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Die Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen 1235-1247Graber, Tom, Kälble, Mathias 23 June 2022 (has links)
Band I/A 4 des „Codex diplomaticus Saxoniae“ enthält die von den Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen ausgestellten und empfangenen Urkunden der Jahre von 1235 bis 1247. Den Schwerpunkt bilden die Urkunden des Thüringer Landgrafen und späteren Königs Heinrich Raspe (1227–1247) und diejenigen seines Neffen Markgraf Heinrichs „des Erlauchten“ von Meißen (1221–1288). Sie werden ergänzt durch die Urkunden von Heinrich Raspes jüngerem Bruder Landgraf Konrad († 1240), der Hochmeister des Deutschen Ordens wurde, und dessen Neffen Landgraf Hermann II. (1222–1241), dem Sohn Landgraf Ludwigs IV. von Thüringen und der heiligen Elisabeth.
Heinrich Raspe und Heinrich der Erlauchte, deren Herrschaft sich über weite Teile der heutigen Bundesländer Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen sowie Teile Brandenburgs und Niedersachsens erstreckte, gehörten zu den einflussreichsten weltlichen Fürsten der späten Stauferzeit. Während der krisenhaften Auseinandersetzungen zwischen dem Papsttum und dem staufischen Kaisertum in den 1230/40er-Jahren übernahmen beide eine führende Rolle. Dabei agierte Heinrich Raspe zunächst als Vermittler und enger Vertrauter Kaiser Friedrichs II. und später als antistaufischer „Gegenkönig“, während Markgraf Heinrich zu einer der tragenden Säulen der staufischen Partei in der Mitte und im Osten Deutschlands wurde.
Die in diesem Band edierten Urkunden und Briefe spiegeln die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Reichs- und Territorialgeschichte wider, die sich aus dem politischen Gewicht der beiden Fürsten und der geographischen Lage ihrer Herrschaftsgebiete in der Mitte des nordalpinen Reiches ergaben. Der Band dokumentiert zum einen den Höhepunkt und den Zusammenbruch der ludowingischen Dynastie, die nach einem kaum neun Monate währenden Königtum und dem kinderlosen Tod Heinrich Raspes (†1247) ein jähes Ende fand. Zum andern beleuchtet er die Anfänge der selbstständigen Regierung Markgraf Heinrichs des Erlauchten, der 1230 als zwölfjähriger aus der Vormundschaft entlassen wurde und 1235 erstmals auch reichspolitisch in Erscheinung trat.
Besondere Relevanz erhält die Edition der thüringischen Landgrafen- und der meißnischen Markgrafenurkunden der Jahre 1235 bis 1247 durch die in dieser Zeit vorgenommenen politisch-dynastischen Weichenstellungen, die zu einer der folgenreichsten territorialen Veränderungen in der Geschichte Mitteldeutschlands führten. Der 1243 durch kaiserliche Eventualbelehnung vorbereitete Übergang der Landgrafschaft Thüringen und der Pfalzgrafschaft Sachsen an die wettinischen Markgrafen von Meißen nach dem Ende des thüringischen Landgrafenhauses der Ludowinger 1247 und die Verpfändung des Pleißenlandes durch Kaiser Friedrich II. an die Wettiner schufen zudem die Grundlagen für den Aufstieg des wettinischen Hauses zur dominierenden Macht in Mitteldeutschland.
Der 2014 erschienene Band CDS I/A 4 bietet die erste kritische Edition der gesamten urkundlichen Zeugnisse zu diesen Ereignissen einschließlich der urkundlichen Überlieferung zum Königtum des thüringischen Landgrafen Heinrich Raspe von 1246/47, die damit erstmals in den Kontext seiner Territorialpolitik gestellt wird.:Vorwort
Einleitung
I. Historische Einführung
II. Der Editionsstand
III. Die Auswahlkriterien der Urkunden
IV. Die Überlieferung der Urkunden
V. Die Einrichtung der Edition
Abkürzungen und Zeichen
Quellen und Literatur
Urkunden (1235–1247)
Indices
I. Verzeichnis der Archive und Bibliotheken
II. Verzeichnis der Aussteller
III. Verzeichnis der Empfänger
IV. Verzeichnis der Siegel
V. Konkordanzen
1. Dobenecker – Graber/Kälble
2. Graber/Kälble – Dobenecker
VI. Namenregister
Tafeln
Verzeichnis der Tafeln
Abbildungsnachweis
Tafel 1–20
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