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Anwendung der geometrischen Lösung des Gauss-Markov-Problems auf unvollständige Daten

Malin, Eva-Maria, January 1983 (has links)
Thesis (Doctoral)--Ruhr-Universität Bochum, 1983.
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Sanktionsdefizite im Datenschutzrecht

Lindhorst, Matthias January 2009 (has links)
Zugl.: Bremen, Univ., Diss., 2009
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Individualisierung und Datenschutz Rechtskonformer Umgang mit personenbezogenen Daten im Kontext der Individualisierung /

Schwenke, Matthias Christoph. January 2006 (has links)
Dissertation Universitat Kassel, 2006.
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Das Recht auf Nachführung von Personendaten im Zivilrecht und im öffentlichen Recht Ein Beitrag zur Datenqualität /

Weber, Daniel. January 2006 (has links) (PDF)
Master-Arbeit Univ. St. Gallen, 2006.
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Mathematische Modellierung der Konsistenz und konsistenzerhaltender Erweiterungen von Vererbung in objektorientierten Sprachen /

Kopp, Petra. January 2005 (has links)
Thesis (doctoral)--Technische Universität Darmstadt, 2005.
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Analyse von Missklassifikationseffekten auf das attributable Risiko

Vogel, Christine. Unknown Date (has links) (PDF)
Universiẗat, Diss., 2002--Dortmund.
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Die Bedeutung des [section] 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB für private Krankenversicherer, insbesondere bei der innerorganisatorischen Geheimnisweitergabe

Köpke, Jan. Unknown Date (has links) (PDF)
Universiẗat, Diss., 2003--Tübingen.
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From Small to Large Data: Leveraging Synthetic Data for Inventory Management / Von kleinen zu großen Daten: Die Nutzung von synthetischen Daten für das Bestandsmanagement

de Graaf [geb. Buttler], Simone Linda January 2024 (has links) (PDF)
In a world of constant change, uncertainty has become a daily challenge for businesses. Rapidly shifting market conditions highlight the need for flexible responses to unforeseen events. Operations Management (OM) is crucial for optimizing business processes, including site planning, production control, and inventory management. Traditionally, companies have relied on theoretical models from microeconomics, game theory, optimization, and simulation. However, advancements in machine learning and mathematical optimization have led to a new research field: data-driven OM. Data-driven OM uses real data, especially time series data, to create more realistic models that better capture decision-making complexities. Despite the promise of this new research area, a significant challenge remains: the availability of extensive historical training data. Synthetic data, which mimics real data, has been used to address this issue in other machine learning applications. Therefore, this dissertation explores how synthetic data can be leveraged to improve decisions for data-driven inventory management, focusing on the single-period newsvendor problem, a classic stochastic optimization problem in inventory management. The first article, "A Meta Analysis of Data-Driven Newsvendor Approaches", presents a standardized evaluation framework for data-driven prescriptive approaches, tested through a numerical study. Findings suggest model performance is not robust, emphasizing the need for a standardized evaluation process. The second article, "Application of Generative Adversarial Networks in Inventory Management", examines using synthetic data generated by Generative Adversarial Networks (GANs) for the newsvendor problem. This study shows GANs can model complex demand relationships, offering a promising alternative to traditional methods. The third article, "Combining Synthetic Data and Transfer Learning for Deep Reinforcement Learning in Inventory Management", proposes a method using Deep Reinforcement Learning (DRL) with synthetic and real data through transfer learning. This approach trains a generative model to learn demand distributions, generates synthetic data, and fine-tunes a DRL agent on a smaller real dataset. This method outperforms traditional approaches in controlled and practical settings, though further research is needed to generalize these findings. / In einer Welt des ständigen Wandels ist Unsicherheit zu einer alltäglichen Herausforderung für Unternehmen geworden. Die Covid-19-Pandemie hat deutlich gezeigt, wie schnell sich Marktumfelder verändern können und wie wichtig es ist, flexibel auf unvorhersehbare Ereignisse zu reagieren. In diesem komplexen Entscheidungsumfeld spielt das Operations Management (OM) eine entscheidende Rolle. Das Ziel des OM besteht darin, die Geschäftsprozesse von Unternehmen zu optimieren. Von der Standortplanung über die Produktionssteuerung bis hin zum Bestandsmanagement —OM befasst sich mit den strategischen und operativen Entscheidungen, die erforderlich sind, um den betrieblichen Erfolg sicherzustellen. Traditionell haben Unternehmen bei der Entscheidungsfindung theoretische Modelle aus Bereichen wie Mikroökonomie, Spieltheorie, Optimierung und Simulation genutzt (Mišić und Perakis, 2020). Doch angesichts der Fortschritte im Bereich des maschinellen Lernens und der mathematischen Optimierung der letzten Jahre eröffnete sich ein neues Forschungsgebiet: das datengetriebene OM. Im datengetriebenen OM werden reale Daten, insbesondere Zeitreihendaten, herangezogen, um realistischere Modelle zu entwickeln, welche die Komplexität der Entscheidungsfindung besser erfassen können. Diese Daten können wertvolle Einblicke in vergangene Kundennachfrage und relevante Einflussfaktoren, wie Wetterbedingungen oder Börsentrends, liefern. Durch die Kombination von realen Daten mit Optimierungs- und maschinellen Lernverfahren können Unternehmen fundiertere und präzisere Entscheidungen treffen. Jedoch besteht im Rahmen dieses neuen Forschungsgebiets eine Herausforderung: Studien haben gezeigt, dass einige Modelle optimale Lösungen liefern können, wenn diese eine umfangreiche Menge historischer Trainingsdaten zur Verfügung haben. Jedoch sieht die Realität häufig anders aus. Insbesondere in Teildisziplinen des OM, wie dem Kapazitäts- oder Bestandsmanagement, existiert häufig nur eine begrenzte Anzahl von historischen Beobachtungen, da Entscheidungen über den Einsatz von Ressourcen oder die Auffüllung des Bestands hier nicht in Echtzeit getroffen werden, sondern täglich, wöchentlich oder sogar nur monatlich stattfinden. In anderen Anwendungsbereichen des maschinellen Lernens, in denen die Verfügbarkeit von Daten zum Trainieren von Modellen ebenfalls ein Problem darstellt, hat man damit begonnen, reale Daten durch synthetische Daten zu ergänzen oder sogar zu ersetzen. Synthetische Daten sind künstlich generierte Daten, die die Eigenschaften und Muster realer Daten nachahmen. Neuste Ansätze zur Generierung synthetischer Daten haben zum Ziel, den Entstehungsprozess echter Daten nachzuahmen. Das Verständnis des Entstehungsprozesses von Daten ist auch deshalb so wichtig, weil er kausale Zusammenhänge aufzeigen kann, die es ermöglichen, universellere Modelle zu entwickeln. Verstehen wir beispielsweise den Entstehungsprozess von Nachfragedaten für Bäckereiprodukte, kann dieses Wissen bei jeder Bäckerei der Welt angewandt werden, um beispielsweise die Menge der zu backenden Brötchen zu optimieren. Diese Dissertation untersucht in drei inhaltlich abgeschlossenen Teilen, wie synthetische Daten genutzt werden können, um Trainingsdaten im Bereich des OM anzureichern und dadurch datengetriebene Modelle zur Entscheidungsunterstützung zu verbessern. Der Fokus liegt dabei auf dem Zeitungsjungenproblem, einem klassischen Problem der Bestandsplanung. Hierbei handelt es sich um ein einperiodiges Planungsproblem, bei dem es gilt, die optimale Bestellmenge zu ermitteln, sodass der Gewinn maximiert wird. Dabei muss berücksichtigt werden, dass unverkaufte Produkte am Ende des Tages einen Verlust bedeuten, aber auch ein zu schneller Ausverkauf potenzielle Einnahmen verpassen lässt. Der erste Artikel, „A Meta Analysis of Data-Driven Newsvendor Approaches“, Kapitel 2, dient als Vorstudie zur Verwendung synthetischer Daten. Obwohl bisher in der Literatur mehrere datengetriebene, präskripviii tive Ansätze vorgeschlagen wurden, ist es unklar, wie diese im Vergleich zueinander abschneiden. In dem Artikel wird ein reproduzierbares und einheitliches Bewertungsverfahren für datengetriebene, präskriptive Ansätze präsentiert. Das vorgestellte Bewertungsverfahren kann sowohl von Praktikern zur Modellauswahl als auch von Forschern zum Benchmarking neuer Ansätze verwendet werden. In diesem Artikel wird es in einer umfangreichen numerischen Studie verwendet, die mit einem großen und heterogenen Datensatz durchgeführt wird. Teil dieser Studie ist eine Robustheitsanalyse, um den Einfluss verschiedener Problemparameter zu bewerten, die die Leistung des Modells potenziell beeinflussen können, wie z.B. Eigenschaften des Datensatzes oder des zu lösenden Planungsproblems. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Leistung der evaluierten Modelle wenig robust ist und das zu verwendende Modell auf der Grundlage eines standardisierten Evaluierungsprozesses ausgewählt werden sollte, um bestmögliche Ergebnisse zu gewährleisten. Im zweiten Artikel, „Application of Generative Adversarial Networks in Inventory Management“, Kapitel 3, wird die Verwendung synthetischer Daten, die durch Generative Adversarial Networks (GANs) erzeugt wurden, zur Lösung des Zeitungsjungenproblems untersucht. Der Einsatz datengetriebener, präskriptiver Verfahren hat zu einem wachsenden Bedarf an relevanten Trainingsdaten geführt, insbesondere wenn zusätzliche Informationen (Features) eingebunden werden. Daraus ergibt sich ein Bedarf an Techniken, die komplexe Beziehungen zwischen Nachfrage und Zusatzinformationen modellieren können und mit denen große Mengen synthetischer Daten erzeugt werden können. In diesem Artikel wird gezeigt, wie solche synthetischen Daten mit Hilfe von GANs - einem Ansatz des Deep Learning - erzeugt werden können. Da die Leistung von GANs häufig instabil ist, wird eine Selektionsstrategie als Vorstufe zur Anwendung der GAN-generierten Daten im Planungsproblem entwickelt. In numerischen Experimenten wird der vorgeschlagene Ansatz im Praxiskontext einer Bäckereikette angewandt und unter Variation verschiedener Experimentparameter untersucht. Er wird mit traditionelleren Ansätzen, wie dem Distribution Fitting und der Sample Average Approximation (SAA), verglichen. Die Ergebnisse legen nahe, dass die Anwendung von GANs eine vielversprechende Alternative zu diesen traditionellen Ansätzen darstellt. Im dritten Artikel, „Combining Synthetic Data and Transfer Learning for Deep Reinforcement Learning in Inventory Management“, Kapitel 4, wird ein neuartiges, auf Deep Reinforcement Learning (DRL) basierendes Verfahren vorgeschlagen, das synthetische und reale Daten mittels Transfer Learning kombiniert, um OM-Entscheidungsprobleme zu lösen. Die Anwendung von DRL verspricht größere Flexibilität in der Problemdefinition als traditionellere, präskriptive Ansätze. Allerdings erfordert es auch große Mengen an Trainingsdaten. In diesem Artikel wird ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen, um mit weniger echten Trainingsdaten auszukommen. Zunächst wird ein generatives Modell trainiert, um die unbekannte gemeinsame Verteilung von Nachfrage und Features zu lernen. Dieses wird genutzt, um zusätzliche synthetische Trainingsdaten zu generieren. In einem zweiten Schritt wird ein DRL-Agent mit Hilfe des Transfer Learnings trainiert, wobei der DRL-Agent zunächst auf den synthetischen Daten vortrainiert wird und dann ein Feintuning auf der Grundlage eines kleineren realen Datensatzes erfolgt. Dieser Artikel evaluiert das vorgeschlagene Verfahren für ein Zeitungsjungenproblem in zwei verschiedenen numerischen Studiensettings. In dem kontrollierten Studiensetting ist die Verteilung der Daten bekannt, wodurch ein erster Schritt gemacht wird, zu verstehen, was die Leistung des vorgeschlagenen Verfahrens beeinflusst, z.B. die Qualität der generierten synthetischen Daten. Im Praxissetting, in dem die gemeinsame Verteilung der Daten unbekannt ist, wird das vorgeschlagene Verfahren auf Daten einer lokalen Bäckereikette angewandt. In beiden Fällen übertrifft das vorgeschlagene Verfahren die traditionelle präskriptive Methode. Es ist jedoch weitere Forschung erforderlich, um die Generalisierbarkeit dieser Ergebnisse zu beweisen. Insgesamt zeigen die Ergebnisse dieser Dissertation, dass der Einsatz von synthetischen Daten Potential hat, Praxisanwendungen des maschinellen Lernens zu unterstützen. Die untersuchte Methode der Datengenerierung mit GANs ermöglicht die Modellierung komplexer Zusammenhänge in den Daten und unterstützt damit selbst die Anwendung von datenhungrigen Verfahren, wie DRL, zur Lösung von Planungsproblemen. Die Wahl eines guten GAN-Modells ist jedoch mit hohem Aufwand verbunden, sodass Kosten und Nutzen synthetischer Daten bei jeder Anwendung abgewogen werden sollten. Weitere Forschung ist notwendig, um die Generalisierbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.
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Design and Implementation of a Data Persistence Layer for the GEMMA Framework

Gowda, Indhu Mathi 11 January 2017 (has links)
Data within an organization is highly structured and organized into specified applications or systems. These systems have a different function within an organization, so each user will have a different level to access each system. So by the data mapping approach user can easily isolate those data and prepare the declarations for the available data element. Generic Modular Mapping Framework (GEMMA) a new common generic framework for data mapping was developed by Airbus Group Innovation GmbH to avoid numerous potential issues in matching data from one source to another. It is geared towards the high flexibility in dealing with a large number of different challenges in handling huge data. It has an open architecture that allows the inclusion of the application-specific code and provides a generic rule-based mapping engine that allows the users to define their own mapping rules. But GEMMA tool is presently used to read and process the data on the fly in memory, as each time the tool is used for mapping data from different sources. This has an impact on large memory consumption when handling large data and is inefficient in storing and retrieving the session data which are the user decisions. This paper provides a detailed description of the GEMMA tool, with the new concept for specific requirements inherited in the framework and in the current architecture to achieve the goals.
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Outsourcing von medizinischen Daten - strafrechtlich betrachtet - / Outsourcing of medical data - from a criminal law perspective -

Ehrmann, Christian January 2007 (has links) (PDF)
Nach der vorliegenden Untersuchung zum Outsourcing medizinischer Daten aus strafrechtlicher Sicht kann folgendes Gesamtergebnis festgehalten werden. Beim Outsourcing medizinischer Daten sind regelmäßig personenbezogene Informationen betroffen. Personenbezogene Information umfasst als Oberbegriff „Geheimnisse“ i.S.v. § 203 StGB sowie personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts. Bei der Bestimmung des Personenbezuges ist es trotz der grundsätzlichen Parallelgeltung von Datenschutzrecht und § 203 StGB zulässig, auf Grundsätze aus dem Datenschutzrecht zurückzugreifen. Für den Outsourcer medizinischer Daten droht eine Strafbarkeit nach § 203 StGB, wenn private IT-Dienstleistungsunternehmen vom schweigepflichtigen Outsourcer zur Erledigung von Aufgaben herangezogen werden und in Kontakt mit den Geheimnissen geraten. Daneben kann sich eine Strafbarkeit im Wege der Teilnahme an einer nach § 203 StGB strafbaren Geheimnisverletzung ergeben. Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug kann es dabei zu einer Anwendung deutschen Strafrechts kommen, wenn die Teilnahmehandlung im Inland sich auf ein im Ausland erfolgendes Outsourcing bezieht oder die Teilnahmehandlung im Ausland sich auf ein im Inland erfolgendes Outsourcing bezieht. Bei § 85a SGB X und § 44 BDSG können sich ausländische Outsourcingpartner auch als Mittäter strafbar machen, da es sich bei diesen Delikten nicht um Sonderdelikte handelt. Allerdings lässt sich durch eine entsprechende Gestaltung des Outsourcingvorhabens im Einzelfall, unabhängig davon, ob ein Schweigepflichtiger nach § 203 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB betroffen ist, eine Strafbarkeit vermeiden. Ansatz ist dabei die Tatbestandsebene des § 203 StGB, nämlich das Merkmal „Geheimnis“ sowie das Merkmal „Offenbaren“. So kann einerseits durch eine wirksame Verschlüsselung ein „Geheimnis“ i.S.v. § 203 StGB entfallen. Andererseits besteht die Möglichkeit, Mitarbeiter des privaten externen Dienstleistungsunternehmens als Gehilfen in den Kreis der zum Wissen Berufenen zu integrieren. Hierzu muss der Dritte an die Funktion des Schweigepflichtigen so angebunden werden, dass aus objektiv-normativer Sicht von einer tatbestandlichen Verantwortungseinheit gesprochen werden kann. Auf der Ebene der Rechtswidrigkeit lässt sich der Gefahr einer Strafbarkeit nach § 203 StGB durch eine Einwilligung begegnen. Außerhalb des Rechtfertigungsgrundes der Einwilligung bestehen für das Outsourcing von medizinischen Daten regelmäßig keine strafrechtlichen Erlaubnissätze. Allenfalls in unvorhergesehenen Ausnahmesituationen ist eine Rechtfertigung nach § 34 StGB denkbar. Für den Regelfall des Outsourcings ist § 34 StGB nicht als Rechtfertigungsgrund tauglich. Neben einer Strafbarkeit nach § 203 StGB kommt beim Outsourcing medizinischer Daten eine Strafbarkeit nach § 44 BDSG bzw. nach entsprechenden Vorschriften der Landesdatenschutzgesetze sowie eine Strafbarkeit nach § 85a SGB X in Betracht. Die Gefahr einer Strafbarkeit kann ausgeschlossen werden, wenn das Outsourcing datenschutzrechtlich bzw. sozialrechtlich zulässig ist. Neben der Möglichkeit einer Einwilligung, die nur ausdrücklich erfolgen kann, ist die Zulässigkeit eines Outsourcings medizinischer Daten über eine Ausgestaltung als Auftragsdatenverarbeitung erreichbar. Vorschriften zur Auftragsdatenverarbeitung existieren sowohl im Datenschutzrecht als auch im Sozialrecht. Diese Vorschriften ermöglichen, sofern nicht spezielle Vorschriften des sektorspezifischen Datenschutzrechts wie beispielsweise Art. 27 Bayerisches Krankenhausgesetz entgegenstehen, in bestimmten Grenzen ein Outsourcing medizinischer Daten unter Beteiligung privater IT-Dienstleistungsunternehmen. Die Normen der Auftragsdatenverarbeitung ermöglichen nicht eine selbständige und eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung durch den Outsourcingnehmer im Sinne einer Funktionsübertragung. Vielmehr muss der Outsourcer nach einer Gesamtbetrachtung das Gesamtgeschehen erkennbar beherrschen und steuern. Die Aufgabe darf nicht durch den Auftraggeber insgesamt aus den Händen gegeben werden. Andere Vorschriften, die eine Funktionsübertragung beim Outsourcing medizinischer Daten ermöglichen würden, bestehen nicht. Die straflose Möglichkeit des Outsourcings medizinischer Daten hängt von der Gestaltung im Einzelfall ab. Dies kann unter dem Aspekt der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit beklagt werden. Wünschenswert ist eine bundeseinheitliche Regelung, die das Outsourcing strafrechtlich regelt. Unter den verschiedenen gesetzgeberischen Möglichkeiten ist eine Neuregelung des § 203 StGB zu favorisieren. / Following the present analysis, from a criminal law perspective, on outsourcing medical data, the following overall result can be recorded. When outsourcing medical data, personal information is routinely affected. Under the umbrella term "secrets”, personal data includes personal information in terms of § 203 of the Criminal Code (StGB) as well as personal data in terms of the data protection act. When defining personal reference it is permitted, in spite of the basic parallel validity of the data protection act and § 203 StGB, to refer to principles from the data protection act. For the outsourcer of medical data, there is a risk of culpability pursuant to § 203 StGB if private IT service companies are enlisted by the outsourcer, who is sworn to secrecy, to fulfil tasks and come in contact with secrets. In addition, culpability can result from participating in a breach of secrecy that is punishable pursuant to § 203 StGB. For facts and circumstances involving a foreign element, this can result in German criminal law being applied if the domestic participation deed refers to outsourcing that is taking place abroad, or if the participation deed abroad refers to outsourcing that is taking place inland. For § 85a Social Act X (SGB X) and § 44 Federal Data Protection Act (BDSG), foreign outsourcing partners can also be liable to prosecution as co-perpetrators, as these delicts are not special delicts. However, culpability can be avoided by means of a corresponding configuration of the outsourcing proposal in a given case, regardless of whether a person sworn to secrecy pursuant to § 203 para. 1 or para. 2 StGB is affected. The objective here is the basis of the facts of the case of § 203 StGB, in particular the characteristic "secret" as well as the characteristic "disclosure". Thus, on the one hand, a "secret" in terms of § 203 StGB can be cancelled by effective encryption. On the other hand, there is the option of integrating employees working for the private external service companies into the circle of authorized persons as assistants. For this purpose, the third party must be tied to the function of the person sworn to secrecy such that, from an objective-normative point of view, it can be referred to as a factual responsibility unit. On the level of unlawfulness, the risk of culpability can be met pursuant to § 203 StGB by consent. Outside of the grounds of justification of consent, there are consistently no criminal consent principles for outsourcing medical data. In unforeseen exceptional situations, justification pursuant to § 34 StGB is conceivable, at best. § 34 StGB is not a suitable ground of justification for the typical outsourcing case. Apart from culpability pursuant to § 203 StGB, culpability pursuant to § 44 BDSG resp. pursuant to relevant provisions of the Federal Data Protection Act, as well as culpability pursuant to § 85a SGB X, comes into consideration for outsourcing of medical data. The risk of culpability can be ruled out if outsourcing is permitted by data protection or social legislation. Apart from the possibility of consent which can only be obtained expressly, the admissibility of outsourcing medical data can be achieved by commissioning the data processing. There are regulations on commissioning data processing both in data protection as well as in social legislation. These regulations allow for the outsourcing of medical data up to a certain point, unless they are opposed by specific regulations of the branch-specific data protection law, such as for example Art. 27 of the Bavarian Hospital Law, with the participation of private IT service companies. The norms of commissioned data processing do not allow the outsourcee to independently and autonomously fulfil tasks, in terms of a transfer of functions. Instead, the outsourcer must discernibly be in control of and direct the overall events following an overall inspection. The employer must not let the task slip away completely. There are no other regulations that would facilitate transfer of functions for outsourcing medical data. Outsourcing medical data with impunity depends on the configuration in a given case. This can be criticised in terms of legal security and legal clarity. A uniform federal criminal law regulation that controls outsourcing is desirable. Out of the various legislative options, reorganisation of § 203 StGB should be favoured.

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