Return to search

Einschätzung der Notwendigkeit und Zulässigkeit der Nutzung von Realwerten für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von ÖPP-Projekten

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen dienen Kommunen als Instrument der Haushaltswirtschaft.
Die Haushaltswirtschaft zählt zwar zur kommunalen Selbstverwaltung und gehört
damit in den Kompetenzbereich der Kommunen, die insofern eigenständig tätig werden. Allerdings
sind die sächsischen Kommunen zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung
verpflichtet. Rechtsgrundlage dafür ist § 72 Abs. 2 S. 1 SächsGemO: „Die Haushaltswirtschaft
ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.“ Um bei Planung und Durchführung von
kommunalen Investitionsprojekten diesem Gebot nachkommen zu können, werden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
durchgeführt. Sie dienen als Nachweis, dass bei Investitionsvorhaben
den existierenden Anforderungen an die Angemessenheit (im Sinnes eines sparsamen
Mitteleinsatzes) und der Realisierbarkeit (im Sinnes der Verfügbarkeit der Bau-und
Betriebsmittel Rechnung getragen wird.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:34211
Date13 June 2019
CreatorsHesse, Mario, Lück, Oliver, Meyer, Christine, Redlich, Matthias
PublisherUniversität Leipzig
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:report, info:eu-repo/semantics/report, doc-type:Text
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
Relationurn:nbn:de:bsz:15-qucosa2-342044, qucosa:34204

Page generated in 0.0015 seconds