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Ausnahmen im Berufszulassungsrecht der HandwerksordnungBierich, Andreas 06 August 2009 (has links)
Der deutsche Gesetzgeber hält weiter am Großen Befähigungsnachweis, der Meisterprüfung, im Berufszulassungsrecht der Handwerksordnung fest. Die handwerksrechtliche Zulassungspflicht stellt eine subjektive Beschränkung der Berufswahlfreiheit dar. Die Ausnahmeregelungen im Berufszulassungsrecht der Handwerksordnung sind geeignet, die Beschränkung des Rechts der freien Berufswahl auf ein verfassungsrechtlich vertretbares Maß zurückzuführen. Durch das System der Ausnahmeregelungen wird der Grundsatz des Großen Befähigungsnachweises damit nicht in Frage gestellt, sondern verfassungsrechtlich sogar stabilisiert. Die Arbeit hat sich angesichts der Bedeutung dieser Thematik für das Handwerksrecht zum Ziel gesetzt, das System der Ausnahmetatbestände umfassend darzustellen. Der Schwerpunkt ist den Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO gewidmet. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 9 Abs. 1 HwO an Staatsangehörige der EU/EWR - Staaten und der Schweizer Eidgenossenschaft erläutert. Dargestellt werden auch die Ausübungsberechtigung nach § 7 a HwO und die Ausübungsberechtigung nach § 7 b HwO, die sogenannte Altgesellenregelung. Im Rahmen der Erläuterung des Anzeigeverfahrens nach § 9 Abs. 1 HwO werden Tatbestände der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsrecht im Handwerksrecht voneinander abgegrenzt.
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