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Geschäftsbericht ... / Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen02 November 2023 (has links)
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Geschäftsbericht ... / Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen02 November 2023 (has links)
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Geschäftsbericht ... / Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen02 November 2023 (has links)
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Aufbau regionaler Gewässerunterhaltungskompetenz: Pilotvorhaben „Aufbau einer regionalen Gewässerunterhaltungskompetenz am Beispiel der LEADER Region Leipziger Muldenland“Salim, Jana, Stowasser, Andreas, Bromberger, Susann 28 November 2023 (has links)
Die Veröffentlichung fasst die Ergebnisse der Pilotstudie zur Stärkung der kommunalen Fachkompetenz für eine naturnähere Gewässerunterhaltung zusammen. Es zeigte sich eine hohe Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung, eine naturnahe Gewässerunterhaltung umzusetzen. Durch die kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Regionalkoordinator vom Deutschen Verband für Landschaftspflege und einem kompetenten Ingenieurbüro konnten interkommunale Netzwerkstrukturen geschaffen werden. Problematisch sind unzureichende Finanz- und Personalkapazitäten, die geringe Priorität der Gewässerunterhaltung bei den kommunalen Gesamtaufgaben sowie teilweise fehlende Akzeptanz bei Anliegern für naturnahe Unterhaltungsmaßnahmen. Die Veröffentlichung richtet sich an kommunale sowie freistaatliche Entscheidungsträger. Sie soll als Gedankenanstoß für erforderliche Veränderungsprozesse bei der zukünftigen Organisation und fachlich-inhaltlichen Ausgestaltung der Gewässerunterhaltung verstanden werden.
Redaktionsschluss: 23.03.2023
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Geschäftsbericht ... / Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen15 September 2023 (has links)
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Die Gewässermeistereien in Ostsachsen21 December 2022 (has links)
Die Flüsse und Bäche in Sachsen sind in Gewässer I. und II. Ordnung unterteilt. Für die größeren Flüsse – die Gewässer I. Ordnung – und die Grenzgewässer ist die Landestalsperrenverwaltung verantwortlich. Die kleineren Bäche – die Gewässer II. Ordnung – gehören den Städten und Gemeinden. Welcher Fluss wozu gehört, ist im Sächsischen Wassergesetz festgelegt.
Redaktionsschluss: 27.02.2020
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