Sowohl aus juristischem als auch moralischem Blickwinkel sind Menschenrechte ein unerlässliches Element der aktuellen normativen Realität. Im Bereich der moralischen Philosophie gibt es die deutliche Tendenz, Menschen als Individuen für die einzigen Träger von Menschenrechten zu halten. Die Erfahrung zeigt uns dennoch, dass das Menschenleben sich in das Kollektive widerspiegelt und dass es Kollektive wie Staaten, indigene Völker usw. gibt, deren Existenz lebenswichtig für ihre Mitglieder ist. In Anbetracht der Wichtigkeit bestimmter Kollektive im Menschenleben befasst sich diese Arbeit mit der Frage, wie es möglich ist, kollektive Menschenrechte moralisch zu begründen. Die Arbeit besteht aus drei Teilen, die begrifflich miteinander zusammenhängen. Der erste Teil konzentriert sich auf die Festlegung eines Begriffs von Menschenrechten und die Hauptthese ist, dass Menschenrechte als moralische Rechte, als nicht-juristische Rechte vor allem verstanden werden sollten. Der zweite Teil legt die wichtigsten Argumente gegen die Idee kollektiver Menschenrechte dar und es wird ebenfalls erklärt, warum diese Argumente unzulänglich sind. Es handelt sich denn um eine indirekte Argumentation für kollektive Menschenrechte. Der dritte Teil bringt Argumente vor, die die Idee kollektiver Menschenrechte direkt unterstützen. In diesem Sinne wird hier eine direkte Argumentation für diese Rechte vorgelegt.
Identifer | oai:union.ndltd.org:uni-goettingen.de/oai:ediss.uni-goettingen.de:11858/00-1735-0000-0001-BAF6-1 |
Date | 11 December 2012 |
Creators | Dávila, Johnny Antonio |
Contributors | Steinfath, Holmer Prof. Dr. |
Source Sets | Georg-August-Universität Göttingen |
Language | deu |
Detected Language | German |
Type | doctoralThesis |
Page generated in 0.0025 seconds