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Sachsens Natur bewahren!: Eine Biodiversitätskonzeption – 2012 bis 2014 erarbeitet von 65 Naturschutzpraktikern in Sachsen

21 February 2019 (has links)
Der Freistaat Sachsen ist nach Artikel 10 der Landesverfassung verpflichtet, den Lebensraum wild lebender Tiere und Pflanzen zu erhalten. Der Handlungsdruck ist groß: Vierzig Prozent der 12 000 Arten Sachsens stehen auf den Roten Liste. Sie sind »gefährdet«, »stark gefährdet« oder »vom Aussterben« bedroht. Zum Schutz der biologischen Vielfalt kann vielfach beigetragen werden, etwa durch die Begrenzung der Flächenneuversieglung, die Vermeidung von Boden- oder Gewässerverunreinigungen durch die konventionelle Landwirtschaft und den Bergbau. Die sächsische Staatsregierung lässt sich öffentlichkeitswirksam als Gönnerin eines nachhaltigen Natur- und Umweltschutzes feiern. Wirksame Maßnahmen für den Naturschutz sind hingegen kaum zu bemerken. Das politische Interesse der aktuellen Regierung am Naturschutz ist ausgesprochen gering. Die Verwaltungsreformen der letzten Jahre haben den Naturschutz geschwächt. Im aktuellen Haushalt ist weder Geld für Flächenankäufe noch für Projekte für das Biotopverbundsystem eingestellt. Um das fortwährende Artensterben aufzuhalten und umzukehren, müssen durch Biotopverbünde und Biotopvernetzungen die Wanderungs- und Ausbreitungswege heimischer Arten wieder hergestellt werden. Bislang gibt es in Sachsen keine Anzeichen dafür, dass bis zum Jahr 2020 auf zehn Prozent der Landesfläche Biotopverbundsysteme eingerichtet werden, wie in der Nachhaltigkeitsstrategie formuliert wird. Doch Biotopverbundsysteme sind nur EIN Instrument. Wenn die industrielle Landwirtschaft weiterhin Gift und Gülle in gigantischen Größenordnungen ausbringt, immer mehr Verkehrswege die Landschaft zerschneiden und der Schwerlastverkehr noch mehr Stickoxide emittiert, wird die Artenvielfalt dennoch weiter schrumpfen. In das Sächsische Naturschutzgesetz müssen verbindliche Festlegungen zum gesetzlichen Regelungen und Instrumente werden der Dringlichkeit nicht gerecht, dem Erhalt der biologischen Vielfalt einen planerischen Rahmen zu geben. Bisher umfassen Naturschutzgebiete weniger als zwei Prozent der Landesfläche im Freistaat.

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