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Der Prozessbevollmächtigte als Vertreter der Partei nach § 141 III 2 ZPOGruschwitz, Sascha 29 May 2024 (has links)
Die Effektivität des Zivilprozesses wird in der Praxis in vielerlei
Hinsicht einer Belastungsprobe unterzogen. Ein Grund dafür liegt
in den zwischen den Prozessbeteiligten bestehenden unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Voraussetzungen und Grenzen
der Anwendbarkeit des § 141 III 2 ZPO. Die gesamte Vorschrift
bewegt sich bekanntlich in einem brisanten Spannungsfeld von
selbstbestimmter Prozessführung und amtswegiger Einflussnahme.
Der Beitrag nimmt dies zum Anlass, den für den Zivilprozess
äußerst bedeutsamen Problemkreis der Parteianhörung und deren
Ersatz durch Vertreterentsendung unter besonderer Berücksichtigung der Rolle des Prozessbevollmächtigten darzustellen.
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