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Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen: Ihr kurzer Überblick für mehr Klarheit07 January 2025 (has links)
Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen umfasst den Bau und Betrieb der Anlage sowie alle damit verbundenen Flächen. Es schließt andere erforderliche Genehmigungen, wie die Baugenehmigung, mit ein. Im Verfahren kann eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Dabei werden die Behörden auf Sachverhalte hingewiesen, die die Genehmigungsfähigkeit beeinflussen könnten. Unabhängig von der Beteiligung erfolgt eine umfassende Prüfung des Vorhabens durch die Genehmigungsbehörde und verschiedene Fachbehörden. Die Antragstellenden haben einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. In der Regel wird die Genehmigung mit Nebenbestimmungen erteilt, um die rechtlichen Schutzansprüche zu gewährleisten.
Weitere mögliche Auswirkungen, etwa durch Mikroplastik, Lichtemissionen, elektromagnetische Felder, Schwefelhexafluorid (SF6), Carbonfasern oder auf das Mikroklima, werden als unerheblich eingestuft und daher im Genehmigungsverfahren nicht geprüft.
Redaktionsschluss: 15.11.2024
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Nachhaltige Windenergie: Sicher für Mensch und Natur07 January 2025 (has links)
Windenergieanlagen erzeugen Strom aus Wind, haben jedoch, wie alle technischen Anlagen, Auswirkungen auf Mensch, Natur und die Umwelt insgesamt. Um Menschen vor Gefahren und erheblichen Belästigungen zu schützen sowie schädliche Umweltauswirkungen zu vermeiden, werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterschiedliche Anforderungen geprüft. Dazu gehören unter anderem der Lärmschutz, die Minderung des periodischen Schattenwurfs, der Schutz vor Eiswurf und Brandgefahr.
Redaktionsschluss: 15.11.2024
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Infraschall durch Windenergieanlagen07 January 2025 (has links)
Infraschall entsteht bei Windenergieanlagen durch das Vorbeistreichen der Rotorblätter am Mast. Im Gegensatz zum hörbaren Schall, der hauptsächlich durch die Bewegung der Rotorblätter durch die Luft entsteht, ist der von den Anlagen erzeugte Infraschall für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar. Studien konnten keine unmittelbaren Zusammenhänge zwischen Infraschall und gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen nachweisen. Der Schutz vor gesundheitsschädlichem Schall wird durch die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gewährleistet.
Redaktionsschluss: 15.11.2024
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