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Strafwirkungen und Rückfall - Lässt sich mit Hilfe prozesserzeugter Daten der Strafrechtspflege der spezialpräventive Anspruch des Strafrechts prüfen? / Effects of Punishment and Reconviction – Is it Possible to Evaluate the Prevention of Recidivism on the Basis of Criminal Record Data?Hohmann-Fricke, Sabine 06 June 2013 (has links)
Spezialprävention – im Sinne der Verminderung von Rückfällen durch Resozialisierung,
Abschreckung und Sicherung – gilt als eine der wichtigsten Aufgaben des
Strafrechts. Dem entgegengesetzt schreibt der Etikettierungsansatz der Bestrafung
einen negativen Effekt auf die Legalbewährung zu. Was die deutsche Strafrechtspraxis
in dieser Hinsicht bewirkt, ist allerdings weithin unbekannt. Kriminologische
Untersuchungen auf dem Gebiet der Wirkungs- und Behandlungsforschung zeigen
keine eindeutigen empirischen Befunde. Zudem sind sie meist zeitlich und räumlich
eng begrenzt.
In der hier vorgestellten Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob sich der
spezialpräventive Erfolg des Strafrechts mit Hilfe von Bundeszentralregisterdaten
empirisch prüfen lässt. Die Arbeit stützt sich auf Daten und Auswertungen, die im
Rahmen der Legalbewährungsuntersuchungen 1994-1998 und 2004-2007 erstellt
wurden. Diese dort präsentierten deskriptiven Auswertungen werden kritisch analysiert;
die Datenanalyse wird durch den Einsatz quasi-experimenteller und multifaktorieller
Methoden dort verfeinert, wo es notwendig und sinnvoll erscheint.
Mit Hilfe dieser Methoden soll der Frage der – positiven oder negativen – Wirkung
der Strafen nachgegangen werden, indem Effekte von personen- und tatbezogenen
Prädiktoren kontrolliert werden, um den Effekt der Strafe auf die Wiederverurteilung
zu isolieren. Darüber hinaus wird eine deskriptive Analyse der Legalbewährungsdauer,
nach unterschiedlichen Sanktionsformen vorgestellt und mit Hilfe
von Ereignisanalysen differenziert.
Die Ergebnisse zeigen, dass auch unter Berücksichtigung anderer Prädiktoren eine
schwächere, aber eigenständige Sanktionswirkung zu beobachten ist. In der Mehrzahl
der Fälle zeigen sich geringere (monatliche) Rückfallraten nach weniger eingriffsintensive
ambulante Sanktionen als nach schwereren Sanktionen. Hier von
negativen Sanktionswirkungen zu sprechen ist dennoch voreilig. Weitere differenzierte
Analysen für homogenere Tätergruppen und regionale Vergleiche erscheinen
notwendig. Möglichkeiten und Chancen für weiterführende Auswertungen
werden sich auch durch die Fortführung der Rückfalluntersuchungen ergeben.
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