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Die betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst /Roesgen, Mirjam, January 2008 (has links)
Zugl.: Köln, Universiẗat, Diss., 2007. / Literaturverz.
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Die Rechtsstellung des Arztes am öffentlichen Spital : unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Probleme des Dienst- und Haftungsrechts /Eichenberger, Thomas. January 1900 (has links)
Inaug. Diss. Recht Bern, 1995. / 2. Expl. Diss.-Ausg. Bibliogr.
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Gehaltskürzungen nach deutschem und internationalem BeamtenrechtGramlich, Ludwig 23 January 2009 (has links) (PDF)
Anläßlich eines Rechtsstreits um Gehaltskürzungen in einer Internationalen Organisation werden die dafür geltenden Regelungen auf internationaler Ebene (in der betreffenden Organisation und einigen anderen internationalen Institutionen) erläutert und mit den Vorgaben des nationalen deutschen Verfassungsrechts verglichen, um zu zeigen, dass diese wegen der Besonderheiten des Beamtenstatus nur bedingt auf die internationale Ebene übertragen werden können.
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Karriereanreize für deutsche und US-amerikanische Hochschullehrer : eine personalökonomische und empirische Analyse des langfristigen Forschungsoutputs /Schlinghoff, Axel. January 2003 (has links) (PDF)
Universiẗat, Diss.--Köln, 2003. / Zsfassung in dt. Sprache.
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Teildienstverhältnisse bei Pfarrern in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland : eine rechtliche Untersuchung /Sommer, Steffen Alexander, January 1900 (has links)
Thesis (doctoral)--Universität, Erlangen, Nürnberg, 2007. / Includes bibliographical references (p. 333-354).
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Privatisierungsfolgenmanagement im Personalbereich am Beispiel der Deutschen Bahn AG /Panke, Claudia. January 1900 (has links) (PDF)
Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Diss.--Speyer, 2004. / Literaturverz. S. [322] - 335.
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Gehaltskürzungen nach deutschem und internationalem BeamtenrechtGramlich, Ludwig 23 January 2009 (has links)
Anläßlich eines Rechtsstreits um Gehaltskürzungen in einer Internationalen Organisation werden die dafür geltenden Regelungen auf internationaler Ebene (in der betreffenden Organisation und einigen anderen internationalen Institutionen) erläutert und mit den Vorgaben des nationalen deutschen Verfassungsrechts verglichen, um zu zeigen, dass diese wegen der Besonderheiten des Beamtenstatus nur bedingt auf die internationale Ebene übertragen werden können.
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