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Zur "Öffentlichkeit" von Gemeinderatssitzungen

Aus einem konkreten Anlaß wird die einfach-gesetzliche Regelung zur Öffentlichkeit von Sitzungen des kommunalen Kollegialorgans (Gemeinderat etc.) in Beziehung zu den Verfassungsprinzipien Demokratie und Rechtsstaat gesetzt und damit ihre Bedeutung aufgewertet. Wie in anderen Fällen der obligatorischen Öffentlichkeit staatlicher Verfahren muss daher eine Mißachtung des Gebots zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen, bei denen hiergegen verstoßen wurde.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:19017
Date25 November 2008
CreatorsGramlich, Ludwig
PublisherTechnische Universität Chemnitz
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typedoc-type:article, info:eu-repo/semantics/article, doc-type:Text
SourceDie öffentliche Verwaltung : DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft. - 35. 1982, 4, S. 139 - 149
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
Relation0029-859X

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