Spelling suggestions: "subject:"völkerrecht"" "subject:"völkerrechts""
1 |
Zum Verhältnis Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht : zugleich ein Beitrag zur exterritorialen Geltung von MenschenrechtsverträgenSchäfer, Bernhard January 2006 (has links)
Das vorliegende Heft 13 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enthält die überarbeitete Fassung einer Arbeit, die der Autor im Jahr 2005 für das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellt hat. Im Vordergrund stand dabei die Frage, inwiefern das Verhältnis zwischen Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht geklärt ist oder ob es noch weiteren Klärungsbedarf hierzu gibt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Verhältnis im Einzelnen und viele der damit zusammenhängenden Fragen weiterhin kontrovers diskutiert werden und ein Abschluss dieser Diskussion derzeit nicht absehbar ist.
Die Studie fasst die Hauptproblemfelder des Verhältnisses dieser beiden Rechtsgebiete, einschließlich der Frage der exterritorialen Geltung von Menschenrechtsverträgen, in sehr gelungener Weise zusammen und weist auf weitere wichtige Fragen hin. Wir freuen uns, dass es möglich ist, diese wichtige Studie in der Schriftenreihe des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam, an dem der Verfasser derzeit tätig ist, publizieren zu können. / The author analysis the still disputed relationship between international human rights law and humanitarian law. The manifold reasons for the controversial relationship and the associated main problems are dealt with in four sections (2 to 5). They focus on an older leading opinion about the relationship between the law of peace and law of war, the extraterritorial application of human rights treaties, the differing doctrinal views, and the relationship of both areas in a narrow sense, that is, especially the solution of potential conflicts between them. The study primarily gives an account of the present state of discussion on the topic in a concentrated manner but also offers own results and thoughts. In another section (6) other issues, related to but going beyond the main questions, are pointed out. The booklet also contains a summary and concluding remarks (7 and 8) as well as an extensive bibliography and a list of relevant jurisprudence and legal opinions of international organs.
|
2 |
Gaza und das VölkerrechtPaech, Norman January 2009 (has links)
Ist Israel eine Besatzungsmacht und haben die Palästinenser ein Recht auf Widerstand? Politische Debatten über den Nahen Osten sind zahlreich. Doch wie sieht die juristische Dimension aus? Der Rechtswissenschaftler Norman Paech untersucht den Konflikt in Gaza mit Blick auf die völkerrechtliche Legitimation
Israels, Krieg zu führen, und auf das international geltende Recht während kriegerischer Auseinandersetzungen.
|
3 |
Internationale KatastrophenhilfeEhrenberg, Frank 26 April 2006 (has links)
Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung und Klärung von Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit internationalen Katastrophen. Die Arbeit stellt anhand praktischer Beispiele völkerrechtliche Probleme im Umfeld von Katastrophen dar und zeigt Lösungsansätze auf.
|
4 |
Akọ na Uche (Wisdom and Justifiability) of Preemptive-strike in Self-defense and Alternative Conflict Resolutions / Akọ na Uche (Weisheit und Vertretbarkeit)Nwandu, McDonald Kelechi January 2012 (has links) (PDF)
The “Akọ na Uche” (Wisdom and Justifiability) of Preemptive-strike in Self-defense and Alternative Conflict Resolutions is an ethical examine on man’s inherent right of self-defense, not only as a right that is innate, but also as an individual’s or a nation’s right enshrined in, and guaranteed by the Charter provisions of the United Nations.
Stemming from the painful experience of the First and Second World Wars, nations wishing never again to engage one another in such full scale wars of destruction, met in San Francisco, California, accepted the formation of a new organization, the United Nations, to replace the League of Nations considered as ineffectual. The participating nations articulated a set of guiding principles in the form of rules, rights and responsibilities endorsed by all the early member-nations on June 26, 1945, but effective from October 24, same year. This is the birth of the United Nations Charter.
With the endorsement of the Charter, all member-nations assumed the responsibility of making the world a better place, peaceful and secure for humanity. They vowed never again to engage in unethical wars, they accepted to respect and foster human rights, to fight poverty, to spread democracy and to promote more healthy and robust international relations through a more vibrant cooperation and aggressive diplomacy. The Charter also reaffirmed the intrinsic right of self-defense of the victim of an armed attack, which sometimes has been utilized as well as exploited. / Das „Ako na Uche“ - die Weisheit und Vertretbarkeit - eines präemptiven Schlags in der Selbstverteidigung und der alternativen Konfliktlösung ist eine ethische Prüfung sowohl auf ein angeborenes Recht auf Selbstverteidigung des Menschen als auch auf die Bewahrung und Garantie eines individuellen Rechts, aber auch einer ganzen Nation, durch die Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen gewährleistet.
Ausgehend von der schmerzhaften Erfahrung des Ersten und Zweiten Weltkriegs, wollen sich die Nationen nie wieder gegenseitig in solchen intensiven Kriegen der Zerstörung angreifen. Die Nationen trafen sich in San Francisco, Kalifornien und akzeptierten die Gründung einer neuen Organisation, die Vereinten Nationen, um den Völkerbund, der als unwirksam betrachtet wurde, zu ersetzen. Die teilnehmenden Nationen artikulierten eine Reihe von Leitlinien in Form von Regeln, Rechten und Pflichten, die von allen früheren Mitglied-Nationen am 26. Juni 1945 gebilligt, aber erst ab 24. Oktober desselben Jahres wirksam wurden. Dies ist die Geburtsstunde der Charta der Vereinten Nationen.
Mit der Befürwortung der Charta, übernehmen alle Mitgliedsländer die Verantwortung, die Welt zu einem besseren, friedlicheren und sichereren Ort für die Menschheit zu machen. Sie schworen, nie wieder skrupellose Kriege zu führen, sie akzeptierten Menschenrechte zu respektieren und zu unterstützen, gegen Armut zu kämpfen, die Demokratie zu verbreiten und mehr gesunde und stabile internationale Beziehungen durch eine dynamischere Zusammenarbeit und offensive Diplomatie voranzutreiben. Die Charta bekräftigt auch das wesentliche Recht der Selbstverteidigung des Opfers eines bewaffneten Angriffs, das manchmal sowohl benutzt als auch ausgenutzt wurde.
|
5 |
Zum Verhältnis von Menschenrechten und humanitärem VölkerrechtSchäfer, Bernhard January 2006 (has links)
Behandelte Themen sind:
1. Menschenrechte gelten während bewaffneter Konflikte grund sätzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanitären Völker recht.
2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts verträge kann grundsätzlich auch bei Kampfeinsätzen vorliegen.
3. Das Verhältnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Ergänzung.
4. Mögliche Widersprüche zwischen den beiden Rechtsgebieten können überwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge räumt werden.
5. Können Widersprüche nicht durch Auslegung oder Derogation ausgeräumt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanitären Völkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali).
6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete läßt sich auf ein solches „Destillat“( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln läßt und auch für die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist.
|
6 |
Menschenrechtsbindung bei Out-of-Area-Einsätzen der BundeswehrWeingärtner, Dieter January 2006 (has links)
No description available.
|
7 |
Amtshaftung für Kriegsschäden?Schmahl, Stefanie January 2006 (has links)
No description available.
|
8 |
Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : ExpertengesprächJanuary 2006 (has links)
Aus dem Vorwort:<br><br>
Vor wenigen Wochen ist im Heft 13 der „Studien zu Grund- und Menschenrechten“ eine Arbeit
von Herrn Schäfer mit dem Titel „Zum Verhältnis Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht“
erschienen. Wir haben inzwischen
nicht nur zahlreiche faktische Situationen, in denen dieses Verhältnis von Menschenrechten
und humanitärem Völkerrecht relevant ist, sondern es gibt zunehmende Äußerungen rechtlicher
Instanzen (Internationaler Gerichtshof, Jugoslawien-Tribunal, Menschenrechtsausschüsse),
die sich diesem Problem gewidmet haben, von Stimmen aus der Wissenschaft
ganz zu schweigen. Herr Schäfer wird versuchen, eine Zwischenbilanz zu ziehen.<br><br>
In vielen Fällen, nämlich stets bei Auslandseinsätzen von Streitkräften, hängt die Frage, wie
das Verhalten von Menschenrechten zu Regeln des humanitären Völkerrechts zu beurteilen
ist, auch davon ab, ob die menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates ihn auch
dann begleiten, wenn er außerhalb seines Territoriums agiert. Herr Dr. Weingärtner wird sich
dieser zentralen Frage stellen, die nicht erst, aber vor allem auch nach der Banković-
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2001 vielfach
erörtert wird. Die Bundesrepublik Deutschland selbst wurde etwa vom Menschenrechtsausschuß
der Vereinten Nationen bei der Diskussion ihres letzten periodischen Berichts mit
dieser Frage direkt konfrontiert. An die Einsätze in Afghanistan, Kongo und nun auch vor der
libanesischen Küste ist zu erinnern. Gern nehme ich diesen Zusammenhang zum Anlaß,
auch auf die Arbeit von Dirk Lorenz „Der territoriale Anwendungsbereich der Grund- und
Menschenrechte“ hinzuweisen, die im Jahr 2005 als Band 25 in der vom MRZ herausgegebenen
Schriftenreihe erschienen ist.<br><br>
Frau PD Dr. Schmahl behandelt ein Thema, das im engen Zusammenhang mit den beiden
vorangegangenen steht. Können Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen von Normen
des humanitären Völkerrechts zu individuellen Schadenersatzansprüchen führen?
Stichworte wie Zwangsarbeiter, Distomo und vor allem – da die Nachkriegszeit betreffend –
Varvarin verweisen auf die gerade auch Deutschland angehende Brisanz dieser Problematik.
<img src="http://vg00.met.vgwort.de/na/74333508f5104deb4553" width="1" height="1" alt="">
|
9 |
Ökologische Menschenrechte im Europa- und Völkerrecht / Environmental human rights in European and International LawJalalova, Narmina January 2020 (has links) (PDF)
Gegenstand der vorliegenden Dissertation ist die Frage nach der Anerkennung ökologischer Menschenrechte auf verschiedenen Rechtsebenen. Dabei wird die Entwicklung der ökologischen Menschenrechte herausgearbeitet und ihre Wirkungen auf internationaler, regionaler und staatlicher Ebene untersucht. Dazu wird die gegenwärtige Rechtslage der ökologischen Menschenrechte im Europa- und Völkerrecht dargestellt und bewertet.
Teil der Aufgabenstellung der Arbeit ist auch die Idee einer ökologischen Gerechtigkeit, anhand derer unterschiedliche Problemfelder wie Armut und ökologische Rechtsstaatlichkeit beleuchtet werden. Das Ziel der Arbeit besteht damit in einer rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Begründung ökologischer Menschenrechte im internationalen sowie im regionalen Recht. Mithilfe der rechtsvergleichenden Methodik soll eine wirksame Problemlösungsfindung aufgezeigt werden, welche dazu beitragen kann, eine menschenwürdige Umwelt in der ganzen Welt zu sichern. / The main aim of this dissertation is to understand how environmental human rights are recognized at different legal levels. It maps out the trajectory of development of environmental human rights and examines its impact at the international, regional and state level. In view of that objective, the current legal situation of environmental human rights in European and International Law is presented and evaluated. The dissertation also aims at examining the idea of environmental justice and its intersection with other social and legal aspects like poverty and the environmental rule of law. The findings, therefore, serve to present a legal dogma and provide a legal policy framework for environmental human rights in international and regional law. The legal comparative methodology used in the analysis intends to present an effective problem-solving model, that may create a decent environment around the world.
|
10 |
Konzeptionelle Perspektiven des Systems der UN-Menschenrechtsüberwachung / Conceptual Perspectives of Human Rights Monitoring Mechanisms in the UN SystemMottl, Christian January 2021 (has links) (PDF)
Die Arbeit greift die seit mehreren Jahrzehnten bestehenden Reformbestrebungen im Bereich des Systems der UN-Menschenrechtsüberwachung auf und setzt sich unter Einbeziehung vergangener und aktueller Entwicklungen mit den Perspektiven des Systems auseinander. Dabei wird nicht nur das System der vertraglichen UN-Menschenrechtsüberwachung einer kritischen Analyse unterzogen, sondern in einem größeren Kontext auch die Menschenrechtsüberwachung durch spezifische UN-Organe wie den Menschenrechtsrat sowie die Wechselwirkung mit bereits bestehenden justiziellen Mechanismen wie dem Internationalen Gerichtshof und dem Internationalen Strafgerichtshof. Nach einer ausführlichen Bestandsaufnahme des Systems, in welcher die Ursachen für die seit Langem bestehenden Defizite herausgearbeitet werden, folgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit möglichen Reformansätzen. Diese reichen von strukturell-prozeduralen Anpassungen bis hin zu grundlegenden Umstrukturierungen und der Schaffung neuer (justizieller) Überwachungsorgane wie einem ständigen einheitlichen Vertragsorgan oder einem Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte. Im Anschluss daran wird die Frage der Reformierung des bestehenden Systems aus dogmatischer Sicht beleuchtet und ein dogmatisches Konzept erarbeitet, welches zu einer Stärkung der Reformbestrebungen und des UN-Menschenrechtsschutzes als solches beitragen kann. Zugleich erhebt die Arbeit den Anspruch, auch unabhängig von einem dogmatischen Grundkonzept einen nachhaltigen Beitrag zur kritischen Bestandsaufnahme und umsichtigen Weiterentwicklung des Systems der UN-Menschenrechtsüberwachung zu leisten. / This thesis picks up on the reform efforts in the area of UN human rights monitoring mechanisms, which have grown for several decades now, and takes into account past and current developments concerning the system‘s future development. Not only is the UN human rights treaty body system subjected to a critical analysis, but also, in a larger context, human rights monitoring by specific UN bodies such as the Human Rights Council and the interaction with existing judicial mechanisms, such as the International Court of Justice and the International Criminal Court, will be considered. After a detailed inventory of the system, in which the causes of the long-standing deficits will be worked out, an in-depth discussion of possible reform ideas follows. These range from structural and procedural adjustments to fundamental restructuring and the creation of new (judicial) monitoring bodies, such as an Unified Standing Treaty Body or an International Court of Human Rights. Following this, the question of reforming the existing system will be examined from a dogmatic point of view and a dogmatic concept will be developed which can contribute to strengthening reform efforts and the UN human rights protection as such. Nevertheless, independently of a dogmatic basic concept, this treatise shall serve as a critical inventory of the system of UN human rights monitoring mechanisms and as a prudent contribution to its further development.
|
Page generated in 0.0495 seconds