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Beratung zur Patientenverfügung – eine ärztliche Aufgabe? / Advance directives counselling - a medical duty?

Am 1. September 2009 wurde das 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts erlassen. Seitdem ist die Einhaltung von Patientenverfügungen rechtlich bindend. Ärztliche Beratung zur Patientenverfügung wird empfohlen, ist aber keine Gültigkeitsvoraussetzung. Es wurde eine Studie durchgeführt, in der Ärztinnen und Ärzte dazu befragt wurden, in welchem Ausmaß zur Patientenverfügung beraten wird, wie die Qualität der Beratung beurteilt wird, welchen Stellenwert ärztliche Beratung zur Patientenverfügung hat und wie die Finanzierung ärztlicher Beratung beurteilt wird. Es wurde deutlich, dass die Patientenverfügung als Instrument durchaus anerkannt ist. Die befragten Ärztinnen und Ärzte schätzen ihre Beratungskompetenz hoch ein. Trotzdem wird Fortbildung gewünscht. Offizielle Empfehlungen und Standards zur ärztlichen Beratung wären sehr sinnvoll. Die Frage der Finanzierung sollte dringend abschließend geklärt werden. Eine zumindest anteilige Übernahme der Beratungskosten durch die Solidargemeinschaft wird vom Großteil der Befragten gefordert. In diesem Rahmen wäre auch eine eigene Abrechnungsziffer für Beratungsgespräche sinnvoll.

Identiferoai:union.ndltd.org:uni-goettingen.de/oai:ediss.uni-goettingen.de:11858/00-1735-0000-0014-D11E-9
Date26 March 2013
CreatorsWindhorst, Julia
ContributorsSimon, Alfred PD Dr.
Source SetsGeorg-August-Universität Göttingen
Languagedeu
Detected LanguageGerman
TypedoctoralThesis

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