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Unfallkommission: Unfallforschung kommunal

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 03 May 2021 (has links)
Obwohl die Zahl der Getöteten und Verletzten auf den Straßen Deutschlands in den letzten 40 Jahren erheblich reduziert worden ist, besteht weiter ein dringender Handlungsbedarf, diesen Trend zu stabilisieren und möglichst noch zu verstärken. Gesetzliche Rahmenbedingungen Die Örtliche Unfalluntersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkonzeption zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland. Zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle haben Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei eng zusammenzuarbeiten, um zu ermitteln, wo sich die Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen. Hierzu sind Unfallkommissionen einzurichten, deren Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben Ländererlassse regeln (§ 44 VwV StVO). Unfallkommissionen bestehen aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Polizei, der Straßenbauund Straßenverkehrsbehörden. Fachliche Vorraussetzung Vorraussetzung für eine erfolgreiche Kommissionsarbeit sind spezifische Fachkenntnisse und eine reibungslose Zusammenarbeit aller Beteiligten. Hohe fachliche Kompetenz und größte Genauigkeit sind notwendige Vorraussetzungen für Unfallkommissionssarbeit. Bei der Analyse von Unfallhäufungen werden die Weichen für den Erfolg der Kommission gestellt: wird die Unfallanalyse unzureichend durchgeführt, kann dies zu falschen oder ineffektiven Maßnahmen führen. Zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen ist eine entsprechende Unterstützung in der eigenen Behörde und durch die jeweils übergeordneten Stellen unabdingbar.

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