Seit dem 1. Mai 2004 ist die Tschechische Republik Mitglied der Europäischen Union. Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Tschechien sind traditionell intensiv. Tschechien stellt für Deutschland den wohl wichtigsten Handelspartner in Mittel- und Osteuropa dar. Immer mehr deutsche Unternehmen expandieren nach Osteuropa meist zuerst über die Tschechische Republik. Rund 4500 deutsche Unternehmen sind dort operativ tätig. Die enge Beziehung beider Staaten hat das Interesse vieler Juristen in Deutschland geweckt, sich immer mehr mit der tschechischen Rechtsordnung auseinanderzusetzen. (vgl. WABNITZ/HOLLÄNDER 2009, Vorwort)
Dieses bestehende Interesse an der Rechtsordnung des jeweils anderen Landes, zeigt auch die Vielzahl der deutschen Literatur zum tschechischen Recht, aber vielmehr der tschechischen Literatur zum deutschen Recht sowie die umfangreichen Wörterbücher.
Diese Situation, die ich durch meine bereits dreijährige Tätigkeit als Übersetzerin und Korrektorin für verschiedene Anwaltskanzleien kennengelernt habe, bestärkte mich, ein Rechtsgebiet näher zu betrachten und in Folge dessen das Thema Grundstücksrecht wissenschaftlich zu bearbeiten. Ausschlaggebend war dabei die Arbeit als Korrektorin, wobei immer wieder bei den Juristen Fragen zur Übersetzung bestimmter Fachwörter aufkommen, nicht zuletzt auf Grund des aktuellen Investitionstrends westeuropäischer Länder in mittel- und osteuropäische Staaten, vor allem aus dem Bereich Immobilienrecht. Die Teilnahme am 3. Deutsch-Tschechischen Rechtsfestival 2009, einer Gemeinschaftsveranstaltung der Universität Passau und der Karls-Universität Prag, hat meine Entscheidung für dieses Thema endgültig besiegelt.
Das Immobilienrecht ist in beiden Rechtsordnungen ein sehr verzweigtes Gebiet, welches nicht nur in einem einzigen Gesetzbuch geregelt ist. Es erstreckt sich vom Zivilrecht über das Handelsrecht, das Baurecht, das Grundbuchrecht bis hin zum Steuerrecht, um damit nur einige der dazugehörigen Rechtsgebiete zu nennen. Für einen deutschen Juristen stellt das Immobilienrecht auf Grund fehlender oder unzureichender Kenntnisse der slawischen Sprachen, hier vor allem des Tschechischen, ein unübersichtliches und unzugängliches Gebilde dar. Zudem wurden die tschechische sowie alle anderen osteuropäischen Rechtsordnungen bis zum Fall des Eisernen Vorhangs durch das kommunistische Regime beeinflusst. Erst danach wurden die Rechtsordnungen wieder an den westeuropäischen Standard oder die jeweiligen früheren Rechtsordnungen angepasst. (vgl. MAKOWICZ 2009: 7) Die verschiedenen Einflüsse dieser Rechtsordnungen machen das Verstehen noch komplizierter. Welche Regelungen sind geblieben, welche wurden geändert?
Ziel der Arbeit ist es, einen verständlichen Überblick über das Rechtsgebiet des Grundstücksrechts in der deutschen und tschechischen Rechtsordnung zu geben und die in der jeweiligen Rechtsordnung vorhandenen Rechtsinstitute aufzuzeigen. Dabei wird zwar jedes Rechtsinstitut inhaltlich erklärt, jedoch nur so weit, wie es für die terminologische Vergleichung für übersetzerische Zwecke notwendig ist. Sicherlich würde ein Jurist in einer rechtsvergleichenden Arbeit sehr viel tiefer auf die inhaltliche Ebene der Rechtsinstitute eingehen. Übersetzer interessieren dabei aber nur die Kernmerkmale, um die Rechtsinstitute voneinander unterscheiden zu können. Ziel der Arbeit wird ein Glossar zu der Terminologie auf diesem Gebiet unter besonderer Berücksichtigung der Rechte an Grundstücken sein, welches die Ergebnisse der nachfolgenden Untersuchung beinhaltet.
Der Bedarf an juristischen Übersetzungen ist – je nach Weltwirtschaftslage – hoch. Vor allem Übersetzungen aus dem Tschechischen ins Deutsche sind von großer Bedeutung, da die Zahl der Deutschen, die dem Tschechischen mächtig sind, die Zahl der Tschechen, die dem Deutschen mächtig sind, bei Weitem unterliegt. Im juristischen Bereich fallen dabei vor allem Übersetzungen von Verträgen an, die zwischen deutschen und tschechischen Handelspartnern geschlossen werden. Das können Werkverträge, Arbeitsverträge, aber eben auch Mietverträge, Grundstückskaufverträge und damit zusammenhängende Verträge sein, die die Finanzierung, die Sicherung, Rechte an Grundstücken usw. regeln. Das Immobilienrecht hat einen großen Stellenwert unter den juristischen Übersetzungen, denn, wenn sich ausländische Unternehmen in der Tschechischen Republik niederlassen, ist dies meist mit dem Erwerb einer Immobilie verbunden. Aus diesem Translationsbedarf heraus ergibt sich die Notwendigkeit an Wörterbüchern oder Terminisammlungen in Form von Glossaren zu diesem und anderen Teilgebieten des Rechts.
Diese Arbeit ist in einen fachlichen Teil (II), einen translatorischen Teil (III) und das Glossar (IV) unterteilt. Damit soll das Rechtliche als theoretische, fachliche Grundlage vom Translatorischen als Methodik getrennt werden und im Glossar als praktischen Teil und Ergebnis der Arbeit zusammengeführt werden.
Im fachlichen Teil der Arbeit werden zuerst allgemeine juristische Grundlagen erläutert und in die Rechtsordnungen Deutschlands und der Tschechischen Republik eingeführt. Dabei wird aufgezeigt, inwiefern deutsches und tschechisches Recht historisch miteinander verbunden sind und welche wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten bestehen. Dann wird – nach eigener Auffassung strukturiert – das Grundstücksrecht erläutert. Ausgegangen wird dabei vom deutschen Recht. Die jeweiligen tschechischen Regelungen werden zu jedem Abschnitt im Anschluss an die deutschen Erläuterungen gegeben und dabei hauptsächlich auf die abweichenden Regelungen aufmerksam gemacht. Gleiche Regelungen werden in aller Kürze erwähnt. Bei Regelungen, die im tschechischen Recht keine Erwähnung finden, kann davon ausgegangen werden, dass sie mit der deutschen Rechtsordnung übereinstimmen.
Das Grundstücksrecht wird hier als Teilgebiet des Immobilienrechts verstanden, welches die sich auf den Grundstücken befindlichen Bauten und das damit verbundene Baurecht ausspart. Des Weiteren wird nicht auf das Maklerrecht, die Finanzierungsarten und Kreditsicherheiten beim Grundstückserwerb eingegangen, welche dennoch einen Bestandteil des Immobilienrechts sowie des Grundstücksrechts darstellen.
stellt das Glossar das Ergebnis der Arbeit dar. Eingeleitet wird dies mit Benutzerhinweisen zum Glossar.
Für die gesamte Arbeit gilt, dass zur besseren Lesbarkeit wichtige Informationen wie Teilüberschriften oder Schlüsselwörter durch Unterstreichung und Beispiele, fremdsprachige Begriffe und Eigennamen durch Kursivschrift hervorgehoben werden. Wenn es in beiden Rechtsordnungen gleiche Bezeichnungen mit unterschiedlichen Bedeutungen gibt, wird in unklaren Zusammenhängen darauf hingewiesen, um welche Rechtsordnung es sich handelt bzw. bei Gesetzen und Verordnungen der Zusatz cz (z. B. BGBcz) angehängt.
Die Angaben zu den Gesetzestexten unter Anführung der Paragraphen dienen der Orientierung in den Gesetzen. Werden Auszüge aus den Gesetzestexten direkt zitiert, werden sie jedoch nicht mit dem Zusatz „vgl.“ versehen, da es in der juristischen Fachliteratur nicht üblich ist. Tschechische Gesetze werden zusammenfassend oder aus deutschsprachiger Literatur zitiert auf Deutsch wiedergegeben, ohne den tschechischen Originaltext anzuführen. Dies geschieht nur aus translatorischer Sicht in Teil III der Arbeit. In der Arbeit werden außerdem deutsche Abkürzungen für die tschechische Gesetze definiert und verwendet, was der flüssigeren Lesbarkeit dienen soll. Im Glossar hingegen werden die tschechischen Abkürzungen verwendet, sofern sie existieren, da sie auf die tschechischen Definitionen folgen.
Identifer | oai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:12168 |
Date | 26 January 2011 |
Creators | Schultze, Claudia |
Contributors | Lüdtke, Christa, Horálková, Milena, Universität Leipzig |
Source Sets | Hochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden |
Language | German |
Detected Language | German |
Type | doc-type:masterThesis, info:eu-repo/semantics/masterThesis, doc-type:Text |
Rights | info:eu-repo/semantics/openAccess |
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