1 |
Zum Begriff der Infrastruktur aus rechtlicher SichtTyufekchieva, Kristina K. 19 June 2018 (has links)
Definitionen sind wichtig. Sie tragen zur Klarheit der Kommunikation bei und bringen Substanz in jede Diskussion ein. Eine besondere Bedeutung entfalten Begriffsbestimmungen darüber hinaus in der Jurisprudenz, denn je akkurater die Definition ist, umso plausibler ist sie auch für den Rechtsanwender. Zudem gestattet erst eine präzise Begriffsbestimmung der in den Prämissen vorkommenden Begriffe das Anknüpfen überprüfbarer Folgerungen. Dies gilt in besonderem Maße dort, wo der Gesetzgeber auf die Legaldefinition eines Rechtsbegriffes verzichtet und daher die Auseinandersetzung mit deren Bedeutung umso relevanter macht. In diesem Sinne ist die Infrastruktur ein vielschichtiger (Sammel-)Begriff2, dem eine Legaldefinition bisher fehlt. Es lassen sich allerdings Ansätze finden, anhand derer eine Begriffsbestimmung für juristische Zwecke ausgearbeitet werden kann. Ziel des Beitrages ist damit die Ableitung einer umfassenden zugleich aber präzisen Definition, die den Zwecken der Rechtsanwendung dient. Ausgangspunkt der Betrachtung ist dabei die in den Wirtschaftswissenschaften vorherrschende Definition der Infrastruktur. In einem weiteren Schritt werden dann die bereits in Rechtsprechung und Literatur vorhandenen Ansätze sowie die Verwendung des Begriffes durch den Gesetzgeber untersucht.
|
Page generated in 0.0989 seconds