dem RöLF 2007 in Röntgenklassen eingeteilt. Nach der anschließenden computertomographischen Untersuchung erfolgte eine erneute, korrigierte Einteilung in die entsprechende Röntgenklasse in Anlehnung an den RöLF 2007. Computertomographische Befunde, für die kein entsprechendes Äquivalent im RöLF 2007 zu finden war, wurden gesondert hervorgehoben. In einer weiteren Auswertung wurde der Einfluss einer hypothetischen Erweiterung des Röntgenstandards um Zusatzprojektionen wie eine Strahlbeintangentialaufnahme an den Vorderbeinen und die Oxspringaufnahme an den Hinterbeinen auf die Gesamtbeurteilung eines Pferdes untersucht. Mit den Sekundärrekonstruktionen der Spiral-CT sollten die Befunde dargestellt werden, die durch die röntgenologischen Zusatzprojektionen hypothetisch hätten detektiert werden können. Im Anschluss wurden die bildgebenden Befunde durch eine Präparation und Mazeration der veränderten Gliedmaßen letztlich in Beziehung zu den pathomorphologischen Veränderungen im Hufgelenk- und Strahlbeinbereich gesetzt und überprüft.
Die Röntgenuntersuchung erfolgte nach den einzelnen Kriterien der lateromedialen Übersichtsaufnahme der Zehe und der 0°-Aufnahme des Strahlbeins gemäß dem RöLF 2007. Zum Einsatz kam das mobile DR-System „Scope X“ der Gierth international GmbH sowie eine dicomPACS® vet gestützte Dokumentations- und Befundungssoftware.
Die Akquirierung der CT-Datensätze erfolgte anhand eines Toshiba Aquilon 16-zeiligen Spiral-CT der 3. Generation mit einer stationären Gantry der TOMOVET® GmbH und einer integrierten VITREA®-Workstation zur Erstellung multiplanarer Reformatierungen (MPRs).
Ergebnisse
Es stellte sich heraus, dass sich die Röntgenklasse bei 82,36 % der untersuchten Pferde nach der computertomographischen Untersuchung nicht oder nur um eine halbe Röntgenklasse veränderte, wenn die gesamte distale Gliedmaße betrachtet wurde. In der gesonderten Betrachtung des Hufgelenk- und Strahlbeinbereichs waren dies sogar 88,24 %.
Dies zeigt, dass durch die Darstellbarkeit von Veränderungen im Hufgelenk-/Strahlbeinbereich mittels der röntgenologischen Standardaufnahmen eine relativ sichere und korrekte Zuordnung der Pferde in die entsprechende Röntgenklasse ermöglicht wird.
Eine hypothetisch zusätzlich angefertigte Strahlbeintangentialaufnahme an den Vordergliedmaßen sowie eine Oxspringaufnahme an den Hintergliedmaßen haben entgegen der Erwartungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtklassifizierung der einzelnen Pferde.
Schlussfolgerung
Die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit zeigen, dass ein Großteil der Befunde im HG/SB mittels der lateromedialen Übersichtsaufnahme und der 0°-Aufnahme des Strahlbeins gemäß dem RöLF 2007 dargestellt werden können. Der zusätzlich erreichte Informationsgehalt durch eine reguläre Erweiterung der Standardaufnahmen um eine Strahlbeintangentialaufnahme an den Vordergliedmaßen sowie eine Oxspringaufnahme an den Hintergliedmaßen rechtfertigt nicht den technischen und finanziellen Mehraufwand und die zusätzliche Strahlenbelastung des Untersuchers sowie der an der Untersuchung beteiligten Personen.
Bei zweifelhaften Befunden ist eine Erweiterung des Standards um entsprechende Zusatzaufnahmen aber natürlich weiterhin obligat. Im wissenschaftlichen Interesse wären weitere Untersuchungen mit einem röntgenologisch insgesamt besser klassifizierten Pferdematerial und Informationen über die klinische Verfassung sowie die Beschaffenheitsvereinbarung des untersuchten Pferdes zum Untersuchungszeitpunkt wünschenswert.
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