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Kratologische Überlegungen zur Wechselwirkung von ordentlicher Gewalt und systemoppositioneller Gewalt

Höntzsch, Reinhard 19 July 2001 (has links)
Innerhalb der Soziologie haben kratologische Überlegungen bekanntlich schon eine längere Tradition. Schwerpunkte dieser Arbeit sind insbesondere die Studentenbewegung in der BRD, die Außerparlamentarische Opposition und die später folgenden Bürgerinitiativen und als Kernpunkt die Rote Armee Fraktion. Mein tieferes Interesse liegt darin, anhand dieser Schwerpunkte aufzuzeigen, dass Gewaltverhältnisse durchaus durch Träger politischer Macht und staat- liche Instanzen hergestellt werden können, wodurch erst die Aktivierung des staatlichen Gewaltmonopols als gerechtfertigt erscheint. Mit den sich durch die Arbeit ziehenden Fragen um staatliches Gewaltmonopol und Innere Sicherheit, letztendlich Systemintegration versus Opposition, die sich nicht mehr modell-demokratisch zu vergewissern weiß, wird die weder sozialhistorisch noch soziologisch neue Erkenntnis nicht nur revitalisiert, sondern die "kratologischen Überlegungen" verweisen auf neuere Dimensionen innerhalb der Soziologie. Die Doppeldeutigkeit des Begriffs Gewalt wird in staatstheoretischen und strafrechtlichen Zusammenhängen verortet. Als ein erstes Resultat könnte gesehen werden, dass als eine völkerrechtliche Anerkennung für einen Staat gilt, dass er sein Gewaltmonopol auch durchsetzen kann. Diese Fähigkeit konstituiert einen modernen Staat, ohne aber gleichzeitig etwas über dessen Legitimation auszusagen. Auf der Grundlage von Ausführungen, Erörterungen und kritischen Einschätzungen von Max Webers Analysen und Erklärungen über Macht, Herrschaft und staatliches Gewaltmonopol, Bürgergehorsam und Widerstandsrecht (bzw. -pflicht?) und des Begriffs Gegengewalt werden einige Methoden und deren Legitimation der Ortung, Definition und schließlich Bekämpfung politisch motivierter Oppositioneller vorgestellt. An zeitlichgeschichtlich neueren systemgegnerischen Bewegungen wird mit Hilfe von Fritz Sacks Eskalationsmodell demonstriert, mit welchen legal anleihenden oder fallbezogen, Legalität herstellenden Mitteln linksoppositionellen Gruppierungen begegnet wurde. Die Radikalisierung der sogenannten Roten Armee Fraktion hätte trotz entgegenlautender Zitate aus ihren Schriften nicht in der Weise eskalieren können, wenn nicht die im Vergleich zu gleichgelagerten Alltagsdelikten, extrem politisch- demagogisch aufgeladene Fahndungsintensität den Weg in die Illegalität gewiesen hätte, die das Begehen weiterer schwerwiegender Straftaten begünstigte. Die Schriften der Roten Armee Fraktion eigneten sich kaum dazu, aus systemoppositionellen Sympathisanten weitere Mitglieder zu rekrutieren. Vielmehr wurde der politische Diskurs mit möglichen Sympathisanten abgebrochen. Von staatlichen Institutionen wurden die Schriften aber zur legitimatorischen Verschärfung juristischer wie polizeilicher Intervention verwendet. Es wird versucht, die Argumentation zu untermauern, dass Normalität zum Zweck der Eigendefinition und Binnenstabilität der von ihr definierten Abweichung und ihrer Träger bedarf. Der Staat hat allem Anschein ein Interesse an solcher Systemopposition bzw. muss ein solches Interesse haben, die ihn in Frage stellt. Durch die Bearbeitung der gesetzgeberischen Konsequenzen, der Rolle des Staatsschutzes und der Rolle und Funktion der Polizei wird versucht deutlich zu machen, in welche Funktion die Verfolgung vorgeblich systemgefährdender (politischer) Gegner genommen werden konnte und ist. Der Begriff Systemgegner konnte fast beliebig erweitert werden, die prospektiv auf Grund ihrer Aktivitäten in den politischen, juristischen und polizeilichen Blick genommen wurden. Auf nationalem wie internationalem Terrain können Tendenzen zur Militarisierung polizeilicher Strategien gegen Systemopposition ausgemacht werden, Strafrecht kann zum Mittel psychologischer Kriegsführung intstrumentalisiert werden.

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