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Stärkung des Kulturgüterschutzes - die Bemühungen der UNESCO um die Reform des Übereinkommens von 1970

Die Bewahrung des kulturellen Erbes ist eine der wichtigsten Aufgaben der Menschheit. Dennoch leidet Kulturgut an illegalem Handel, wird unrechtmäßig ins Ausland verbracht und nicht an die Ursprungsstaaten zurückgegeben. Mit dem Ziel der Stärkung des Kulturgüterschutzes wird in der Bundesrepublik Deutschland derzeit an einem neuen einheitlichen Gesetz gearbeitet, das alle bestehenden deutschen Gesetze in diesem Problemfeld umfassen soll. Das neue Gesetz soll 2016 in Kraft treten. Der momentan vorliegende Gesetzesentwurf wird in den Medien kontrovers diskutiert. Das neue Gesetz soll unter anderem der besseren Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut dienen. Dieses Übereinkommen (weiter in der Arbeit auch als UNESCO-Konvention bezeichnet) unterzeichneten die UNESCO-Mitgliedstaaten im Jahr 1970, um das Kulturgut vor illegalem Handel zu schützen. Bis jetzt wurde die Umsetzung der Konvention in Deutschland von der internationalen Gemeinschaft stark kritisiert. Es kam nämlich trotz mehrerer Anträge zur keinen einzigen Rückgabe von Kulturgut an die Ursprungsländer, vor allem wegen des deutschen Listenprinzips (Erfordernis der Eintragung ausländischer Kulturgüter in Listen). Allerdings stößt nicht nur die Umsetzung, sondern auch das UNESCO-Übereinkommen an sich auf Kritik. Die Konvention von 1970, die zur Zeit ihrer Entstehung ein bahnbrechendes Rechtsinstrument war, zog neue Vertragsstaaten allerdings nur langsam an und wies viele Mängel auf. Dennoch bemüht sich die UNESCO mit diversen Mitteln seit mehr als 40 Jahren darum, das Übereinkommen zu reformieren. Viele Hoffnungen auf die Verbesserung dessen Implementierung sind mit der Tätigkeit der Vertragsstaatenkonferenz und des von ihr im Jahr 2012 gegründeten beratenden Ausschusses verbunden.:A. Einleitung
B. Das UNESCO-Übereinkommen von 1970
C. Notwendigkeit der Reform des Übereinkommens von 1970
I. Kritik am Übereinkommen
1. Schwächen im Text des Übereinkommens
2. Probleme bei der Implementation
1) Probleme auf nationaler Ebene
a. Rechtsfragen
b. Praktische Schwierigkeiten
2) Probleme auf zwischenstaatlicher Ebene
a. Rechtsfragen
b. Praktische Schwierigkeiten
II. Reformbedürfnis (Stärkung von Rückgaberegelungen)
D. Bemühungen der UNESCO um die Reform des Übereinkommens von 1970
I. Rolle der UNESCO-Organe
1. Generalkonferenz
1) Resolutionen, Deklarationen und Empfehlungen
2) Deklarationsentwurf zu im Zweiten Weltkrieg verbrachtem Kulturgut
2. Exekutivrat
3. Sekretariat
II. Rolle des Zwischenstaatlichen Komitees (ICPRCP)
1. Gründung des Komitees und dessen Aufgaben laut dem Statut
2. Tätigkeit des Komitees
3. Einschätzung der Tätigkeit
III. Rolle des beratenden Ausschusses (Subsidiary Committee)
E. Sonstige Maßnahmen zur Stärkung von Rückgaberegelungen
I. Möglichkeit eines Protokolls zum UNESCO-Übereinkommen von 1970
II. Möglichkeit einer neuen Konvention
F. Rechtspolitische Schlussfolgerung
G. Fazit
H. Literaturverzeichnis

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:29065
Date23 June 2016
CreatorsMelnikova, Iuliia
Contributorsvon Schorlemer, Sabine, Technische Universität Dresden
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typedoc-type:StudyThesis, info:eu-repo/semantics/StudyThesis, doc-type:Text
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
Relationurn:nbn:de:bsz:14-qucosa-97503, qucosa:26163

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