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Unterbringung und Organisation der Erstaufnahme der Flüchtlinge im Freistaat Sachsen: Unterrichtung über die Prüfung gem. § 99 SäHO; August 2018

11 November 2021 (has links)
Die administrative Bewältigung des Zustroms von 890.000 Flüchtlingen im Jahr 20151 und 280.000 Flüchtlingen im Jahr 2016 hat die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer vor sehr große Herausforderungen gestellt. Auch im für die Erstunterbringung zuständigen Freistaat Sachsen mussten Flüchtlinge oft übergangsweise in Turnhallen, Zelten und Containern untergebracht werden. Der Freistaat Sachsen hatte das Ziel, allen ankommenden Flüchtlingen einen winterfesten Unterkunftsplatz zur Verfügung zu stellen. Die baulichen Kapazitäten der sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen konnten nach Angaben des SMI von 2.043 Unterkunftsplätzen Anfang Januar 2015 auf 21.481 Unterkunftsplätze Ende Dezember 2015 um mehr als den Faktor zehn erhöht werden. Nur dank des großen Engagements aller Beteiligten in den verschiedenen Verwaltungsbereichen und einer dem gemeinsamen Ziel förderlichen Zusammenarbeit konnte dies gelingen. Allen Beteiligten gebührt dafür besondere Anerkennung. Mit der vorliegenden Prüfung für die Haushaltsjahre 2014 bis 2017 hat der SRH untersucht, ob die Erfahrungen des Jahres 2015 mit rd. 40.000 in Sachsen erfassten Flüchtlingen ab Rückgang der Zahlen auf 8.645 (2016) und 5.894 (2017)3 dazu genutzt werden konnten, in angemessener Weise Ressourcen und Verfahren zur Bewältigung der Flüchtlingsunterbringung zu etablieren. Neuere in ihren Auswirkungen und ihrer Dimensionierung noch ungewisse Entwicklungen in Bezug etwa auf die pilotierten Ankerzentren sind nicht Gegenstand der vorliegenden Prüfung. Az.: 311702/65 3842/18 und 321704/14 3843/18, Redaktionsschluss: 21.August 2018

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