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Staatliche Immunität und Zugriff auf iranische Konten in der Bundesrepublik

Gramlich, Ludwig 25 November 2008 (has links) (PDF)
Die Zwangsvollstreckung im Wege der Pfändung von Guthaben auf inländischen Bankkonten fremder Staatsunternehmen (am Beispiel der iranischen NIOC) wirft die Frage auf, wie weit die Immunuität ausländischer Staaten von der deutschen Gerichtsbarkeit in personeller und sachlicher Hinsicht reicht. Eine allgemeine Regelung durch einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag wäre wünschenswert.
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Das Übereinkommen zur Errichtung einer „Multilateral Investment Guarantee Agency“ : Grenzüberschreitender Investitionsschutz und Entwicklungszusammenarbeit Hand in Hand?

Gramlich, Ludwig 26 November 2008 (has links) (PDF)
Die jüngste Einrichtung der Weltbankgruppe befasst sich - in Ergänzung zum Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) - mit dem Schutz grenzüberschreitender (Direkt-)Investitionen durch Garantien gegen Auslandsrisiken. Dabei wirkt sie nicht nur als Abrundung des Schutzes durch bilaterale Investitionsschutzverträge und nationale Investitionsversicherungen, sondern kann auch als Katalysator für eine bessere Kooperation im Nord-Süd-Verhältnis bedeutsam werden.
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Rechtsgestalt, Regelungstypen und Rechtsschutz bei grenzüberschreitenden Investitionen

Gramlich, Ludwig 26 June 2009 (has links)
Die von der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg 1983 angenommene Habilitationsschrift erschließt aus einer Darstellung von geschichtlicher Entwicklung und Gegenwart von grenzüberschreitenden Investitionen - als Vorgang (Kapital- und ähnliche Transaktionen) wie als Ergebnis (Kapitalanlage) - deren aktuelle Gestaltungstypen und Regelungsmuster (einschließlich des Rechtsschutzes bei Enteignungen, anderen Beeeinträchtigungen und Diskriminierungen). Sie berücksichtigt dabei sowohl die völkerrechtliche als auch die staatliche Rechtsetzung und Praxis, um am Ende das Recht der internationalen Investitionen als Teil eines Internationalen bzw. Weltwirtschaftsrechts(systems) zu verankern.
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Die Förderung des „kolonialen Gedankens“ durch kulturelle Akteure. / Die deutsche Behörde für koloniale Angelegenheiten in Berlin während der Weimarer Republik (1919 – 1931)

Reed-Anderson, Paulette 13 April 2021 (has links)
Die Untersuchung befasst sich mit dem Grundgedanken, dass, trotz der im Friedensvertrag von Versailles festgelegten Aberkennung der deutschen überseeischen Besitzungen, das koloniale Regel- und Wertesystem des Kaiserreichs in der Weimarer Zeit durch die Führungskräfte der kolonialen Behörde weiter aufrechterhalten wurde und so weiterhin wirksam war. Die Führungskräfte sind zugleich als „kulturelle Akteure“ zu betrachten. Die Handlungen der „kulturellen Akteure“ standen nicht nur im nationalen, sondern auch im europäischen Kontext in Zusammenhang mit der Verflechtung zwischen Völkerrecht und Imperialismus. In dieser Dissertation geht es um die Fragen: Innerhalb welcher nationalen und europäischen Regelsysteme lässt sich die koloniale Behörde und ihre Funktionsfähigkeit verorten? Welche kulturellen Praktiken der Behörde können im Umgang sowohl mit den deutschen kolonialen Vereinen und Vereinigungen als auch mit den afrikanischen Zuwanderern festgestellt werden? Zudem soll beleuchtet werden, wie sich die Umorganisation der Behörde nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende des Deutschen Kaiserreiches auf die Kontinuität von Funktion, Inhalt und Zielen der kolonialen Behörde während der Weimarer Republik auswirkte. Der „koloniale Gedanke“ beinhaltet die Kerngedanken des kolonialen Wertesystems des Kaiserreiches und wurde an die soziale Ordnung der Weimarer Zeit angepasst. Die Erforschung des deutschen Kolonialismus erfordert sowohl die Aufstellung einer geeigneten theoretischen Grundlage als auch die Auswahl einer methodischen Vorgehensweise, die kritische wie auch reflektierende Blicke auf die historischen Geschehnisse beinhaltet. Durch die Auswertung und Analyse von historischen Quellen, darunter Archivalien, Verhandlungen des Parlaments und League of Nations Permanent Mandates Commission Minutes wurden die kulturellen Praktiken und Handlungsweisen der leitenden Akteure in der kolonialen Behörde beleuchtet. / After the First World War, the victorious European powers acquired Germany’s overseas possessions. The phasing out of the colonial administrative apparatus, established in Berlin during the German Empire, began before the ratification of the Treaty of Versailles during the Paris Peace Conference. By the mid-1920s, the former Colonial Ministry had been transitioned and made a subordinate department. My dissertation focuses on the senior colonial administrators as kulturelle Akteure who were responsible for developing and implementing policies around “der koloniale Gedanke,” which advanced domestic and foreign policy goals of successive governments during the Weimar Republic. Employing the methodology of Quellenanalyse, I analyze primary unpublished and published sources, including interdepartmental correspondence, the proceedings of the parliament, and the League of Nations’ Permanent Mandates Commission Minutes. The main research themes center on the continuity of administrative functions, policies and goals; the central function of colonial cultural norms and values, the presence and status of African immigrant groups and individuals; and the intersection of international law and imperialism. Indeed, I argue that as a theoretical framework, Die Hegemonie der ‘Europäischen Kulturgemeinschaft’ supports a paradigm shift for both the disciplines of History and Cultural Anthropology from a position of “if” to a critical analysis of “how” European states, especially the German Empire, established its system of imperialism on the African continent. It also contends that books and articles written by senior colonial actors as well as African and African Diasporic actors offer a more nuanced and multifaceted colonial narrative than previously known. Moreover, senior colonial administrators based their fundamental assumptions on colonial cultural norms and values, revealing the importance of German colonial afterlives to interwar politics in and beyond the nation.
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Non-Governmental Organizations as Foreign Agents – Foreign Funding of NGOs in Domestic and International Law

Nägele, Carl Alexander 06 May 2024 (has links)
Die Arbeit untersucht aus rechtlicher Perspektive das Phänomen der Finanzierung politischer Nichtregierungsorganisationen (NRO) durch ausländische Akteure. Die Arbeit legt hierfür ein liberales Verständnis der Funktion von NRO in nationalen politischen Prozessen zugrunde. NRO spielen eine wichtige Rolle bei der Organisation von politischen Interessen. Daher wirft die Auslandsfinanzierung die Frage auf, inwiefern ausländische Akteure an innerstaatlichen politischen Diskurse teilnehmen. Durch einen Vergleich fünf verschiedener Staaten werden deren Rechtfertigungsansätze für Regulierungen der Auslandsfinanzierung von NRO herausgearbeitet. Der Vergleich zeigt auch Ähnlichkeiten und Unterschiede der Regelungsansätze auf, etwa bei der Definition „politischer Aktivitäten“ oder der Qualität der Beziehung zwischen einer NRO und ausländischen Geldgebern. Die Auslandsfinanzierung von NRO wird sodann den völkerrechtlichen Regeln zum Schutz der staatlichen Souveränität und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker gegenüber gestellt. Die Arbeit zeigt, dass das Phänomen beide berührt. Dies gilt insbesondere, wenn die Finanzierung den politischen Wettbewerb verzerrt. Die Zurechnung solcher Effekte ist indes schwierig, da in der Regel eine Vielzahl von Akteuren NRO finanziell unterstützen. Zuletzt untersucht die Arbeit die Regulierung der Auslandsfinanzierung von NRO aus der Perspektive der menschenrechtlich gewährleisteten Vereinigungsfreiheit. Diese umfasst auch das Recht, finanzielle Mittel aus dem Ausland zu erhalten. Die Effekte auf die Souveränität und das Selbstbestimmungsrecht stellen zwar legitime Gründe für Beschränkungen dar. Aufgrund der wichtigen Rolle von NRO in demokratischen Prozessen ist jedoch eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung angezeigt. Während Transparenzvorgaben grundsätzlich gerechtfertigt werden können, verletzten striktere Maßnahmen, wie etwa ein Verbot der Auslandsfinanzierung, in der Regel die Vereinigungsfreiheit. / The study examines the phenomenon of political non-governmental organizations (NGOs) receiving funding from foreign actors from a legal perspective. It departs from a liberal understanding of the role of NGOs in domestic political processes. NGOs play a decisive role in organizing political interests. As a result, foreign funding implicates the participation of outside actors in domestic political discourses. The comparative analysis of five different national legal regimes for regulating the receipt of foreign funding by NGOs sheds light on common justifications for regulating the receipt of foreign funding by NGOs. It also highlights similarities and differences in the approaches taken, such as the definition of ‘political activities’ or the quality of the relationship between NGOs and foreign donors. In the context of international law, state sovereignty and the right to self-determination are examined vis-à-vis the phenomenon of NGOs receiving foreign funding. The study finds that foreign funding to NGOs can implicate both, especially where the funding leads to an uneven playing field in the political sphere of a given state. The attribution of such effects is difficult, however, as funding is often provided by numerous actors. Lastly, the study examines the regulation of NGOs receiving foreign funding through the lens of human rights law. It finds that receiving foreign funding is protected by the freedom of association. However, the effects of foreign funding on sovereignty and the right of self-determination can provide a legitimate reason for specific regulations. Given the importance of NGOs in democratic processes, a strict test of proportionality applies. While transparency requirements can be justified, more severe measures – especially a complete prohibition of foreign funding – will usually violate the freedom of association.
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Staatliche Immunität für Zentralbanken?

Gramlich, Ludwig 09 December 2008 (has links) (PDF)
Gerichtsverfahren vor allem betreffend die Nigerianische Zentrlalbank haben Ende der 70er Jahre die bis dahin kaum relevante Frage nach einer staatlichen Immunität auch für Zentralbanken, sowohl im Erkenntnis- als auch und vor allem im Zwangsvollstreckungsverfahren aufgeworfen. Auch wenn eine solche Einrichtung privatrechtlich organisiert ist, kann sie aus materiellen Gründen Immunität genießen, weil es dafür auf die öffentlich-rechtliche Zielsetzung und - im Zweifel - auf die Qualifizierung ihres Handelns durch das Recht des Heimatstaates ankommen sollte.
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Bankrecht im europäischen Binnenmarkt

Gramlich, Ludwig 07 April 2009 (has links) (PDF)
Das Ziel eines Binnenmarktes für Banken ist Ende 1992 noch lange nicht errreicht. Die bis dahin ergangenen Harmonisierungsrichtlinien der EG betreffen lediglich einige Grundprobleme des Bankenaufsichtsrechts, vor allem die (enge) Definition des "Kreditinstituts" auf europäischer Ebene. Freilich ist bereits 1990 zusätzlich und ergänzend eine weitere Liberalisierung des Kapitalverkehrs herbeigeführt worden.
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Doctrinal Illusion and State Interest : an Analysis of 'Non-Treaty' Law for 'Moral Concepts' / Illusion doctrinale et intérêt de l'État : une analyse du droit non conventionnel pour les "concepts moraux"

Beham, Markus 14 October 2016 (has links)
La question principale de la présente thèse est celle de l’existence de « concepts moraux » – concepts poursuivant des fins altruistes plutôt qu’intéressées – en tant que droit non conventionnel, c’est à dire en tant que droit international coutumier ou principes généraux du droit. La question sera examinée en particulier dans le contexte du discours doctrinal afin de questionner le phénomène du constat trop rapide de leur existence.Le raisonnement se décline en trois étapes. Une série de questions préliminaires relatives à la Charte de l’ONU seront tout d’abord énoncées, elles serviront de cadre à la discussion. Ensuite suivront les sources du droit international non conventionnelles. Et enfin sera discuté l’élément essentiel des relations internationales qui sous-tend la question principale de cette thèse : l’intérêt de l’État. Cette dernière discussion sera illustrée par les exemples des droits de l’homme et de l’usage de la force pour raisons humanitaires. / The main question of the thesis is whether ‘non-treaty’ law – that is customary international law and general principles of law – may exist for ‘moral concepts’ – ideas that follow an altruistic as opposed to a self-interested motivation. In particular, this possibility is discussed against the background of doctrinal discourse on the issue, in order to confront the casual assessment that this is the case. The argument is advanced in three steps. First, a row of preliminary questions under the UN-CHARTER is set out for further discussion. Second follow the ‘non-treaty’ sources of international law. Third stands the essential element of international relations underlying the main question of this thesis: state interest. The latter discussion is complemented by two case studies, one on human rights and one on humanitarian use of force. / Die Forschungsfrage bezieht sich auf die Existenz von „moralischen Konzepten“ – also solchen, die einer altruistischen anstelle einer eigennützigen Motivation folgen – als Völkergewohnheitsrecht oder allgemeine Rechtsgrundsätze. Dabei wird die Frage insbesondere vor dem Hintergrund des Diskurses betrachtet, um der beiläufigen Feststellung deren Existenz entgegenzutreten.Die Argumentation folgt drei Schritten. Zu Beginn steht eine Reihe von Vorfragen in Bezug auf die Satzung der Vereinten Nationen als Rahmen für die weitere Diskussion. Zweitens werden das Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze erläutert. Drittens wird das Staatsinteresse als essentielles Element der internationalen Beziehungen, das der Forschungsfrage zugrunde liegt, diskutiert. Abgerundet wird die Analyse durch zwei Fallstudien, eine zu Menschenrechten und eine zu humanitären Ausnahmen zum Gewaltverbot.
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Staatliche Immunität und Zugriff auf iranische Konten in der Bundesrepublik

Gramlich, Ludwig 25 November 2008 (has links)
Die Zwangsvollstreckung im Wege der Pfändung von Guthaben auf inländischen Bankkonten fremder Staatsunternehmen (am Beispiel der iranischen NIOC) wirft die Frage auf, wie weit die Immunuität ausländischer Staaten von der deutschen Gerichtsbarkeit in personeller und sachlicher Hinsicht reicht. Eine allgemeine Regelung durch einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag wäre wünschenswert.
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Das Übereinkommen zur Errichtung einer „Multilateral Investment Guarantee Agency“ : Grenzüberschreitender Investitionsschutz und Entwicklungszusammenarbeit Hand in Hand?

Gramlich, Ludwig 26 November 2008 (has links)
Die jüngste Einrichtung der Weltbankgruppe befasst sich - in Ergänzung zum Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) - mit dem Schutz grenzüberschreitender (Direkt-)Investitionen durch Garantien gegen Auslandsrisiken. Dabei wirkt sie nicht nur als Abrundung des Schutzes durch bilaterale Investitionsschutzverträge und nationale Investitionsversicherungen, sondern kann auch als Katalysator für eine bessere Kooperation im Nord-Süd-Verhältnis bedeutsam werden.

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