Die Dissertation beschäftigt sich sowohl mit der Frage, inwieweit in der Vertragsanbahnungsphase Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen als auch mit den Offenbarungspflichten der Verhandlungsparteien. Bislang existieren hierfür keine überzeugenden Lösungskonzepte. Nach einer kurzen Einführung werden zunächst die zivilrechtsdogmatischen Grundlagen für die Verteilung der Informationsverantwortung dargelegt, die auch im Arbeitsrecht Gültigkeit haben. Anhand dieser Grundlagen werden sodann dogmatisch tragfähige Lösungskonzepte für die Begründung von Fragerechtsbeschränkungen und Offenbarungspflichten entwickelt. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, ob und inwieweit die modernen Vertragslehren Stichwort Verhandlungsungleichgewicht hier eine Rolle spielen. Es zeigt sich, dass Fragerechtsbeschränkungen in wesentlich geringerem Umfang dogmatisch gerechtfertigt sind, als dies von der herrschenden Lehre im Arbeitsrecht angenommen wird und dass die Besonderheiten des Arbeitsmarktes (Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage) keine weiteren Einschränkungen des Fragerechts des Arbeitgebers rechtfertigen. Für die Begründung von Offenbarungspflichten lassen sich die Grundgedanken des Leistungsstörungsrechts heranziehen. Ein Informationsungleichgewicht ist nicht erkennbar, so dass auch bezüglich der Offenbarungspflichten keine Erweiterung unter dem Gesichtspunkt des Verhandlungsungleichgewichts in Betracht kommt. In einem letzten Kapitel wird noch kurz auf die Rechtsfolgen der Verletzung einer Informationspflicht eingegangen.
Identifer | oai:union.ndltd.org:uni-osnabrueck.de/oai:repositorium.ub.uni-osnabrueck.de:urn:nbn:de:gbv:700-2008011810 |
Date | 17 January 2008 |
Creators | Bens, Renate |
Contributors | Prof. Dr. Renate Käppler, Prof. Dr. Karl-Heinz Gursky, Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens |
Source Sets | Universität Osnabrück |
Language | German |
Detected Language | German |
Type | doc-type:doctoralThesis |
Format | application/zip, application/pdf |
Rights | http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/ |
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