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Vertragliche Rahmenbedingungen der Übertragung der Abwicklung von Förderprogrammen auf die Sächsische Aufbaubank (SAB): Beratende Äußerung gem. § 88 Abs. 2 SäHO; Juni 2015

Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Fachressorts und der SAB zur Übertragung der Abwicklung von Förderprogrammen (§ 2 Abs. 3 FördbankG) müssen ein marktkonformes Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnis generieren, eine klare und umfassende Beschreibung der von der SAB wahrzunehmenden Förderaufgaben enthalten und eine eindeutige Regelung zu der gesetzlich geforderten Deckung der entsprechenden Aufwendungen der SAB ausweisen. Aus Sicht des SRH dürfen nur Vergütungsstrukturen zum Tragen kommen, die ausschließlich aufwandsbegründete Elemente enthalten. Zu diesem Zweck müssen die Fachressorts im Rahmen der Vertragsverhandlungen die SAB zur Offenlegung der Aufwandskalkulationen ihnen gegenüber veranlassen. Angesichts ihrer monopolartigen Stellung ist die SAB zur Schaffung dieser Transparenz verpflichtet.
Az.: 420902, Redaktionsschluss: 18. Juni 2015

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:76523
Date10 November 2021
PublisherSächsischer Rechnungshof
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:book, info:eu-repo/semantics/book, doc-type:Text
SourceBeratende Äußerung
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess

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