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Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch

Aus dem Vorwort:<br><br>
Vor wenigen Wochen ist im Heft 13 der „Studien zu Grund- und Menschenrechten“ eine Arbeit
von Herrn Schäfer mit dem Titel „Zum Verhältnis Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht“
erschienen. Wir haben inzwischen
nicht nur zahlreiche faktische Situationen, in denen dieses Verhältnis von Menschenrechten
und humanitärem Völkerrecht relevant ist, sondern es gibt zunehmende Äußerungen rechtlicher
Instanzen (Internationaler Gerichtshof, Jugoslawien-Tribunal, Menschenrechtsausschüsse),
die sich diesem Problem gewidmet haben, von Stimmen aus der Wissenschaft
ganz zu schweigen. Herr Schäfer wird versuchen, eine Zwischenbilanz zu ziehen.<br><br>
In vielen Fällen, nämlich stets bei Auslandseinsätzen von Streitkräften, hängt die Frage, wie
das Verhalten von Menschenrechten zu Regeln des humanitären Völkerrechts zu beurteilen
ist, auch davon ab, ob die menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates ihn auch
dann begleiten, wenn er außerhalb seines Territoriums agiert. Herr Dr. Weingärtner wird sich
dieser zentralen Frage stellen, die nicht erst, aber vor allem auch nach der Banković-
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2001 vielfach
erörtert wird. Die Bundesrepublik Deutschland selbst wurde etwa vom Menschenrechtsausschuß
der Vereinten Nationen bei der Diskussion ihres letzten periodischen Berichts mit
dieser Frage direkt konfrontiert. An die Einsätze in Afghanistan, Kongo und nun auch vor der
libanesischen Küste ist zu erinnern. Gern nehme ich diesen Zusammenhang zum Anlaß,
auch auf die Arbeit von Dirk Lorenz „Der territoriale Anwendungsbereich der Grund- und
Menschenrechte“ hinzuweisen, die im Jahr 2005 als Band 25 in der vom MRZ herausgegebenen
Schriftenreihe erschienen ist.<br><br>
Frau PD Dr. Schmahl behandelt ein Thema, das im engen Zusammenhang mit den beiden
vorangegangenen steht. Können Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen von Normen
des humanitären Völkerrechts zu individuellen Schadenersatzansprüchen führen?
Stichworte wie Zwangsarbeiter, Distomo und vor allem – da die Nachkriegszeit betreffend –
Varvarin verweisen auf die gerade auch Deutschland angehende Brisanz dieser Problematik.
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Identiferoai:union.ndltd.org:Potsdam/oai:kobv.de-opus-ubp:1047
Date January 2006
ContributorsWeiß, Norman (Hrsg.)
PublisherUniversität Potsdam, Wissenschaftliche Einrichtungen. Menschenrechtszentrum
Source SetsPotsdam University
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
TypeBook
Formatapplication/pdf
Rightshttp://opus.kobv.de/ubp/doku/urheberrecht.php

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