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Vertragliche Rahmenbedingungen der Übertragung der Abwicklung von Förderprogrammen auf die Sächsische Aufbaubank (SAB): Beratende Äußerung gem. § 88 Abs. 2 SäHO; Juni 201510 November 2021 (has links)
Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Fachressorts und der SAB zur Übertragung der Abwicklung von Förderprogrammen (§ 2 Abs. 3 FördbankG) müssen ein marktkonformes Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnis generieren, eine klare und umfassende Beschreibung der von der SAB wahrzunehmenden Förderaufgaben enthalten und eine eindeutige Regelung zu der gesetzlich geforderten Deckung der entsprechenden Aufwendungen der SAB ausweisen. Aus Sicht des SRH dürfen nur Vergütungsstrukturen zum Tragen kommen, die ausschließlich aufwandsbegründete Elemente enthalten. Zu diesem Zweck müssen die Fachressorts im Rahmen der Vertragsverhandlungen die SAB zur Offenlegung der Aufwandskalkulationen ihnen gegenüber veranlassen. Angesichts ihrer monopolartigen Stellung ist die SAB zur Schaffung dieser Transparenz verpflichtet.
Az.: 420902, Redaktionsschluss: 18. Juni 2015
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Kommission zur Konsolidierung von Förderprogrammen und Weiterentwicklung der sächsischen Förderstrategie: Förderkommission II im Freistaat Sachsen: Bericht Mai 202210 August 2022 (has links)
Über die Jahre ist ein Dickicht aus Förderprogrammen, -gegenständen und -bedingungen entstanden, welches sich der politischen und administrativen Steuerung zunehmend entzieht und auch für die Adressaten der Förderung kaum überschaubar ist. In ihrem Abschlussbericht gibt die Förderkommission II eine Reihe von Handlungsempfehlungen zur Konsolidierung der Programmlandschaft an die Politik und die Verwaltung des Freistaates.
Redaktionsschluss: 01.05.2022
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