Spelling suggestions: "subject:"183061850"" "subject:"1830c1850""
1 |
Edgar Allan Poe: the non-scientific scientistFerreira, Sonia Maria Gomes 05 December 2013 (has links)
Dissertação (mestrado) - Universidade Federal de Santa Catarina, Florianópolis, 1978. / Made available in DSpace on 2013-12-05T18:57:25Z (GMT). No. of bitstreams: 1
321901.pdf: 2706958 bytes, checksum: 4827114e5dcbb41c19bf37f34174bbc4 (MD5)
|
2 |
Wilhelm August Ernst Haden (6. Aug. 1800 - 16. Dez. 1882): Der Lotzdorfer Freigutsbesitzer als Vizepräsident der Ersten Kammer des Sächsischen Landtages – ein Politiker mit RückgratSchönfuß-Krause, Renate 01 July 2021 (has links)
Wilhelm August Ernst Haden (1800 Dresden - 1882 Lotzdorf), war Freigutsbesitzer zu Lotzdorf bei Radeberg, Abgeordneter und Zweiter Vizepräsident im Sächs. Landtag. Das interessante und bisher unerforscht gewesene Leben und die Karriere Hadens, als Sohn einer Dresdner Beamtenfamilie, ist eng mit der politischen Entwicklung im Königreich Sachsen ab 1830 bis zur Revolution 1848/49 verbunden. Hadens politische Karriere setzte mit der Revolution 1830 ein, die Veränderung des Parlamentarismus der Verfassung 1831 und seine Berufung 1832 als „Ablösungskommissar“ und Deputierter im Sächsischen Landtag als Abgeordneter der II. Kammer, ermöglichten ihm, sich umfassend der Befreiung der Bauern und dem Aufbau einer modernen Landwirtschaft zu widmen. Im Vormärz bekennt er sich zu den demokratischen Zielen des „Vaterlandsvereins“, kandidiert für diesen und wird unter Landtags-Präsident Joseph (1811-1869) zum 2. Vizepräsidenten der I. Kammer gewählt. Nach der Niederschlagung des Maiaufstandes durch den sächsischen König und eine Neubildung des Landtages wird Haden, der sich nicht unmittelbar an den revol. Unruhen beteiligt hatte, wiederum ins Parlament aufgenommen, er verweigerte jedoch 1850 den Eid auf die durch den König oktroyierte Verfassung, die alte Gesetzlichkeiten von vor 1831 beinhaltete. Sein Sohn Gustav Haden, beteiligt an den Maikämpfen, wurde zwei Mal zum Tode verurteilt und nach Begnadigung des Landes verwiesen.
|
Page generated in 0.033 seconds