Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Fachressorts und der SAB zur Übertragung der Abwicklung von Förderprogrammen (§ 2 Abs. 3 FördbankG) müssen ein marktkonformes Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnis generieren, eine klare und umfassende Beschreibung der von der SAB wahrzunehmenden Förderaufgaben enthalten und eine eindeutige Regelung zu der gesetzlich geforderten Deckung der entsprechenden Aufwendungen der SAB ausweisen. Aus Sicht des SRH dürfen nur Vergütungsstrukturen zum Tragen kommen, die ausschließlich aufwandsbegründete Elemente enthalten. Zu diesem Zweck müssen die Fachressorts im Rahmen der Vertragsverhandlungen die SAB zur Offenlegung der Aufwandskalkulationen ihnen gegenüber veranlassen. Angesichts ihrer monopolartigen Stellung ist die SAB zur Schaffung dieser Transparenz verpflichtet.
Az.: 420902, Redaktionsschluss: 18. Juni 2015
Identifer | oai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:76523 |
Date | 10 November 2021 |
Publisher | Sächsischer Rechnungshof |
Source Sets | Hochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden |
Language | German |
Detected Language | German |
Type | info:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:book, info:eu-repo/semantics/book, doc-type:Text |
Source | Beratende Äußerung |
Rights | info:eu-repo/semantics/openAccess |
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