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„Ex castro suo monasterium fecit“ – Burganlagen als Gründungsorte von Klöstern in Hoch- und Spätmittelalter

Haupt, Simon Johannes 22 March 2022 (has links)
Die Umwandlung von Burgen in Klöster stellt ein hauptsächlich für die Zeit des Mittelalters zu beobachtendes Phänomen dar. Dieser Institutionswechsel und die Frage, inwiefern es am Standort eines Klosters heute noch möglich ist, Hinweise auf die vorangegangene Burganlage zu erhalten, stehen im Mittelpunkt der unter dem Titel „‚Ex castro suo monasterium fecitʻ – Burganlagen als Gründungsorte von Klöstern in Hoch- und Spätmittelalter“ vorliegenden Dissertation. Praktisch im gesamten Abendland finden sich Beispiele dafür, dass ein adeliger, religiöser Burgherr seinen Besitz aufgab und an derselben Stelle eine monastische Anlage errichten ließ. Allerdings ging man beim Bau dieser Klöster mitunter relativ pragmatisch und scheinbar ordensuntypisch vor. Auch wird ersichtlich, dass die in der Forschungsliteratur vielfach propagierte These eines von Anfang an schriftlich festgehaltenen, zisterziensischen Klosterbauschemas falsch ist. Wie die greifbare, bauliche Verbindung zwischen einer Burg und einem Kloster gewesen sein könnte, ist im Einzelfall zu überprüfen. Die drei aus dem Bistum Osnabrück stammenden Orte Kloster Oesede, Malgarten und Börstel liefern hierzu teils vergleichbare teils unterschiedliche Ergebnisse. Die tradierte Umwandlung der Burg der Edelherren von Oesede lässt sich am Standort des Benediktinerinnenklosters nicht nachweisen. Weder das zu unspezifische Fundmaterial noch die archäologischen Grabungsbefunde lassen einen solchen Schluss zu. In Malgarten ist die Burg der Tecklenburger Grafen dagegen tatsächlich im Bereich des Benediktinerinnenklosters zu verorten. Ähnlich sieht es für die Burg der Oldenburger Grafen am Platz des Zisterzienserinnenklosters in Börstel aus. Obwohl auch hier kaum nennenswertes Fundmaterial vorhanden ist, deuten baugeschichtliche Studien daraufhin, dass die Burgen in Teilen bewusst in die Klosterarchitektur integriert wurden. So geht der Glockenturm der Klosterkirche in Malgarten wohl auf den mächtigen Hauptturm der Burg zurück. In Börstel scheint es sich bei dem allseits als „Krypta“ angesprochenen Raum unterhalb des Chores der Klosterkirche um den Keller der einstigen Turmburg zu handeln. Die drei genannten Beispiele zeigen, wie schwierig es sein kann, etwas über die umgewandelte Burg und ihrer Bewohner in Erfahrung zu bringen. Durch den geplanten Institutionswechsel ist in der Regel mit ganz anderen Funden und Befunden zu rechnen, als nach einer Zerstörung oder plötzlichen Aufgabe.
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Klosterreformen im Bistum Worms im späten Mittelalter

Kemper, Joachim 10 January 2013 (has links) (PDF)
Abhandlung zu den spätmittelalterlichen Klosterreformen in Stadt und Bistum Worms
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Quae a rationis tramite non discordant

Korn, Kathrin 05 June 2012 (has links) (PDF)
Diese Studie befasst sich mit der von der Forschung bisher wenig beachteten Zeit zwischen den großen Päpste Alexander III und Innozenz. Ihr Ziel ist es, Einblick zu gewinnen in die Wechselbeziehungen von Päpsten und Orden und zu analysieren, vor welchen Problemen beide Parteien am Ende des 12. Jahrhunderts standen und wie sie damit umgingen. Das Quellenkorpus für diese Arbeit bilden die knapp 200 päpstlichen Urkunden, die für die Ordensleitung oder die Mutterhäuser ausgewählter Orden, Verbände oder Klöster ausgestellt wurden. Als Ergänzung zu den Papsturkunden erweitern, soweit vorhanden, die jeweiligen institutiones der Orden und die Generalkapitelsbeschlüsse aus dem fraglichen Zeitraum das Quellenmaterial. Gemeinsam mit den Päpsten versuchten die Oberhäupter der religiösen Institutionen, den wirtschaftlichen und spirituellen Schwierigkeiten, die gegen Ende des 12. Jahrhunderts auftraten, Abhilfe zu verschaffen. Deshalb eignen sich die Papsturkunden dieser Zeit, um im Umkehrschluss Einblick in die wirtschaftliche und spirituelle Lage bei deren Empfängern zu gewinnen. Allerdings kann man davon ausgehen, dass die Ordensleitung nur dann die aufwändige Reise an die Kurie angetreten und um die Hilfe des Papstes gebeten hat, wenn sie ihre Probleme nicht mehr aus eigener Kraft lösen konnte, so dass man in den erhaltenen Papsturkunden nur die Extremfälle wirtschaftlichen und disziplinarischen Verfalls vor sich hat. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Papsturkunden nahezu aller in dieser Studie untersuchten Verbände Rückschlüsse auf krisenhafte Zustände erlauben. Nur in seltenen Fällen – wenn ein scandalum entweder schon vorlag oder drohte - basierten päpstliche Maßnahmen nicht auf Initiativen aus den Orden. Die Ordensleitung benötigte wiederum die päpstliche Autorität, um ihren Reformmaßnahmen Durchsetzungskraft zu verleihen. Zu einem Eingreifen aus eigenem Antrieb sah sich die Kurie nur dann verpflichtet, wenn die Zustände in einem Verband derart zerrüttet waren, dass das daraus resultierende scandalum das Ansehen der gesamten Kirche zu beschädigen drohte. Dabei spielte es keine Rolle, welches propositum die Religiosen hatten, ob sie die Augustinus-, die Benediktsregel oder eine eigene befolgten, ja nicht einmal ob es sich um einen (wie auch immer organisierten) Verband oder ein Einzelkloster handelte – von der allgemeinen wirtschaftlichen und spirituellen Krise des späten 12. Jahrhunderts waren sie alle betroffen, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Als Ergebnis dieser Untersuchung ist festzustellen: Die päpstlichen Privilegien des späten 12. Jahrhunderts gingen in der Regel auf die Initiative der Orden zurück, die deren Inhalte weitgehend selbst bestimmten, wenngleich für einige Stücke die Mitwirkung der Kurienmitglieder belegt werden kann. Ernsthafte Probleme im wirtschaftlichen, spirituellen und disziplinarischen Bereich hingen regelmäßig mit einem Autoritätsverlust der Verbandsleitung zusammen, sowohl Auslöser als auch Folge dieser krisenhaften Situation. Man kann davon ausgehen, dass der Einfluß der Päpste – oder allgemein der Kurie – auf die Inhalte der Urkunden zunahm, je schwächer die Position der Verbandsleitung war. Aus diesem Umstand resultiert die in den Privilegien dieser Zeit feststellbare Tendenz, die Autorität der Ordensleitung, meist in Gestalt des Abtes des Mutterklosters, zu stärken und seine Kompetenzen zu erweitern. Gleichzeitig mit der Zuspitzung der krisenhaften Situation der Orden und Verbände wuchs der Handlungsspielraum der Päpste. Die zunehmende Handlungsunfähigkeit der Leitung von Orden und Verbänden ermöglichte und erforderte eine neue Qualität der päpstlichen Einflußnahme. Während Lucius III. sich weitgehend darauf beschränkte, Privilegien seiner Vorgänger zu bestätigen, begann Urban III., im Einvernehmen mit den Orden neue Lösungen zu suchen. Mit der Rückkehr der Kurie nach Rom unter Clemens III. stieg die Zahl der zum Zweck der Krisenintervention ausgefertigten Urkunden merklich an, wobei das ausgleichende Temperament dieses Papstes als Faktor nicht außer Acht zu lassen ist. Bemerkenswert ist dabei, dass sich zum Ende des 12. Jahrhunderts hin nicht nur die Menge dieser Urkunden steigerte, sondern auch die Tiefe der päpstlichen Eingriffe zunahm, wenngleich sie in den meisten Fällen im Einklang mit dem Willen der Verbandsleitung standen.
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Jubeljahre und Freudenfeiern.: Studien zum katholischen Jubiläum in der Frühen Neuzeit

Schwerhoff, Astrid 26 November 2020 (has links)
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Anfängen der historischen katholischen Jubiläumskultur im Kloster- und Ordensbereich während des 17. und 18. Jahrhunderts. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem hundertjährigen Ordensjubiläum der Jesuiten im Jahr 1639/40, welches die Initialzündung für die katholische Jubiläumskultur schlechthin bildete. Im zweiten Teil wird die Verbreitung des historischen Jubiläums exemplarisch für die Klöster des süddeutschen Raumes untersucht.:I. Einleitung II. Traditionsstränge und Entwicklungslinien III. Das hundertjährige Gründungsjubiläum des Jesuitenordens 1639/40 IV. Klosterjubiläen im süddeutschen Raum im späteren 17. und 18. Jahrhundert V. Resümee VI. Anhang
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Klosterreformen im Bistum Worms im späten Mittelalter

Kemper, Joachim 10 January 2013 (has links)
Abhandlung zu den spätmittelalterlichen Klosterreformen in Stadt und Bistum Worms
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Quae a rationis tramite non discordant

Korn, Kathrin 09 December 2009 (has links)
Diese Studie befasst sich mit der von der Forschung bisher wenig beachteten Zeit zwischen den großen Päpste Alexander III und Innozenz. Ihr Ziel ist es, Einblick zu gewinnen in die Wechselbeziehungen von Päpsten und Orden und zu analysieren, vor welchen Problemen beide Parteien am Ende des 12. Jahrhunderts standen und wie sie damit umgingen. Das Quellenkorpus für diese Arbeit bilden die knapp 200 päpstlichen Urkunden, die für die Ordensleitung oder die Mutterhäuser ausgewählter Orden, Verbände oder Klöster ausgestellt wurden. Als Ergänzung zu den Papsturkunden erweitern, soweit vorhanden, die jeweiligen institutiones der Orden und die Generalkapitelsbeschlüsse aus dem fraglichen Zeitraum das Quellenmaterial. Gemeinsam mit den Päpsten versuchten die Oberhäupter der religiösen Institutionen, den wirtschaftlichen und spirituellen Schwierigkeiten, die gegen Ende des 12. Jahrhunderts auftraten, Abhilfe zu verschaffen. Deshalb eignen sich die Papsturkunden dieser Zeit, um im Umkehrschluss Einblick in die wirtschaftliche und spirituelle Lage bei deren Empfängern zu gewinnen. Allerdings kann man davon ausgehen, dass die Ordensleitung nur dann die aufwändige Reise an die Kurie angetreten und um die Hilfe des Papstes gebeten hat, wenn sie ihre Probleme nicht mehr aus eigener Kraft lösen konnte, so dass man in den erhaltenen Papsturkunden nur die Extremfälle wirtschaftlichen und disziplinarischen Verfalls vor sich hat. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Papsturkunden nahezu aller in dieser Studie untersuchten Verbände Rückschlüsse auf krisenhafte Zustände erlauben. Nur in seltenen Fällen – wenn ein scandalum entweder schon vorlag oder drohte - basierten päpstliche Maßnahmen nicht auf Initiativen aus den Orden. Die Ordensleitung benötigte wiederum die päpstliche Autorität, um ihren Reformmaßnahmen Durchsetzungskraft zu verleihen. Zu einem Eingreifen aus eigenem Antrieb sah sich die Kurie nur dann verpflichtet, wenn die Zustände in einem Verband derart zerrüttet waren, dass das daraus resultierende scandalum das Ansehen der gesamten Kirche zu beschädigen drohte. Dabei spielte es keine Rolle, welches propositum die Religiosen hatten, ob sie die Augustinus-, die Benediktsregel oder eine eigene befolgten, ja nicht einmal ob es sich um einen (wie auch immer organisierten) Verband oder ein Einzelkloster handelte – von der allgemeinen wirtschaftlichen und spirituellen Krise des späten 12. Jahrhunderts waren sie alle betroffen, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Als Ergebnis dieser Untersuchung ist festzustellen: Die päpstlichen Privilegien des späten 12. Jahrhunderts gingen in der Regel auf die Initiative der Orden zurück, die deren Inhalte weitgehend selbst bestimmten, wenngleich für einige Stücke die Mitwirkung der Kurienmitglieder belegt werden kann. Ernsthafte Probleme im wirtschaftlichen, spirituellen und disziplinarischen Bereich hingen regelmäßig mit einem Autoritätsverlust der Verbandsleitung zusammen, sowohl Auslöser als auch Folge dieser krisenhaften Situation. Man kann davon ausgehen, dass der Einfluß der Päpste – oder allgemein der Kurie – auf die Inhalte der Urkunden zunahm, je schwächer die Position der Verbandsleitung war. Aus diesem Umstand resultiert die in den Privilegien dieser Zeit feststellbare Tendenz, die Autorität der Ordensleitung, meist in Gestalt des Abtes des Mutterklosters, zu stärken und seine Kompetenzen zu erweitern. Gleichzeitig mit der Zuspitzung der krisenhaften Situation der Orden und Verbände wuchs der Handlungsspielraum der Päpste. Die zunehmende Handlungsunfähigkeit der Leitung von Orden und Verbänden ermöglichte und erforderte eine neue Qualität der päpstlichen Einflußnahme. Während Lucius III. sich weitgehend darauf beschränkte, Privilegien seiner Vorgänger zu bestätigen, begann Urban III., im Einvernehmen mit den Orden neue Lösungen zu suchen. Mit der Rückkehr der Kurie nach Rom unter Clemens III. stieg die Zahl der zum Zweck der Krisenintervention ausgefertigten Urkunden merklich an, wobei das ausgleichende Temperament dieses Papstes als Faktor nicht außer Acht zu lassen ist. Bemerkenswert ist dabei, dass sich zum Ende des 12. Jahrhunderts hin nicht nur die Menge dieser Urkunden steigerte, sondern auch die Tiefe der päpstlichen Eingriffe zunahm, wenngleich sie in den meisten Fällen im Einklang mit dem Willen der Verbandsleitung standen.

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