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Strafwirkungen und Rückfall - Lässt sich mit Hilfe prozesserzeugter Daten der Strafrechtspflege der spezialpräventive Anspruch des Strafrechts prüfen? / Effects of Punishment and Reconviction – Is it Possible to Evaluate the Prevention of Recidivism on the Basis of Criminal Record Data?

Hohmann-Fricke, Sabine 06 June 2013 (has links)
Spezialprävention – im Sinne der Verminderung von Rückfällen durch Resozialisierung, Abschreckung und Sicherung – gilt als eine der wichtigsten Aufgaben des Strafrechts. Dem entgegengesetzt schreibt der Etikettierungsansatz der Bestrafung einen negativen Effekt auf die Legalbewährung zu. Was die deutsche Strafrechtspraxis in dieser Hinsicht bewirkt, ist allerdings weithin unbekannt. Kriminologische Untersuchungen auf dem Gebiet der Wirkungs- und Behandlungsforschung zeigen keine eindeutigen empirischen Befunde. Zudem sind sie meist zeitlich und räumlich eng begrenzt. In der hier vorgestellten Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob sich der spezialpräventive Erfolg des Strafrechts mit Hilfe von Bundeszentralregisterdaten empirisch prüfen lässt. Die Arbeit stützt sich auf Daten und Auswertungen, die im Rahmen der Legalbewährungsuntersuchungen 1994-1998 und 2004-2007 erstellt wurden. Diese dort präsentierten deskriptiven Auswertungen werden kritisch analysiert; die Datenanalyse wird durch den Einsatz quasi-experimenteller und multifaktorieller Methoden dort verfeinert, wo es notwendig und sinnvoll erscheint. Mit Hilfe dieser Methoden soll der Frage der – positiven oder negativen – Wirkung der Strafen nachgegangen werden, indem Effekte von personen- und tatbezogenen Prädiktoren kontrolliert werden, um den Effekt der Strafe auf die Wiederverurteilung zu isolieren. Darüber hinaus wird eine deskriptive Analyse der Legalbewährungsdauer, nach unterschiedlichen Sanktionsformen vorgestellt und mit Hilfe von Ereignisanalysen differenziert. Die Ergebnisse zeigen, dass auch unter Berücksichtigung anderer Prädiktoren eine schwächere, aber eigenständige Sanktionswirkung zu beobachten ist. In der Mehrzahl der Fälle zeigen sich geringere (monatliche) Rückfallraten nach weniger eingriffsintensive ambulante Sanktionen als nach schwereren Sanktionen. Hier von negativen Sanktionswirkungen zu sprechen ist dennoch voreilig. Weitere differenzierte Analysen für homogenere Tätergruppen und regionale Vergleiche erscheinen notwendig. Möglichkeiten und Chancen für weiterführende Auswertungen werden sich auch durch die Fortführung der Rückfalluntersuchungen ergeben.

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