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Anforderungen an die Beweiswürdigung beim bewussten Mitsichführen von Waffen und gefährlichen GegenständenMagnus, Dorothea 06 May 2024 (has links)
Führt ein Täter eine Waffe oder sonst einen Gegenstand,
der verletzen kann, bei der Tat mit sich, verschärft sich das
Unrecht der Tat. Das StGB kennt eine Reihe an Tatbeständen, die das strafschärfende Merkmal des Mit- bzw. Beisichführens von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen enthalten.
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