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Quae a rationis tramite non discordant

Korn, Kathrin 05 June 2012 (has links) (PDF)
Diese Studie befasst sich mit der von der Forschung bisher wenig beachteten Zeit zwischen den großen Päpste Alexander III und Innozenz. Ihr Ziel ist es, Einblick zu gewinnen in die Wechselbeziehungen von Päpsten und Orden und zu analysieren, vor welchen Problemen beide Parteien am Ende des 12. Jahrhunderts standen und wie sie damit umgingen. Das Quellenkorpus für diese Arbeit bilden die knapp 200 päpstlichen Urkunden, die für die Ordensleitung oder die Mutterhäuser ausgewählter Orden, Verbände oder Klöster ausgestellt wurden. Als Ergänzung zu den Papsturkunden erweitern, soweit vorhanden, die jeweiligen institutiones der Orden und die Generalkapitelsbeschlüsse aus dem fraglichen Zeitraum das Quellenmaterial. Gemeinsam mit den Päpsten versuchten die Oberhäupter der religiösen Institutionen, den wirtschaftlichen und spirituellen Schwierigkeiten, die gegen Ende des 12. Jahrhunderts auftraten, Abhilfe zu verschaffen. Deshalb eignen sich die Papsturkunden dieser Zeit, um im Umkehrschluss Einblick in die wirtschaftliche und spirituelle Lage bei deren Empfängern zu gewinnen. Allerdings kann man davon ausgehen, dass die Ordensleitung nur dann die aufwändige Reise an die Kurie angetreten und um die Hilfe des Papstes gebeten hat, wenn sie ihre Probleme nicht mehr aus eigener Kraft lösen konnte, so dass man in den erhaltenen Papsturkunden nur die Extremfälle wirtschaftlichen und disziplinarischen Verfalls vor sich hat. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Papsturkunden nahezu aller in dieser Studie untersuchten Verbände Rückschlüsse auf krisenhafte Zustände erlauben. Nur in seltenen Fällen – wenn ein scandalum entweder schon vorlag oder drohte - basierten päpstliche Maßnahmen nicht auf Initiativen aus den Orden. Die Ordensleitung benötigte wiederum die päpstliche Autorität, um ihren Reformmaßnahmen Durchsetzungskraft zu verleihen. Zu einem Eingreifen aus eigenem Antrieb sah sich die Kurie nur dann verpflichtet, wenn die Zustände in einem Verband derart zerrüttet waren, dass das daraus resultierende scandalum das Ansehen der gesamten Kirche zu beschädigen drohte. Dabei spielte es keine Rolle, welches propositum die Religiosen hatten, ob sie die Augustinus-, die Benediktsregel oder eine eigene befolgten, ja nicht einmal ob es sich um einen (wie auch immer organisierten) Verband oder ein Einzelkloster handelte – von der allgemeinen wirtschaftlichen und spirituellen Krise des späten 12. Jahrhunderts waren sie alle betroffen, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Als Ergebnis dieser Untersuchung ist festzustellen: Die päpstlichen Privilegien des späten 12. Jahrhunderts gingen in der Regel auf die Initiative der Orden zurück, die deren Inhalte weitgehend selbst bestimmten, wenngleich für einige Stücke die Mitwirkung der Kurienmitglieder belegt werden kann. Ernsthafte Probleme im wirtschaftlichen, spirituellen und disziplinarischen Bereich hingen regelmäßig mit einem Autoritätsverlust der Verbandsleitung zusammen, sowohl Auslöser als auch Folge dieser krisenhaften Situation. Man kann davon ausgehen, dass der Einfluß der Päpste – oder allgemein der Kurie – auf die Inhalte der Urkunden zunahm, je schwächer die Position der Verbandsleitung war. Aus diesem Umstand resultiert die in den Privilegien dieser Zeit feststellbare Tendenz, die Autorität der Ordensleitung, meist in Gestalt des Abtes des Mutterklosters, zu stärken und seine Kompetenzen zu erweitern. Gleichzeitig mit der Zuspitzung der krisenhaften Situation der Orden und Verbände wuchs der Handlungsspielraum der Päpste. Die zunehmende Handlungsunfähigkeit der Leitung von Orden und Verbänden ermöglichte und erforderte eine neue Qualität der päpstlichen Einflußnahme. Während Lucius III. sich weitgehend darauf beschränkte, Privilegien seiner Vorgänger zu bestätigen, begann Urban III., im Einvernehmen mit den Orden neue Lösungen zu suchen. Mit der Rückkehr der Kurie nach Rom unter Clemens III. stieg die Zahl der zum Zweck der Krisenintervention ausgefertigten Urkunden merklich an, wobei das ausgleichende Temperament dieses Papstes als Faktor nicht außer Acht zu lassen ist. Bemerkenswert ist dabei, dass sich zum Ende des 12. Jahrhunderts hin nicht nur die Menge dieser Urkunden steigerte, sondern auch die Tiefe der päpstlichen Eingriffe zunahm, wenngleich sie in den meisten Fällen im Einklang mit dem Willen der Verbandsleitung standen.

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