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Die korporative Gruppenbildung als Organisationsmodell fur Familienunternehmen /

Jendritzky, Tatjana. January 2007 (has links)
Zugl.: Witten, Herdecke, Universiẗat, Diss., 2006. / Includes bibliographical references (p. 279-287).
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Gesellschafter- und Gläubigerschutz beim Formwechsel aus der Personen- in die Kapitalgesellschaft /

Böttcher, Oliver, January 2006 (has links) (PDF)
Universiẗat, Diss.--Köln, 2005. / Literaturverz. S. 167 - 174.
53

Abfindungsvereinbarungen mit Organmitgliedern deutscher Kapitalgesellschaften /

Leßmann, Per. Habersack, Mathias. January 1900 (has links) (PDF)
Techn. Univ., Diss.--Darmstadt, 2005.
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Die GbR als Alleingesellschafterin einer GmbH /

Endlich, Alexander. January 2008 (has links)
Zugl.: Berlin, Freie Univ., Diss., 2005.
55

Der Ausgleich zwischen GmbH-Gründern : zum Innenrecht der Vor-GmbH /

Schumann, Bernd. January 2004 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Frankfurt/Oder, 2003. / Literaturverz. S. [339] - 366.
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Die Folgen der erfolgreichen Anfechtung des Kapitalerhöhungsbeschlusses im Aktienrecht Bestandsschutz für das Durchführungsgeschäft auf der Basis der aktienrechtlichen Kompetenzordnung

Scherrer, Sebastian January 2008 (has links)
Zugl.: Göttingen, Univ., Diss., 2008
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Die atypisch stille Beteiligung als ergänzender Geschäftsanteil

Mylich, Falk 22 July 2020 (has links)
Der Beitrag ordnet die atypisch stille Beteiligung als ergänzenden Geschäftsanteil ein. Im Anschluss werden die Konsequenzen für die einzelnen Gesellschaftsformen herausgearbeitet. Das betrifft vor allem die Unzulässigkeit der atypisch stillen Beteiligung an einer AG, die Teilnahme des atypisch stillen Gesellschafters am Kapitalschutz der GmbH und seine Haftung gegenüber den Gläubigern einer Personengesellschaft. Mit der vorliegenden Sichtweise wird auch eine Basis geschaffen, um im Steuerrecht das hergebrachte Prinzip zur Einordnung des atypisch still Beteiligten als Mitunternehmer zu überdenken und ihn stattdessen wie einen Gesellschafter nach der jeweiligen Gesellschaftsform zu behandeln.:I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 868 II. Varianten der stillen Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 869 1. Das gesetzliche Modell der typisch stillen Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . 869 2. Die atypisch stille Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 871 3. Zwischenfazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 873 III. Die eigene These: Die atypisch stille Beteiligung als ergänzender Geschäftsanteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 873 1. Die Probleme von Wissenschaft und Praxis mit einem atypisch still beteiligten Gesellschafter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 874 2. Der spezielle Fall des „stillen Verbandes“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 874 3. Die Idee des ergänzenden Geschäftsanteils . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 875 4. Die Abgrenzung und Nähe zu anderen Beteiligungsverhältnissen . . . . . . 875 5. Kein Widerspruch zur These der Innengesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . 878 6. Die Voraussetzungen zur Annahme eines ergänzenden Geschäftsanteils . . 879 7. Konsequenzen für die folgenden Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . 879 IV. Die Unzulässigkeit der atypisch stillen Beteiligung an einer AG . . . . . . . . . . 879 1. § 23 Abs. 5 AktG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 880 2. Kompetenzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 880 3. Keine Legitimation durch einen anderen Unternehmensvertrag . . . . . . . . 881 4. Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 881 V. Die Kardinalprobleme bei atypisch stiller Beteiligung an einer GmbH . . . . . . 882 1. Die Schaffung atypisch stiller Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 882 2. Teilnahme am Kapitalschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 883 3. Die Nichtanwendung von § 236 HGB im Insolvenzverfahren . . . . . . . . 885 4. Teilnahme an der Gesellschafterversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 885 5. Treuepflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 886 6. Keine freie Übertragbarkeit und Vererblichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 886 7. Die Stellung des atypisch still Beteiligten bei einer Kapitalerhöhung . . . . . 887 8. Die Rechte bei mittelbarer Beeinträchtigung der stillen Beteiligung . . . . . . 888 VI. Die atypisch stille Beteiligung an einer Personengesellschaft . . . . . . . . . . . . 890 1. Die Gleichsetzung mit dem Kommanditisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 891 2. Die Haftung wie ein nicht eingetragener Kommanditist . . . . . . . . . . . . . 892 3. Haftung für Altverbindlichkeiten bei späterem Beitritt? . . . . . . . . . . . . . 893 4. Die Haftung bei atypisch stiller Beteiligung an einer OHG . . . . . . . . . . . 893 5. Abschließende Überlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 893 6. Fazit und Zwischenergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 894 7. Ergänzung: Atypisch stille Beteiligung am einzelkaufmännischen Unternehmen ... 894 VII. Fazit und Perspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 895 1. Die Bedeutung der Dogmatik für die Ergebnisfindung . . . . . . . . . . . . . 895 2. Offene Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 896 VIII. Zusammenfassung der Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 898 1. Die Einordnung der atypisch stillen Beteiligung als ergänzender Geschäftsanteil...898 2. Die Unzulässigkeit der atypisch stillen Beteiligung an einer AG . . . . . . . . 898 3. Die atypisch stille Beteiligung an einer GmbH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 898 4. Die atypisch stille Beteiligung an einer Personengesellschaft . . . . . . . . . . 899 5. Perspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 899 / This paper qualifies the atypical silent partnership interest (atypisch stille Beteiligung) as an additional company share (ergänzender Geschäftsanteil). Following this, the consequences of such a qualification for the different types of companies and partnerships are presented in detail. The consequences entail in particular the illegality of an atypical silent partnership interest in a public limited company (AG), the application of the rules on capital preservation in a private limited company (GmbH) and the liability towards creditors in a partnership. This approach also lays the foundation to rethink the longstanding tax law principle of treating the atypical silent partner in a body corporate (Körperschaft) as a partner for tax purposes (Mitunternehmer) and not as a shareholder.:I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 868 II. Varianten der stillen Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 869 1. Das gesetzliche Modell der typisch stillen Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . 869 2. Die atypisch stille Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 871 3. Zwischenfazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 873 III. Die eigene These: Die atypisch stille Beteiligung als ergänzender Geschäftsanteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 873 1. Die Probleme von Wissenschaft und Praxis mit einem atypisch still beteiligten Gesellschafter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 874 2. Der spezielle Fall des „stillen Verbandes“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 874 3. Die Idee des ergänzenden Geschäftsanteils . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 875 4. Die Abgrenzung und Nähe zu anderen Beteiligungsverhältnissen . . . . . . 875 5. Kein Widerspruch zur These der Innengesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . 878 6. Die Voraussetzungen zur Annahme eines ergänzenden Geschäftsanteils . . 879 7. Konsequenzen für die folgenden Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . 879 IV. Die Unzulässigkeit der atypisch stillen Beteiligung an einer AG . . . . . . . . . . 879 1. § 23 Abs. 5 AktG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 880 2. Kompetenzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 880 3. Keine Legitimation durch einen anderen Unternehmensvertrag . . . . . . . . 881 4. Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 881 V. Die Kardinalprobleme bei atypisch stiller Beteiligung an einer GmbH . . . . . . 882 1. Die Schaffung atypisch stiller Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 882 2. Teilnahme am Kapitalschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 883 3. Die Nichtanwendung von § 236 HGB im Insolvenzverfahren . . . . . . . . 885 4. Teilnahme an der Gesellschafterversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 885 5. Treuepflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 886 6. Keine freie Übertragbarkeit und Vererblichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 886 7. Die Stellung des atypisch still Beteiligten bei einer Kapitalerhöhung . . . . . 887 8. Die Rechte bei mittelbarer Beeinträchtigung der stillen Beteiligung . . . . . . 888 VI. Die atypisch stille Beteiligung an einer Personengesellschaft . . . . . . . . . . . . 890 1. Die Gleichsetzung mit dem Kommanditisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 891 2. Die Haftung wie ein nicht eingetragener Kommanditist . . . . . . . . . . . . . 892 3. Haftung für Altverbindlichkeiten bei späterem Beitritt? . . . . . . . . . . . . . 893 4. Die Haftung bei atypisch stiller Beteiligung an einer OHG . . . . . . . . . . . 893 5. Abschließende Überlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 893 6. Fazit und Zwischenergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 894 7. Ergänzung: Atypisch stille Beteiligung am einzelkaufmännischen Unternehmen ... 894 VII. Fazit und Perspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 895 1. Die Bedeutung der Dogmatik für die Ergebnisfindung . . . . . . . . . . . . . 895 2. Offene Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 896 VIII. Zusammenfassung der Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 898 1. Die Einordnung der atypisch stillen Beteiligung als ergänzender Geschäftsanteil...898 2. Die Unzulässigkeit der atypisch stillen Beteiligung an einer AG . . . . . . . . 898 3. Die atypisch stille Beteiligung an einer GmbH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 898 4. Die atypisch stille Beteiligung an einer Personengesellschaft . . . . . . . . . . 899 5. Perspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 899
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Die Besteuerung von gewinnausschüttenden Körperschaften und Anteilseignern nach dem Halbeinkünfteverfahren /

Otto, Thomas. January 2007 (has links)
Universiẗat, Diss.--Bonn, 2006.
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Der Schutz der Gesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmer bei der Fusion von Kapitalgesellschaften nach schweizerischem und europäischem Fusionsrecht /

Hirsiger, Caroline. January 2006 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Basel, 2005.

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