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Designschutz der rechtliche Schutz der Produktgestaltung als Herausforderung an das System der Rechte des Geistigen EigentumsMahr, Anne Catrin January 2008 (has links)
Zugl.: Dresden, Techn. Univ., Diss., 2008
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Sui-generis-Schutz für Datenbanken : die EG-Datenbankrichtlinie vor dem Hintergrund des nordischen Rechts /Bensinger, Viola. January 1999 (has links) (PDF)
Zugl.: Münster (Westfalen), Univ., Diss., 1998.
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Digitale Musik - eine industrieökonomische Analyse der MusikindustrieRaschka, Oliver D. January 2006 (has links)
Hohenheim, Univ., Diss., 2006.
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Virtuelles EigentumBerberich, Matthias January 2009 (has links)
Zugl.: Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 2009
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Der digitale Autor : Autorschaft im Zeitalter des Internets /Hartling, Florian. January 2009 (has links) (PDF)
Überarb. und aktual. Fassung der Diss, Martin-Luther-Univ. Halle-Wittenberg, 2007. / Originaltitel: Der digitale Autor? Zur Autorschaft unter den Bedingungen des Dispositives Internet.
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The impact of the WTO accession process on institutions and developments in the software business in Russia : the case of anti-piracy software protection /Bürki, Irina. January 2008 (has links)
Diss. Nr. 3446 Wirtschaftswiss. St. Gallen. / Literaturverz.
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Konflikte zwischen Datenschutz und Urheberrecht anhand des Beispiels der "Digital Rights Management"-SystemeElmer, Karin-Ursula. January 2006 (has links) (PDF)
Master-Arbeit Univ. St. Gallen, 2006.
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Urheberrecht im digitalen Zeitalter Anwendung des Schweizerischen URGs auf Computerprogramme /Platz, Ernst. January 2006 (has links) (PDF)
Master-Arbeit Univ. St. Gallen, 2006.
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Die Parodie im UrheberrechtGies, Carolin 21 February 2022 (has links)
Parodien sind aus den sozialen Netzwerken nicht mehr wegzudenken. Zu
den wesentlichen Merkmalen einer Parodie gehört, an ein bestehendes Werk zu
erinnern, gleichzeitig aber seine Aussage auf humoristische oder verspottende Art
und Weise zu verändern. Die Verwendung von Originalwerken führt dabei nicht
selten zu urheberrechtlichen Konflikten. Eine schlüssige Schranke des
Urheberrechts für parodistische Nutzungen sah das Urhebergesetz allerdings bisher
nicht vor. Die herrschende Auffassung subsumierte Parodien bislang unter
§ 24 UrhG a.F. Nachdem der EuGH in seiner Entscheidung „Metall auf Metall“
Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Auffassung mit Unionsrecht äußerste, hat der
deutsche Gesetzgeber nun im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790
eine neue Parodieschranke in § 51a UrhG kodifiziert. Zeit für eine Skizze.
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Pastiches und der neue § 51a UrhG: Grundlagen, Auslegung und RechtsfolgenBrandes, Maja Ansoaldis 10 August 2023 (has links)
Das Nutzen fremder Werke als Karikaturen, Parodien oder Pastiches wird
insbesondere durch die Digitalisierung wesentlich erleichtert. Die Schranken des
Urheberrechts müssen an diese Modernisierung angepasst werden, um die Kunst- und
Meinungsfreiheit zu schützen. Der neue § 51a UrhG soll und muss die urheberrechtliche
Lücke zum Schutz kreativer moderner Schaffensformen schließen und erscheint im Zuge
der Digitalisierung unabdingbar. Fraglich ist nur, wie weit die Grenzen für diesen Schutz
gezogen werden sollten und inwiefern sie dann überhaupt noch schützen.
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