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Bundespräsident und Bundesbank-Leitung - ein ungeklärtes VerhältnisGramlich, Ludwig 06 November 2008 (has links) (PDF)
Die Ernennung der Leitung der Deutschen Bundesbank durch den Bundespräsidenten fügte - und fügt - sich nicht ohne weiteres in die Konzeption von Art. 60 GG ein. Der Beitrag zeigt, dass die Regelung des Bundesbankgesetzes gleichwohl den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.
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Bundespräsident und Bundesbank-Leitung - ein ungeklärtes VerhältnisGramlich, Ludwig 06 November 2008 (has links)
Die Ernennung der Leitung der Deutschen Bundesbank durch den Bundespräsidenten fügte - und fügt - sich nicht ohne weiteres in die Konzeption von Art. 60 GG ein. Der Beitrag zeigt, dass die Regelung des Bundesbankgesetzes gleichwohl den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.
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