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Kategorisierung von Schlachtrindern nach Verschmutzungsgraden analog der britischen "Clean Livestock Policy" im Rahmen der amtlichen Schlachttieruntersuchung

Eggert-Satzinger, Claudia 20 March 2017 (has links) (PDF)
Um ein in mikrobiologischer Hinsicht sicheres und gesundes Lebensmittel zu erhalten, sind während der Fleischgewinnung, von der landwirtschaftlichen Primärproduktion bis zur Schlachtstätte, hygienische Herstellungspraktiken erforderlich. Nachweislich wirken sich schmutzige Schlachtrinder entscheidend auf die Schlachthygiene aus. Die damit verbundene mikrobiologische Belastung des Schlachttierkörpers und die potenzielle Gefährdung für die Gesundheit der Verbraucher sind inakzeptabel. Verschmutzungen von Schlachtrindern entstehen in der Primärerzeugung, beim Transport sowie bei Anlieferung und Unterbringung der Tiere in der Schlachtstätte. Im Schlachtprozess bestehen Kontaminationsmöglichkeiten beim Betäuben, Entbluten, Vorenthäuten und beim Enthäuten. Dabei ist das Risiko der Verunreinigung im Schlachtprozess umso größer, je ausgeprägter die Verschmutzungen der lebenden Rinder bei der Anlieferung sind. Aufgabe der Schlachthygiene ist, diese Kontaminationen auf allen Stufen zu verhindern oder auf ein Mindestmaß zu beschränken. Mögliche Maßnahmen beginnen mit der Anlieferung der lebenden Tiere, die durch eine entsprechende Haltung und Fütterung oder durch vorheriges Reinigen oder Scheren, eine akzeptable Sauberkeit aufweisen. Verschmutzt angelieferte Tiere können in der Schlachtstätte gereinigt oder zurückgewiesen werden. Während des Schlachtprozesses können verschiedene verfahrenstechnische Maßnahmen, wie Zwischenreinigung der Anlage, separates Schlachten von verschmutzten Tieren, reduzierter Schlachtgeschwindigkeit oder Zurückheften des Fells beim maschinellen Enthäuten, die Schmutzübertragung verhindern. Kontaminationen, die durch diese Verfahren nicht verhindert werden, können nur noch im Nachhinein beseitigt werden mittels Wegschneiden von Verunreinigungen oder speziellen physikalischen, chemischen oder biologischen Dekontaminationsverfahren; diese haben aber entweder keine gesetzliche Zulassung oder werden aufgrund mangelnder Verbraucherakzeptanz nicht angewendet. Ziele Im Rahmen einer Literaturstudie wurden der Ursprung und die Auswirkungen von verschmutzten Schlachtrindern auf den Schlachtprozess untersucht. Anhand der Vorgaben des EU-Lebensmittelhygienerechts zur Fleischgewinnung wurden die Verantwortlichkeiten entlang der Produktionskette vom Primärerzeuger über den Schlachtstättenbetreiber und den amtlichen Tierarzt in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung dargelegt. Maßnahmen müssen hier ansetzen, um den Eintrag von Kontaminationen auf einer frühen Stufe zu verhindern. Der amtliche Tierarzt nimmt hier eine zentrale Stellung ein. Auf der gesetzlichen Grundlage der VO (EG) Nr. 854/2004, in der als Kriterium zur Erteilung der Schlachterlaubnis gefordert wird, dass die Tiere sauber sein müssen, entscheidet er über die Zulassung der Tiere zur Schlachtung. Klare Ausführungen zur Verschmutzungseinschätzung fehlen hingegen. Die britische Clean-Livestock Policy (CLP) ist ein System zur Beurteilung der Tiersauberkeit. Sie beschreibt fünf eindeutige Verschmutzungsgrade in Wort und Bild und legt entsprechende Maßnahmen für die einzelnen Kategorien fest, die durch den Lebensmittelunternehmer an Schlachtstätten einzuleiten sind. Die CLP ist seit 1997 im englischen Fleischhygienerecht etabliert. Auch in anderen Mitgliedstaaten, wie Norwegen, Belgien, Niederlande oder Finnland, findet die Forderung nach sauberen Schlachttieren Berücksichtigung in nationalen Regelungen oder Leitlinien, die sich an Lebensmittelunternehmer oder Überwachungspersonal wenden. In Deutschland wurde die EU-rechtliche Forderung nach sauberen Schlachttieren bislang nicht durch nationale Regelungen ergänzt oder präzisiert. Material/Methode In eigenen Untersuchungen an 22.441 Schlachtrindern wurde das britische System der CLP auf Eignung im Rahmen der amtlichen Schlachttieruntersuchung getestet. Hierzu wurden Arbeitsanweisungen in Wort und Bild erstellt und die amtlichen Untersucher theoretisch und praktisch geschult. Die Befunde der Schlachttiere, die in die Verschmutzungskategorien 1-5 eingeteilt wurden, wurden statistisch ausgewertet und untersucht, welche Einflüsse auf die Tiersauberkeit im jahreszeitlichen Verlauf, im Vergleich der Untersuchungsjahre und Monate, sowie im Vergleich mit den englischen Untersuchungsbefunden zu erkennen waren. Ergebnisse Die eigenen Untersuchungen belegen, dass die Kategorisierung von Schlachttieren nach Verschmutzungsgraden einfach umzusetzen ist und einen geringen finanziellen und zeitlichen Aufwand bei größtmöglichem Nutzen mit sich bringt. Grenzfälle oder Schwierigkeiten bei der Beurteilung wurden erkannt. Die Umsetzung von Maßnahmen für Tiere mit starken Verschmutzungen hingegen ist noch nicht eindeutig gelöst. Die Ergebnisse der Verschmutzungsgrade zeigen, dass rund 50% der angelieferten Schlachttiere als „schmutzig“ eingeteilt wurden. Schlussfolgerung In der amtlichen Schlachttieruntersuchung könnte die Etablierung des CLP-Systems, mit einer eindeutigen Festlegung von Verschmutzungsgraden und den damit verbundenen Reglementierungen, eine signifikante Reduktion der Belastung der Schlachthygiene durch mittel- bis hochgradig verschmutzte Rinder ermöglichen.
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Kategorisierung von Schlachtrindern nach Verschmutzungsgraden analog der britischen "Clean Livestock Policy" im Rahmen der amtlichen Schlachttieruntersuchung

Eggert-Satzinger, Claudia 24 January 2017 (has links)
Um ein in mikrobiologischer Hinsicht sicheres und gesundes Lebensmittel zu erhalten, sind während der Fleischgewinnung, von der landwirtschaftlichen Primärproduktion bis zur Schlachtstätte, hygienische Herstellungspraktiken erforderlich. Nachweislich wirken sich schmutzige Schlachtrinder entscheidend auf die Schlachthygiene aus. Die damit verbundene mikrobiologische Belastung des Schlachttierkörpers und die potenzielle Gefährdung für die Gesundheit der Verbraucher sind inakzeptabel. Verschmutzungen von Schlachtrindern entstehen in der Primärerzeugung, beim Transport sowie bei Anlieferung und Unterbringung der Tiere in der Schlachtstätte. Im Schlachtprozess bestehen Kontaminationsmöglichkeiten beim Betäuben, Entbluten, Vorenthäuten und beim Enthäuten. Dabei ist das Risiko der Verunreinigung im Schlachtprozess umso größer, je ausgeprägter die Verschmutzungen der lebenden Rinder bei der Anlieferung sind. Aufgabe der Schlachthygiene ist, diese Kontaminationen auf allen Stufen zu verhindern oder auf ein Mindestmaß zu beschränken. Mögliche Maßnahmen beginnen mit der Anlieferung der lebenden Tiere, die durch eine entsprechende Haltung und Fütterung oder durch vorheriges Reinigen oder Scheren, eine akzeptable Sauberkeit aufweisen. Verschmutzt angelieferte Tiere können in der Schlachtstätte gereinigt oder zurückgewiesen werden. Während des Schlachtprozesses können verschiedene verfahrenstechnische Maßnahmen, wie Zwischenreinigung der Anlage, separates Schlachten von verschmutzten Tieren, reduzierter Schlachtgeschwindigkeit oder Zurückheften des Fells beim maschinellen Enthäuten, die Schmutzübertragung verhindern. Kontaminationen, die durch diese Verfahren nicht verhindert werden, können nur noch im Nachhinein beseitigt werden mittels Wegschneiden von Verunreinigungen oder speziellen physikalischen, chemischen oder biologischen Dekontaminationsverfahren; diese haben aber entweder keine gesetzliche Zulassung oder werden aufgrund mangelnder Verbraucherakzeptanz nicht angewendet. Ziele Im Rahmen einer Literaturstudie wurden der Ursprung und die Auswirkungen von verschmutzten Schlachtrindern auf den Schlachtprozess untersucht. Anhand der Vorgaben des EU-Lebensmittelhygienerechts zur Fleischgewinnung wurden die Verantwortlichkeiten entlang der Produktionskette vom Primärerzeuger über den Schlachtstättenbetreiber und den amtlichen Tierarzt in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung dargelegt. Maßnahmen müssen hier ansetzen, um den Eintrag von Kontaminationen auf einer frühen Stufe zu verhindern. Der amtliche Tierarzt nimmt hier eine zentrale Stellung ein. Auf der gesetzlichen Grundlage der VO (EG) Nr. 854/2004, in der als Kriterium zur Erteilung der Schlachterlaubnis gefordert wird, dass die Tiere sauber sein müssen, entscheidet er über die Zulassung der Tiere zur Schlachtung. Klare Ausführungen zur Verschmutzungseinschätzung fehlen hingegen. Die britische Clean-Livestock Policy (CLP) ist ein System zur Beurteilung der Tiersauberkeit. Sie beschreibt fünf eindeutige Verschmutzungsgrade in Wort und Bild und legt entsprechende Maßnahmen für die einzelnen Kategorien fest, die durch den Lebensmittelunternehmer an Schlachtstätten einzuleiten sind. Die CLP ist seit 1997 im englischen Fleischhygienerecht etabliert. Auch in anderen Mitgliedstaaten, wie Norwegen, Belgien, Niederlande oder Finnland, findet die Forderung nach sauberen Schlachttieren Berücksichtigung in nationalen Regelungen oder Leitlinien, die sich an Lebensmittelunternehmer oder Überwachungspersonal wenden. In Deutschland wurde die EU-rechtliche Forderung nach sauberen Schlachttieren bislang nicht durch nationale Regelungen ergänzt oder präzisiert. Material/Methode In eigenen Untersuchungen an 22.441 Schlachtrindern wurde das britische System der CLP auf Eignung im Rahmen der amtlichen Schlachttieruntersuchung getestet. Hierzu wurden Arbeitsanweisungen in Wort und Bild erstellt und die amtlichen Untersucher theoretisch und praktisch geschult. Die Befunde der Schlachttiere, die in die Verschmutzungskategorien 1-5 eingeteilt wurden, wurden statistisch ausgewertet und untersucht, welche Einflüsse auf die Tiersauberkeit im jahreszeitlichen Verlauf, im Vergleich der Untersuchungsjahre und Monate, sowie im Vergleich mit den englischen Untersuchungsbefunden zu erkennen waren. Ergebnisse Die eigenen Untersuchungen belegen, dass die Kategorisierung von Schlachttieren nach Verschmutzungsgraden einfach umzusetzen ist und einen geringen finanziellen und zeitlichen Aufwand bei größtmöglichem Nutzen mit sich bringt. Grenzfälle oder Schwierigkeiten bei der Beurteilung wurden erkannt. Die Umsetzung von Maßnahmen für Tiere mit starken Verschmutzungen hingegen ist noch nicht eindeutig gelöst. Die Ergebnisse der Verschmutzungsgrade zeigen, dass rund 50% der angelieferten Schlachttiere als „schmutzig“ eingeteilt wurden. Schlussfolgerung In der amtlichen Schlachttieruntersuchung könnte die Etablierung des CLP-Systems, mit einer eindeutigen Festlegung von Verschmutzungsgraden und den damit verbundenen Reglementierungen, eine signifikante Reduktion der Belastung der Schlachthygiene durch mittel- bis hochgradig verschmutzte Rinder ermöglichen.

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