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Vergleich von röntgenologischen Befunden im Rahmen des Röntgenleitfadens 2007 und computertomographischer Darstellung pathomorphologischer Veränderungen an Fesselbein, Gleichbeinen und Fesselgelenk des Pferdes

Jones, Sara 23 November 2016 (has links) (PDF)
Im Rahmen einer Kaufuntersuchung beim Pferd ist es von besonderem Interesse leistungsmindernde Faktoren aufzudecken. Dem Tierarzt stehen zu diesem Zwecke sowohl standardisierte Protokolle für die Durchführung der klinischen Untersuchung als auch der „Leitfaden für die röntgenologische Beurteilung bei der Kaufuntersuchung“ (Röntgenleitfaden 2007)zur Verfügung. Bezüglich der Anzahl der im Rahmen einer Kaufuntersuchung angefertigten Röntgenaufnahmen gibt es fortwährende Diskussionen. Besonders deutlich wird diese Problematik im internationalen Vergleich. Jedes Land, zum Teil auch die verschiedenen Zuchtverbände, verlangen unterschiedliche Standardaufnahmen. Ziel der Arbeit war die Überprüfung der Darstellbarkeit röntgenologischer Befunde im Bereich des Fesselgelenks, der Gleichbeine und des Fesselbeins, durch die im Röntgenleitfaden 2007 angegebene Standardaufnahme „Zehe 90°“ und die daraus resultierende Einteilung in Röntgenklassen. Es sollte geprüft werden wie sich die Einteilung der Röntgenklasse nach einer computertomographischen Darstellung und Befundung ändert. Von besonderem Interesse waren zusätzlich solche Befunde, die röntgenologisch nicht darstellbar waren, aber in der CT-Untersuchung gefunden werden konnten. Zur Untersuchung wurden 200 distale Gliedmaßen von 51 niedersächsischen Schlachtpferden röntgenologisch, computertomographisch und makroskopisch im Frisch- und Knochenpräparat herangezogen. Die Pferde wurden anhand der röntgenologischen Übersichtsaufnahme „Zehe 90°“ nach dem Schema des Röntgenleitfadens 2007 in Klassen eingeteilt. Anschließend erfolgte eine computertomographische Untersuchung. Ausgewertet wurden diese Bilder an einer Workstation, welche die Möglichkeit verschiedenster Rekonstruktionen bietet. Nachfolgend wurden die Pferde aufgrund der in der CT gefundenen Veränderungen in ihren Röntgenklassen korrigiert. Befunde, die nicht im Röntgenleitfaden aufgeführt sind, wurden gesondert betrachtet und im Rahmen einer Modellrechnung ausgewertet. Diese Modellrechnung betrachtet computertomographische Befunde, deren Detektion auch in einer röntgenologischen 0°Aufnahme der distalen Gliedmaße theoretisch zu erwarten gewesen wären. Diese Befunde wurden dann in die Klassifizierung der einzelnen Pferde einbezogen, um den Nutzen einer solchen zusätzlich zu der Standardaufnahme (Zehe 90°) angefertigten Röntgenaufnahme zu beurteilen. Im Anschluss wurden alle röntgenologischen und computertomographischen Befunde im Frisch bzw. Knochenpräparat aufgesucht und photographisch festgehalten. Fokus aller Untersuchungen war stets die Fesselgelenkregion sowie das distale Fesselbein. Die Einteilung der Pferde in eine bestimmte Röntgenklasse anhand ihrer Befunde im Fesselgelenkbereich änderte sich bei 84,31 % (n=51) der Pferde nicht, oder nur bis zu einer halben Röntgenklasse. Die meisten Pferde (43,14 %, n=51) der untersuchten Population ließen sich aufgrund ihrer Befunde im Fesselgelenk in Anlehnung an den Röntgenleitfaden 2007 in die Zwischenklasse II-III einordnen. Auch im Bereich der gesamten distalen Gliedmaße war es möglich 82,36 % (n=51), der Pferde röntgenologisch in eine Röntgenklasse einzuteilen, so dass sich auch nach der computertomographischen Untersuchung keine Veränderung, oder nur eine Änderung um eine halbe Klasse ergaben. Die als Goldstandard verwendete Computertomographie, erlaubte in dieser Arbeit die Annahme einer hypothetisch angefertigten 0° Aufnahme der Fesselgelenkregion. Diese Aufnahme ermöglicht vor allem die Detektion zystoider Defekte im Bereich der distalen Gliedmaße und führt zu einer Erhöhung der Anzahl der Pferde, die sich nicht in ihrer Röntgenklasse verändern, von 66,70 % auf 78,43 %.
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Vergleich von röntgenologischen Befunden im Rahmen des Röntgenleitfadens 2007 und computertomographischer Darstellung pathomorphologischer Veränderungen an Fesselbein, Gleichbeinen und Fesselgelenk des Pferdes

Jones, Sara 21 June 2016 (has links)
Im Rahmen einer Kaufuntersuchung beim Pferd ist es von besonderem Interesse leistungsmindernde Faktoren aufzudecken. Dem Tierarzt stehen zu diesem Zwecke sowohl standardisierte Protokolle für die Durchführung der klinischen Untersuchung als auch der „Leitfaden für die röntgenologische Beurteilung bei der Kaufuntersuchung“ (Röntgenleitfaden 2007)zur Verfügung. Bezüglich der Anzahl der im Rahmen einer Kaufuntersuchung angefertigten Röntgenaufnahmen gibt es fortwährende Diskussionen. Besonders deutlich wird diese Problematik im internationalen Vergleich. Jedes Land, zum Teil auch die verschiedenen Zuchtverbände, verlangen unterschiedliche Standardaufnahmen. Ziel der Arbeit war die Überprüfung der Darstellbarkeit röntgenologischer Befunde im Bereich des Fesselgelenks, der Gleichbeine und des Fesselbeins, durch die im Röntgenleitfaden 2007 angegebene Standardaufnahme „Zehe 90°“ und die daraus resultierende Einteilung in Röntgenklassen. Es sollte geprüft werden wie sich die Einteilung der Röntgenklasse nach einer computertomographischen Darstellung und Befundung ändert. Von besonderem Interesse waren zusätzlich solche Befunde, die röntgenologisch nicht darstellbar waren, aber in der CT-Untersuchung gefunden werden konnten. Zur Untersuchung wurden 200 distale Gliedmaßen von 51 niedersächsischen Schlachtpferden röntgenologisch, computertomographisch und makroskopisch im Frisch- und Knochenpräparat herangezogen. Die Pferde wurden anhand der röntgenologischen Übersichtsaufnahme „Zehe 90°“ nach dem Schema des Röntgenleitfadens 2007 in Klassen eingeteilt. Anschließend erfolgte eine computertomographische Untersuchung. Ausgewertet wurden diese Bilder an einer Workstation, welche die Möglichkeit verschiedenster Rekonstruktionen bietet. Nachfolgend wurden die Pferde aufgrund der in der CT gefundenen Veränderungen in ihren Röntgenklassen korrigiert. Befunde, die nicht im Röntgenleitfaden aufgeführt sind, wurden gesondert betrachtet und im Rahmen einer Modellrechnung ausgewertet. Diese Modellrechnung betrachtet computertomographische Befunde, deren Detektion auch in einer röntgenologischen 0°Aufnahme der distalen Gliedmaße theoretisch zu erwarten gewesen wären. Diese Befunde wurden dann in die Klassifizierung der einzelnen Pferde einbezogen, um den Nutzen einer solchen zusätzlich zu der Standardaufnahme (Zehe 90°) angefertigten Röntgenaufnahme zu beurteilen. Im Anschluss wurden alle röntgenologischen und computertomographischen Befunde im Frisch bzw. Knochenpräparat aufgesucht und photographisch festgehalten. Fokus aller Untersuchungen war stets die Fesselgelenkregion sowie das distale Fesselbein. Die Einteilung der Pferde in eine bestimmte Röntgenklasse anhand ihrer Befunde im Fesselgelenkbereich änderte sich bei 84,31 % (n=51) der Pferde nicht, oder nur bis zu einer halben Röntgenklasse. Die meisten Pferde (43,14 %, n=51) der untersuchten Population ließen sich aufgrund ihrer Befunde im Fesselgelenk in Anlehnung an den Röntgenleitfaden 2007 in die Zwischenklasse II-III einordnen. Auch im Bereich der gesamten distalen Gliedmaße war es möglich 82,36 % (n=51), der Pferde röntgenologisch in eine Röntgenklasse einzuteilen, so dass sich auch nach der computertomographischen Untersuchung keine Veränderung, oder nur eine Änderung um eine halbe Klasse ergaben. Die als Goldstandard verwendete Computertomographie, erlaubte in dieser Arbeit die Annahme einer hypothetisch angefertigten 0° Aufnahme der Fesselgelenkregion. Diese Aufnahme ermöglicht vor allem die Detektion zystoider Defekte im Bereich der distalen Gliedmaße und führt zu einer Erhöhung der Anzahl der Pferde, die sich nicht in ihrer Röntgenklasse verändern, von 66,70 % auf 78,43 %.

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